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Weihnachtsgeschenke: Augen auf beim Spielzeug-Kauf – Das müssen Sie beachten


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Unter dem Weihnachtsbaum liegen zunehmend smarte Spielzeuge, die mit Internetanschluss die Verbindung in die Welt ermöglichen. Doch viele Eltern und Großeltern wissen gar nicht so genau, was sie da eigentlich schenken. Nicht jedes Spielzeug ist harmlos. Einige erlauben das Schnüffeln im Kinderzimmer.

Smart Toys sind angesagt. Besonders zur Weihnachtszeit oder an Geburtstagen gibt es kaum ein Thema, das für mehr Aufmerksamkeit sorgt. Und wenn andere Sprösslinge bereits vernetztes Spielzeug ihr eigen nennen, will der häusliche Nachwuchs natürlich nicht zurückstehen und ebenfalls sein Kinderzimmer digital aufrüsten. Aber was kann man guten Gewissens verschenken, und welches Kuscheltier mit Spracherkennung oder welcher Roboter sollte besser nicht den Weg in das Kinderzimmer finden?

Eine Puppe, die mit dem Kind spricht, ein Auto mit Fernsteuerung und einer Kamera, die alles aufzeichnet und auf das Handy überträgt. Alle dieses Spielzeuge sind oft über WLAN oder Bluetooth miteinander vernetzt und können ihre Daten über das Internet weitergeben. Dadurch ergeben sich bisher unbekannte Möglichkeiten und Risiken, nicht nur für das Kind, sondern auch für die Privatsphäre der gesamten Familie. Denn in vielen Fällen sind die Verbindungen nicht abhörsicher, selbst Alexa wird mittlerweile von vielen Verbrauchern als digitaler Spion in der privaten Umgebung angesehen.

Vorsicht bei Spielzeugen mit WLAN oder Bluetooth

Eltern und Verwandte sollten bei der häuslichen Verwendung der elektronischen Spielzeuge aufmerksam sein. Ein Problem sind nicht nur die Verbindungen über Bluetooth und WLAN. Auch die Speicherung von Daten, verbotene Funktionen oder Werbung sind ein Risiko für Kinder und Eltern.

Die cleveren Spielsachen werden häufig mit den etablierten heimischen Computern, mit Smartphones und Tablets verbunden. Deshalb sollten die Erziehungsberechtigten immer wachsam beobachten, welche Zugriffsrechte dem smarten Toy und seiner App zugestanden werden.

Mit den Datenverbindungen und allen Vorteilen der Digitalisierung wächst eben auch die Verantwortung der User. Nicht nur am Arbeitsplatz, auch in den eigenen vier Wänden entstehen neue Herausforderungen. Angesichts von E-Home und E-Toy ist kritische Wachsamkeit gefragt, auch und gerade im vernetzten Kinderzimmer.

Auf folgende Gefahren sollten Sie vor der Nutzung von smarten Spielzeug achten:

Die ungesicherte Verbindung über Bluetooth

Ein Problem sind Verbindungen über Bluetooth ohne ausreichende Sicherung. Wenn für das Einloggen kein Passwort nötig ist, kann ein Hacker in der Nähe mit Hilfe eines Smartphones alles mithören, was über den Lautsprecher ausgegeben oder mit dem Mikrofon aufgenommen wird. Auf diese Weise kann er das Kind – und seine Umgebung – ausforschen und sogar mit dem Kind sprechen. So können Kinder zu Handlungen bewegt werden, die sie ohne das wundersame Spielzeug nie tun würden.

Die Verbindung über Bluetooth sollte immer mit einem Passwort geschützt sein. Ohne eine ausreichend sichere Zugangskennung können Fremde ohne Schwierigkeiten auf eingebaute Kameras und Mikrofone zugreifen. Beim Kauf sind die E-Toys mit einem werksseitig eingerichteten Passwort ausgestattet, wie andere Internetgeräte auch. Dieses sollte so bald wie möglich durch ein eigenes ersetzt werden.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Diebstahl der Identität

Auch Spielzeughersteller speichern Daten in der Cloud. In letzter Zeit wurden immer wieder Datendiebstähle auf Servern von Herstellern und Onlinediensten bekannt, deren Daten nicht ausreichend gesichert waren. Die gestohlenen Identitäten können für Bestellungen im Internet oder für die Teilnahme an Chats unter falscher Identität zweckentfremdet werden.

Personalisierte Werbung

Auch für die Nutzung von vernetztem Spielzeug ist eine Registrierung notwendig. Dabei werden Daten abgefragt, die eigentlich privat sind, und zwar sowohl Daten des Kindes als auch die der Eltern. Während des Spiels können noch weitere Events hinzukommen, wie Fotos oder die Aufzeichnung von Gesprächen. Der Hersteller, der auf seinen Servern Spielabläufe speichert, oder Dritte können im schlimmsten Fall die anfallenden Daten für eine Profilbildung verwenden oder für personalisierte Werbung. Hier ist es ratsam, wenige oder gar keine Daten preiszugeben und auf angeforderte Bilder für das Benutzerprofil komplett zu verzichten.

Internetverbindung über WLAN

Einige Spielzeuge wie Puppen, Uhren oder Roboter sind sogar mit dem Internet verbunden. Das kann praktisch sein, denn Mama oder Papa kann auf diese Weise auch von Unterwegs über das Lieblingskuscheltier mit dem Nachwuchs sprechen. Wird die Verbindung jedoch gehackt, dann haben Kriminelle nicht nur Zugriff auf das Kuscheltier. Sie können darüber das Kind manipulieren und die gesamte Familie abhören. Denn oft ist das Spielzeug mit einem Mikrofon oder einer Kamera ausgestattet.

Das ist auch ein Risiko für das Hab und Gut der Familie, da ein möglicher Einbrecher auf diese Weise sieht, dass die gesamte Familie gerade einen Ausflug macht oder gar im Urlaub ist. Sehen Sie sich dazu auch an, wie Einbrecher die Haustechnik übernehmen und über das Internet Jalousien und Schlösser öffnen.

Smart Toys mit Spionagefunktion sind in Deutschland verboten

Immer wenn Sie mit dem Spielzeug unbemerkt eine Video- oder Tonaufnahme anfertigen können, handelt es sich um ein Spionagegerät. Schließlich können Dritte dann vollkommen unbemerkt Gespräche mithören oder das Umfeld beobachten. Dennoch sind die gefährlichen Spielzeuge immer wieder über Onlineshops erhältlich. Geliefert wird oft aus dem Ausland. Die Bundesnetzagentur warnt als Aufsichtsbehörde vor diesen Spionagegeräten, die kein harmloses Kinderspielzeug sind.

Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten. […] Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur am 07.12.2018

Doch nicht jedes interaktive Spielzeug ist in Deutschland verboten. Es gibt zahlreiche Spielzeuge die zur Beantwortung der Fragen des Kindes keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- oder Bilddateien an Dritte, beispielsweise den Hersteller, übermitteln.

Haben Sie das schon gesehen?

Ständig online: Bitte nicht im Kinderzimmer

Wird durch das Spielzeug eine ständige Verbindung ins Netz gehalten, kann das problematisch werden. Besonders im Zusammenhang mit Mikrofon- und Kameraaufzeichnungen kann hier schnell eine permanente Überwachung durch die Eltern eingerichtet werden, ohne dass sie es beabsichtigen. Auch Standortdaten werden von den gescheiten Spielgefährten gerne genommen und weitergereicht, ein weiteres Risiko. Werden diese privaten Informationen über einen Server auch noch weitergegeben, ist höchste Vorsicht angesagt.

Vorsichtsmaßnahmen beim Kauf von Smart Toys

Nicht nur die bisher üblichen Fragen, ob das Spielzeug gefällt oder pädagogisch sinnvoll sein kann, sind heute vor dem Kauf zu klären. Die Eltern sollten sich genau informieren, über welche technischen Komponenten das Spielzeug verfügt. Dazu gehört auch, ob ständig eine Verbindung mit dem Internet besteht oder ein Mikrofon alles aufzeichnet, was in der Umgebung gesprochen wird.

Mit persönlichen Daten sollten Sie nie leichtfertig umgehen, deshalb sollten die abgefragten Angaben auf das für die Anwendung notwendige Minimum beschränkt werden. Zudem sollte die Datenschutzerklärung des Herstellers darüber Auskunft geben, ob Daten weiter gegeben werden und an wen. In jedem Fall ist es immer besser, wenn die gespeicherten persönlichen Angaben lokal verbleiben.

Diese Checkliste hilft beim Einkauf:

  • Welche kritischen Funktionen hat das Spielzeug, die eventuell die Privatsphäre bedrohen?
  • Kann das Spielzeug über eine Bluetooth-Verbindung gesteuert werden und wie ist diese abgesichert?
  • Werden Gespräche aufgezeichnet und zu Analysezwecke oder für die Sicherstellung der Funktionalität über das Internet übertragen?
  • Werden Verbindungen zum Smartphone oder zum Internet verschlüsselt?
  • Welche Steuerungs- und Überwachungsmöglichkeiten haben Eltern?
  • Ist das Internet-Spielzeug updatefähig? Das ist wichtig, um Sicherheitslücken zu schließen.
  • Welche Berechtigungen fordert die eventuell zugehörige App? Sind das zu viele oder Berechtigungen, die Sie sich nicht erklären können, nehmen Sie lieber Abstand oder fragen einen Spezialisten.
  • Werden erfasste Daten für personalisierte Werbung benutzt und möchten Sie das wirklich?
  • Werden Standortdaten erfasst, die womöglich ins Internet übertragen und auf externen Servern gespeichert werden?

Wichtig ist vor allem, dass Sie als Eltern oder Großeltern die Gefahr und die Missbrauchsmöglichkeiten einschätzen können. Erst dann sollten Sie über einen Kauf nachdenken.

Wussten Sie eigentlich, dass zu viel soziale Medien das Leben unserer Kinder nachhaltig beeinflussen?

Haben Sie schon Erfahrungen mit Smart Toys gemacht?

Helfen Sie unseren Lesern und berichten Sie in den Kommentaren unterhalb des Artikels, welche Erfahrungen Sie mit smarten Spielzeug bereits gemacht haben. Welche Probleme sehen Sie und kommt für Sie überhaupt ein Spielzeug mit Internetanschluss für das Kinderzimmer in Frage?

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