Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine Mahnung und eine Ankündigung für eine Pfändung. Es geht um die Webseiten maps-routenplaner-professionell.online, routenplaner-maps.com, maps-routenplaner.online, maps24-routenplaner.online, routenplaner-maps.website und maps-24-routenplaner.com. Die Macher werden immer dreister. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie auf die Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände reagieren sollten.
Die Schreiben der Kriminellen sind an Dreistigkeit kaum noch zu übertreffen. Wir haben über die vermeintliche Kostenfalle und die Forderungen des dubiosen Unternehmens bereits berichtet. Mit verschiedenen Internetseiten werden ahnungslose Verbraucher in eine Falle gelockt. Allerdings gibt es weder eine Firma hinter den Rechnungen und Mahnungen noch eine berechtigte Forderung.
In den neusten E-Mails der WEB2GO SOLUTION GMBH teilt diese mit, dass gegen den Empfänger der E-Mail ein Vollstreckungstitel bei Gericht erwirkt wurde. Was eigentlich zum lachen ist, beunruhigt viele Verbraucher, da in der dubiosen E-Mail mit Inkasso Teams gedroht wird. Das ist so unverschämt, dass wir die Fakten und Hintergrundinformationen noch einmal zusammentragen und erklären, wie Sie sich in solch einem Fall verhalten sollten. Von der Androhung eines Besuchs betroffen sind nach unseren Recherchen Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Update 04.10.2017 In den neusten E-Mails der Media Solution AG teilt diese mit, dass gegen den Empfänger der E-Mail eine Klage eingereicht wird, wenn dieser nicht binnen 7 Tagen per Amazon Payment bezahlt. Dafür wird sogar noch das Oberlandesgericht Jena herangezogen:Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat aktuell entschieden, dass schon kleine Hinweise rund um das Anmeldeformular ausreichen können, um ein Abo rechtssicher zu machen.
In dem verhandelten Fall (Az.: 9 W 514/10) ging es um eine Firma, die auf verschiedenen Seiten Routenplaner anbietet, die Zahlungspflicht wurde gerichtlich bestätigt.
Das dieses Urteil bereits vor mehreren Jahren gefällt und gegebenenfalls gar nicht mehr aktuell beziehungsweise überholt ist, interessiert den Versender der E-Mails nicht.
Unter welchen Firmen agieren die Routenplaner-Abzocker?
In den letzten Monaten sind immer mehr Webseiten entstanden, die alle sehr ähnlich aussehen oder sogar identisch sind. Alle Webseiten haben gemeinsam, dass die im Impressum genannten Unternehmen der Fantasie der Macher entspringen. Das Prinzip ist überall gleich. Sie können auf diesen Seiten eine Route berechnen und werden damit in eine Kostenfalle gelockt. Wer die Dienstleistung in Anspruch nimmt, soll rund 500 Euro für 24 Monate bezahlen. Folgende Webseiten und Firmierungen sind uns bisher bekannt, die aktuell noch online sind:
- maps24-routenplaner.online
Media Solution AG
Schwarzbacher Strasse 4
10711 Berlin
Geschäftsführer: Dr. Martin von Bergen - maps-routenplaner.pro
Digital Development GmbH
Schwarzbacher Strasse 4
10711 Berlin
Geschäftsführer: Dr. Martin von Bergen - routenplaner-maps.com
WEB2GO SOLUTION GMBH
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
Geschäftsführung: Dr. Michael Ackermann - maps-routenplaner.online
Content Solution GmbH
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt
Geschäftsführung: Dr. Michael Ackermann - routenplaner-maps.website
Digital Media GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
12529 Berlin
Geschäftsführung: Dr. Michael Ackermann - maps-24-routenplaner.com
Digital Works GmbH
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Geschäftsführung: Dr. Jürgen Temmer - maps-routenplaner-professionell.online
Digital Content GmbH
Bertolt-Brecht-Platz 3
10117 Berlin
Geschäftsführer: Christian Neumüller
Zahlreiche weitere URLS, die dieses Geschäftsprinzip verfolgten, sind zwischenzeitlich abgeschaltet. Dazu gehören maps-routenplaner.info, maps-navi.info, maps-routenplaner.net, maps-routenplaner-24.net, maps-routenplaner-24.com, routenprofi.net und gps-routenlaner.net.
Ist Ihnen eine weitere Seite bekannt, die nach dem gleichen Prinzip arbeitet? Bitte senden Sie uns eine E-Mail an [email protected].
Was steht in der Pfändungsnachricht und wer versendet diese?
Wir gehen davon aus, dass die Drohungen per E-Mail im Namen unterschiedlicher Firmen versendet werden. Aktuell sind uns folgende Betreffzeilen und Absender bekannt:
Absender:
- INKASSO – Steinbach & Partner ([email protected])
- INKASSO – Steinbach & Partner [[email protected]]
Betreffzeilen
- Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände
Genannte Inkassounternehmen
- Steinbach & Partner, Taunusturm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
Im Text der E-Mails ist zu lesen:
Sehr geehrtes Mitglied von routenplaner-maps.com!
Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 12345 vom 24.07.2016 noch immer nicht beglichen.
Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.
Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 07.04.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt.
Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird.
Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.
Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 05.04.2017.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr.
Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.Ihre Registrierungsdaten:
E-Mail Adresse: [email protected]
Anmeldezeitpunkt: 24.07.2016 00:01
Ihre IP-Adresse: 12.34.567.89 (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers)
Internetprovider: Telefonica Germany GmbH & Co. OHGVielen Dank
INKASSOABTEILUNG
Steinbach & Partner
Taunusturm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
Wie bei den vorausgegangenen Zahlungsaufforderungen auch, sollen Sie den Betrag in Form von Amazon-Gutscheinen bezahlen. Alleine das sollte jeden Nutzer von einer Zahlung abhalten, denn kein seriöses Unternehmen lässt eine erbrachte Leistung in Amazon-Gutscheinen bezahlen. Dabei kann es sich allenfalls um eine freiwillige Spende handeln, die es in diesem Fall wohl auch ist. Unbekannt ist bisher, wer tatsächlich hinter den Scheinfirmen steht.
Darf der Inkassodienstleister bei Ihnen etwas pfänden?
Nein, natürlich nicht. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Erstens gibt es keinen Vollstreckungstitel gegen Sie, denn der kann nicht erwirkt werden, ohne das Sie darüber durch das Mahngericht mehrfach informiert werden. Hinzu kommt, dass die ominöse Inkassoabteilung wohl ebenso wie alle anderen beteiligten Firmen der Fantasie der Betrüger entspringt. Sie ist weder existent noch darf dieses Unternehmen auf dem Wege des Inkassos Geld eintreiben. Dafür benötigen Inkassounternehmen in Deutschland eine Zulassung, die diese Firma nach unseren Recherchen nicht hat.
Weiter wird eine Pfändung in Deutschland von keinem Inkassounternehmen vorgenommen. Vielmehr wird die sogenannte Sachpfändung im Privatrecht in Deutschland von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihnen zuvor ein Vollstreckungstitel zugesandt wurde. Das ist im Fall der Routenplaner-Firmen nicht geschehen.
Bleiben Sie entspannt
Im Grunde können Sie ganz entspannt bleiben. Es gibt keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel und auch die Firmen sind frei erfunden. Angst vor einem Besuch eines eventuell kriminellen Inkassomitarbeiters müssen Sie auch nicht haben. Schließlich ist dem Absender der Drohung weder Ihr Name noch Ihre Anschrift bekannt. Damit hat das Unternehmen für einen Besuch ganz schlechte Voraussetzungen. Sie können es also ganz gelassen sehen.
Wir empfehlen Ihnen, aufgrund dieser Drohung dennoch Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Das geht recht bequem im Internet, sodass Sie nicht einmal das Haus verlassen müssen.
Zur Frage, ob überhaupt ein kostenpflichtiger Vertag zustande gekommen ist, meint die Verbraucherzentrale Niedersachsen:
Wer dennoch eine Beratung in dieser Angelegenheit wünscht, sollte sich an die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden.
Haben Sie auch eine Mahnung bekommen?
Sie haben zum Thema Routenplaner auch eine Mahnung bekommen, aber mit anderen Daten? Oder haben Sie eine andere unberechtigte Zahlungsaufforderung erhalten? Bitte senden Sie uns diese an [email protected]. Wir aktualisieren diesen Artikel oder verfassen eine neue Warnung. Mit Ihrer Hilfe können wir betroffene Verbraucher schnell und gezielt informieren.
- Routenplaner lockt in Abo-Falle – polizei-praevention.de (Quelle)
- Dreiste E-Mail von Media Solution GmbH wegen Routenplaner – verbraucherzentrale-niedersachsen.de (Quelle)
- Unseriöse Routenplaner: Vorsicht Kostenfalle – verbraucherzentrale.de (Quelle)
- Inkasso-Post: Unseriöse Routenplaner-Betreiber drohen mit Pfändung und Polizei – vzsh.de
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Die Seite gefällt mir. Dennoch sollte es bei jedem klinageln, eine Mahnung mit Amazon-Gutscheine zu begleichen ist ja lächerlich! Ausserdem kommen Mahnungen immer noch per Snail-Mail, mit der Post.