Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob der beliebte Messenger WhatsApp illegal ist. Jetzt hat erstmalig ein Gericht entschieden, dass die Weitergabe der WhatsApp-Kontakte nicht rechtens ist. Was bedeutet das für die Nutzer? Mit welchen Risiken müssen Sie rechnen?
Es ist zwar nur eine Entscheidung eines Amtsgerichts. Dennoch könnte diese Signalwirkung haben. Es geht um WhatsApp und die Weitergabe der Telefonkontakte durch die Nutzer an das Unternehmen. Medienanwalt Christian Solmecke warnt bereits seit Längerem davor, dass es ein Risiko ist, diesen Messenger zu benutzen.
Nun hat das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden, dass eine Mutter eine schriftliche Einwilligung eines jeden Kontaktes ihres Sohnes einholen muss, damit dieser WhatsApp nutzen darf. Was bedeutet dieses Urteil aber für andere Nutzer? Ist jetzt mit einer riesigen Abmahnwelle zu rechnen? Ist WhatsApp gar illegal und Sie dürfen den Messenger gar nicht weiter benutzen? Fragen über Fragen.
Wo ist das Problem bei WhatsApp genau?
Smartphone und WhatsApp gehören fast schon zum Standard. Fast jeder Smartphonebesitzer nutzt den beliebten Messenger. Der Grund: Die meisten der Freunde tummeln sich ebenfalls bei WhatsApp und nicht bei alternativen Messengern.
Um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, gleicht der Messenger regelmäßig alle Telefonkontakte ab. Das dient zur Überprüfung, wer über den Messenger erreichbar ist. Dabei werden alle im Telefon gespeicherten Rufnummern an das Unternehmen geleitet – völlig egal, ob der Inhaber der Nummer selber bei WhatsApp ist oder nicht.
In den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien (AGB) lässt sich der Messenger von jedem Nutzer zusichern, dass er autorisiert ist, die Telefonnummern zur Verfügung zu stellen. Außerdem stimmen die Nutzer zu, dass sie mit der Weitergabe der Daten durch Dritte einverstanden sind.
Deutsches Gericht könnte Abmahnwelle für WhatsApp-Nutzer auslösen
Der Medienanwalt Christian Solmecke, Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, meint zu diesem Thema:
Es ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu der Frage ob das, was die Nutzer bei WhatsApp – meist unwissentlich – machen, illegal ist. Die Entscheidung mag für viele überraschend sein. Doch schon seit langem vertrete ich die Auffassung, dass die automatische Weitergabe aller Kontaktdaten des Adressbuchs an WhatsApp illegal ist – nur sind sich die Nutzer dessen bislang nicht bewusst gewesen.
Ich stimme insoweit mit dem Ergebnis der Argumentation des Gerichts überein. Durch die automatische Weitergabe der Daten ohne Einwilligung der Kontakte verletzt jeder WhatsApp-Nutzer geltendes Recht und kann im Ergebnis abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden. Dadurch könnten sodann hohe Abmahnkosten auf jeden WhatsApp-Nutzer zukommen. Darüber hinaus kann man mit guten Argumenten vertreten, die Weitergabe geschieht auch zumindest fahrlässig, wenn man ja fortlaufend den Dienst nutzt, ohne sich die AGB, in denen diese Praxis beschrieben wird, durchzulesen. Daher kann es theoretisch sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen – allerdings müsste es dafür auch zu einem konkreten Schaden gekommen sein.
Dabei stützen sich das Amtsgericht Bad Hersfeld und Solmecke auf das Grundrecht, welches auch den Schutz (Geheimhaltung) personenbezogener Daten vorsieht. Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) befasst sich mit diesem Thema.
Da eine Telefonnummer einer konkreten Person zugeordnet werden kann, handelt sich um personenbezogene Daten, die geschützt werden müssen. Die Weitergabe dieser Bedarf der Zustimmung des Gesetzes oder einer Einwilligung der betreffenden Person.
Da es sich bei dem Gericht jedoch um eine familienrechtliche Angelegenheit handelt, wird das Urteil erst einmal nichts ändern. Signalwirkung kann es aber trotzdem haben.
Wie kann man einer Abmahnung entgehen?
Private Nutzer werden sicher nicht mit einer Abmahnung rechnen müssen. Denn WhatsApp-Nutzer würden die Gefahr laufen, sich gegenseitig zu verklagen. Und Personen, die WhatsApp nicht nutzen, müssten jeden abmahnen, dem sie jemals die Rufnummer gegeben haben, ohne zu wissen, ob derjenige auch den Messenger nutzt.
Berufsgruppen, die ihre Kontakte auf dem Smartphone speichern, sollten laut Solmecke auf dem beruflich genutzten Handy lieber auf WhatsApp verzichten.
Da die schriftliche Einverständniserklärung in der Realität schwer durchsetzbar ist, bleibt nur, dass Sie WhatsApp „Auf Wiedersehen“ sagen und sichere Messenger wie beispielsweise Threema nutzen. Ihren Account bei WhatsApp müssen Sie aber löschen. Einfach die App vom Smartphone zu entfernen, reicht nicht aus. Weitere Anleitungen zu WhatsApp finden Sie hier.
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