Anzeigenmärkte im Internet haben die Fließtextanzeigen in Tageszeitungen teils ersetzt. Damit wird der Internethandel mit Gebrauchtwaren auch für den Normalverbraucher zur Selbstverständlichkeit. Allerdings meinen es nicht alle Käufer gut mit Ihnen.
Kriminelle passen ihr Tun immer an die aktuellen Gegebenheiten an. Verwendet werden die Tricks, die bei ahnungslosen Opfern funktionieren. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum sich keiner zu sicher sein sollte, dass ihm das nicht passieren kann. Immer öfter hören wir in Gesprächen: „Das wäre mir nie passiert, denn ich liefere erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist.“ Klar, damit umgeht man zumindest die aktuell sehr beliebte Betrugsmasche des Vorschussbetruges.
Doch auch die vermeintlich sicherheitsbewussten Verkäufer werden abgezockt. Das zeigt, dass Sicherheit doch relativ ist. Die Polizei Oldenburg warnt vor einer recht neuen Betrugsmasche auf Kleinanzeigenmärkten, über die wir in unterschiedlicher Form schon häufiger berichtet haben. Beispielsweise haben wir über die Studentin berichtet, die ihr Notebook im Wert von 650 Euro verlor, obwohl die PayPal-Zahlung auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Auch Käufer werden mit einer PayPal-Zahlung abgezockt, denn der Käuferschutz gilt nicht immer.
Vor allem nach dem Kauf von Smartphones wurden in letzter Zeit Personen mit der nachfolgenden Masche betrogen. Auch hier war das Geld auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben. Trotzdem ging dieser am Ende leer aus und hatte weder Geld noch Ware. Die Polizei Oldenburg beschreibt die ähnlich gelagerten Fälle wie folgt:
Die Täter meldeten sich jeweils bei Personen, die in Anzeigen- und Auktionsportalen im Internet Smartphones zum Verkauf anbieten. Bei den Verkaufsgesprächen kommt es im weiteren Verlauf der Tatvorbereitung dann zu einer Einigung über einen Kaufpreis; die Zahlung wird über Bezahldienste im Internet vorgenommen. Nachdem die vermeintliche Zahlung auf das Konto des Verkäufers getätigt wird, bietet der Betrüger an, die Ware durch einen Boten beim Verkäufer abholen zu lassen.
Nach der Übergabe der meist neuwertigen Smartphones stellte sich in den beschriebenen Fällen jeweils heraus, dass die Konten der Internet-Bezahldienste manipuliert und das Geld zurückgebucht worden ist.
Wie können Sie sich schützen?
Wir raten immer wieder dazu, in Kleinanzeigenportalen möglichst auf Fernabsatzgeschäfte zu verzichten. Diese sind für den Laien immer mit Risiken verbunden, da der Normalverbraucher niemals alle Tricks der Ganoven kennen kann.
Wenn per Bezahldiensten wie PayPal bezahlt wird, dann bestehen Sie auch auf den Versand der Ware. Lassen Sie sich im Nachhinein nicht auf die Abholung durch den Käufer oder gar eines Boten ein. Falls doch, dann sollten Sie sich den Ausweis zeigen lassen und die Ausweisdaten notieren. Allerdings ist auch das nicht ganz risikofrei. Schließlich kann der Laie die Echtheit eines Ausweises in der Regel nicht prüfen.
Besser ist, wenn Sie auf digitalen Flohmärkten nach dem Grundsatz verkaufen, dass Sie nur Ware gegen Geld persönlich tauschen. Dann kann am wenigsten schiefgehen. Sie müssen nur noch aufpassen, dass Ihnen der Käufer kein Falschgeld in die Hand drückt.
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Macht man eine Anzeige haben wir als Opfer auch nichts davon
Meistens wird bzw die Betrüger nicht gefunden trotz Name ( der falsch angegeben wurde) und Bankdaten wo mm das Geld hin über weißen soll.
Zum Schluss wird die Akte geschlossen mit den Vermerk verfahren eingestellt