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Lidl ruft Blätterteig wegen Metallfremdkörper zurück – Rückruf erweitert (Update)


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Die Firma Wewalka GmbH Nfg. KG ruft den chef select Blätterteig, 275g zurück. Das Produkt wurde auch von Lidl Deutschland verkauft. Betroffen sind die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Wir erklären, was mit dem Blätterteig nicht stimmt. Der Rückruf wurde jetzt erweitert um ein neues Mindesthaltbarkeitsdatum und andere Bundesländer.

Immer wieder kommt es zu möglichen Fremdkörpern in Nahrungsmitteln, weshalb die entsprechenden Hersteller die Ware vorsorglich zurückrufen. Letztlich besteht für den Verbraucher eine große Gesundheitsgefahr, wenn er die Lebensmittel verzehrt und einen Fremdkörper verschluckt. Aktuell hat sich der österreichische Hersteller Wewalka GmbH Nfg. KG für einen Rückruf einer Charge seines Blätterteigs entschieden.

Der Hersteller kann nicht ausschließen, dass sich in dem Blätterteig Metallfremdkörper befinden. Diese stellen für den Verbraucher eine Verletzungsgefahr dar, weshalb der Blätterteig nicht verarbeitet und verzehrt werden soll. Konkret geht es um den chef select Blätterteig, 275g.

Welche Charge ist betroffen?

Update 21.02.2018

Die Wewalka GmbH Nfg. KG erweitert den Rückruf vom „chef select Blätterteig, 275 g“. Jetzt ist auch das Mindesthaltbarkeitsdatum 10.03.2018 betroffen. Zusätzlich wird zu den bereits betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kommen jetzt die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Teile von Hessen hinzu.

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Vom Rückruf ist ausschließlich der chef select Blätterteig, 275g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.03.2018 des Herstellers Wewalka GmbH Nfg. KG betroffen. Diese Charge wurde ausschließlich in Lidl-Filialen der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verkauft.

Lidl weißt explizit darauf hin, dass alle anderen bei Lidl verkauften Blätterteige von Wewalka oder anderen Herstellern nicht vom Rückruf betroffen sind und verzehrt werden können.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Was sollten Verbraucher mit dem betroffenen Blätterteig tun?

Sie sollten den Blätterteig auf keinem Fall verarbeiten und nicht verzehren. Bringen Sie das Produkt bitte in die nächste Lidl-Filiale zurück. Dort wird Ihnen der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

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