Die EWG Eberswalder Wurst GmbH ruft die bei Lidl verkaufte Eberswalder Original Schorfheider Knüppelsalami zurück. Wir erklären, für welche Chargen und Bundesländer der Rückruf gilt und welche Gesundheitsgefahr besteht.
Wenn Lebensmittel zurückgerufen werden, besteht immer auch eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher. Oft werden die Nahrungsmittel nur vorsorglich zurückgerufen, weil der Hersteller ein Problem nicht ausschließen kann. So ist es auch bei der Eberswalder Original Schorfheider Knüppelsalami, 250g, die bei Lidl verkauft wurde. Die EWG Eberswalder Wurst GmbH kann nicht ausschließen, dass das betroffene Produkt mit Plastikfremdkörpern verunreinigt ist. Diese stellen für den Verbraucher eine Gesundheitsgefahr dar. Durch das verschlucken der Teile kann es zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder inneren Verletzungen kommen.
Welches Produkt ist betroffen?
Betroffen ist die Eberswalder Original Schorfheider Knüppelsalami, 250g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.03.2018 und der Losnummer L10446 des Herstellers EWG Eberswalder Wurst GmbH. Die Salami wurde bei Lidl Deutschland in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verkauft.
Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers EWG Eberswalder Wurst GmbH sowie Knüppelsalami anderer Hersteller sind von dem Rückruf nicht betroffen.
Das Produkt wurde in den betreffenden Filialen von Lidl bereits aus dem Verkauf genommen.
Was sollen Sie mit der Salami tun?
Falls Sie die Salami gekauft haben, sollten Sie diese keinesfalls verzehren. Bitte bringen Sie die Eberswalder Original Schorfheider Knüppelsalami in eine Lidl-Filiale zurück. Dort wird Ihnen auch ohne Vorlage des Kaufbeleges der Kaufpreis erstattet.
Der Hersteller EWG Eberswalder Wurst GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
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