Die Firma Block Foods AG ruft das „Block House Brot Knoblauch“ und das „Block House Brot Kräuterpesto“ zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass sich anthrazitfarbige Maschinenkleinteile in den Broten befinden. Bitte verzehren Sie die entsprechenden Produkte nicht! Es besteht Verletzungsgefahr.
Gleich vorweg ein Hinweis zu diesem Rückruf: Die Block House Restaurants und die Jim Block Restaurants sind von diesem Produktrückruf nicht betroffen. In den Läden des Steakhousekönigs Eugen Block werden die Aufstriche frisch auf die gerösteten Brote geschmiert.
Dennoch gilt erhöhte Aufmerksamkeit. Denn die betroffenen Block House Brote wurden in nahezu allen größeren Handelsketten verkauft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Produktion bei dem Brotlieferanten Bruchstücke eines Maschinenkleinteiles in das Produkt gelangt sind. Aufgrund des Fremdkörpers besteht Verletzungsgefahr. Verschlucken Sie ein Teil, kann dies zu inneren Blutungen im Mund- und Rachenraum sowie im Magen- und Darmtrakt führen. Auch können Sie an den Fremdkörpern ersticken.
Welche Chargen der Block House Brote sind betroffen?
Die Block Foods AG hat bereits umgehend reagiert und die betroffenen Artikel aus dem Verkauf nehmen lassen. Betroffen sind folgende Produkte:
- „Block House Brot Knoblauch“, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 20.05.2018
- „Block House Brot Kräuterpesto“, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 20.05.2018
Die genannten Produkte wurden als Markenartikel über die bekannten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen vertrieben. Es sind nur Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 20.05.2018 betroffen.
Was sollen Sie mit den Block House Broten tun?
Sie können die betroffenen Artikel in einer Filiale des Unternehmens zurückgeben, in der Sie diesen gekauft haben. Alternativ geht die Rückgabe auch direkt bei der Block Food AG. Ihnen wird auch ohne Vorlage des Kassenbons der Kaufpreis erstattet.
Verbraucheranfragen beantwortet die Kundenhotline unter der Telefonnummer 040 538007669.
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