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Bundeszentralamt für Steuern: E-Mail über Steuerrückerstattung ist Betrug


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Haben Sie auch eine E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen? Angeblich haben Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen einer Steuerrückzahlung. Doch ist diese E-Mail echt oder handelt es sich um Betrug?

In der Vergangenheit haben wir schon häufiger vor betrügerischen E-Mails im Namen des Finanzamtes gewarnt. Beispielsweise sollten mit einer Benachrichtigung über eine Steuerrückzahlung persönliche Daten gestohlen werden. Auch Trojaner thematisieren das Finanzamt und versuchen so an das Geld von Onlinebanking-Kunden zu kommen. Nicht zuletzt wurden im letzten Jahr gefälschte Steuerbescheide im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versendet.

In der Vergangenheit tauchten erneut E-Mails auf, die eine angebliche Steuerrückzahlung versprechen. Angeblich konnte eine Steuerrückzahlung nicht überwiesen werden und Sie sollen jetzt Ihre Daten erneut eingeben. Aktuell sollen Sie Ihre Identität durch Einsendung einer Kopie Ihres Ausweises bestätigen.  Doch Vorsicht: Auch bei dieser E-Mail handelt es sich um eine Fälschung. Klicken Sie keine Links an, und versenden Sie keinerlei Informationen.

Wichtiger Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Nachricht von keiner Steuerbehörde stammt. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Der Name „Bundeszentralamt für Steuern“ wird missbräuchlich verwendet.

So sieht die Fake-Mail im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern aus

Im Gegensatz zu den gefälschten E-Mails in der Vergangenheit ist die aktuelle Nachricht sehr ungelenk formuliert. Der angebliche Rückzahlungsbetrag ist in der Regel höher im dreistelligen Bereich und variiert in den E-Mails. Die Nachrichten sind unpersonalisiert. Das bedeutet, dass der Empfänger nicht mit seinem Namen angesprochen wird und auch sonst keine persönlichen Daten enthalten sind.

Aus Erfahrung wissen wir, dass sich das Design und die Art der E-Mails schnell ändern kann. Falls Sie eine andere E-Mail mit einem abweichenden Text oder Design erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Folgende Daten sind bisher bekannt:

Absender:

Betreffzeilen

  • Konsultieren Sie Ihren Bewertungshinweis und fordern Sie Ihre Rückerstattung an
  • Rückerstattung der Einkommensteuer und zusätzlicher Steuern
  • Sie haben eine überschüssige Einkommenssteuer
  • Ihre Steuerrückzahlung
  • Ihre Steuerrückzahlung (2015 , 2016 , 2017)
  • Ihre Steuerrückzahlung (2013,2014,2015,2016,2017)
  • Sie haben eine Rückerstattung erhalten
  • Steuerverwaltung-#BMF-AN-28997355
  • die letzte Erinnerung an Ihre Rückerstattung! #C8888154777

E-Mail-Adresse für Antwort:

So lautet der Text in den E-Mails:

29.04.2021 Konsultieren Sie Ihren Bewertungshinweis und fordern Sie Ihre Rückerstattung an von Bundeszentralamt für steuern

Weitere Betreffs:

  • Sie haben eine überschüssige Einkommenssteuer
  • Rückerstattung der Einkommensteuer und zusätzlicher Steuern

Sehr geehrte Frau, Herr

Hiermit erhalten Sie Ihre und zusätzliche Steuern. Nachfolgend finden Sie den Betrag, den wirzurückgeben. Wenn Sie noch Schulden haben, können wir diesen Betrag ganz oder teilweise zur Tilgung dieser Schulden verwenden. Sie werden darüber informiert und wir erstatten nur etwaige Überschüsse.

Einkommensjahr 2019 Bewertungsjahr 2020
Datum der vollstreckbaren Erklärung zum Urteil 8/3/2021
Versanddatum 12/3/2021

Ihr Steuervorteil ist : €1847,96

In Meine Steuererklärungen Ein Antrag kann online über Ihre Bank eingereicht werden, um diesen Betrag rückwirkend einzuzahlen.
Rückerstattung beantragen

2021-03-11 Bundeszentralamt für Steuern
(Foto: Screenshot)
29.04.2020 die letzte Erinnerung an Ihre Rückerstattung! #C8888154777 von bundeszentralamt für steuern

AKTIONSMINISTERIUM UND ÖFFENTLICHE RECHNUNGEN

Betrifft: Fehler bei der Berechnung der Höhe der Einkommensteuer 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Steuerverwaltung Ihrer Abteilung überweist 204,90 auf Ihr Bankkonto. Dies ist auf eine Fehleinschätzung zu Ihren Gunsten zurückzuführen. Tatsächlich wurde gemäß den beigefügten Artikeln die Berechnung Ihres Familienquotienten nicht berücksichtigt, was die effektive Berechnung Ihrer Einkommensteuer wirklich verzerrte.

Vielen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben, auf diese E-Mail zu antworten, indem Sie Ihre Genehmigung für die Übertragung bestätigen und zwei Identitätsnachweise senden: Personalausweis Duplex / Selfie mit Personalausweis / Reisepass

Bitte senden Sie uns die Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

Ich stehe Ihnen für weitere Informationen weiterhin zur Verfügung und akzeptiere, Frau, Herr, die Zusicherung meiner höchsten Rücksichtnahme.

2020-04-29 Bundeszentralamt fuer Steuern E-Mail Fake
(Quelle: Screenshot)
26.08.2019 Steuerverwaltung-#BMF-AN-28997355 erhalten von [email protected]

Steuerverwaltung

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass bei unserem Versuch einer Rückzahlung auf das bei uns bekannte Konto von Ihnen fehlgeschlagen ist.

Bitte melden Sie sich bei Ihrem Steuerrückzahlungsportal an, um die Rückzahlung manuell abzuwickeln. Während des Prozesses können Sie die von Ihnen hinterlegten Kontoinformationen aktualisieren.

Zahlungsdatum: 30.08.2019
Rechnungsnummer: BMF/32H0032/DE3432
Betrag: €1,957.05 EUR

 

HINWEIS: Diese E-Mail gilt as offizieller Abrechnungsbeleg dieser Rückzahlung.

07.05.2019 Sie haben eine Rückerstattung erhalten von staatliche Steuer <[email protected]>

Sehr geehrter Kunde :

Nach den letzten jährlichen Berechnungen der Ausübung Ihrer Aktivität haben wir festgestellt,

dass Sie Anspruch auf eine Erstattung von 999,01 € haben

NEUE RÜCKERSTATTUNG
Anmeldedatum 06/05/2019
Registrierungsnummer 100088684468
Zahlungsart Rücknahme bei Fälligkeit
Art der Steue Einkommenssteuer – Sozialversicherungsabgaben
Hinweisnummer 183XXXXXXXXXX
Betrag 999.01 (EURO )
Bankverbindung complété sur le formulaire

Klicken Sie hier  um auf Ihr Formular zuzugreifen Bitte beachten Sie, dass Ihre Datei innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Absendung Ihrer Anfrage validiert wird.

2019-05-07 Fake-Mail Bundeszentralamt fuer Steuern Sie haben eine Rueckerstattung erhalten
(Quelle: Screenshot)

Wir warnen ausdrücklich davor, die Links in den gefälschten Nachrichten anzuklicken.

Versenden Sie keine Kopie Ihres Ausweises

Derzeit sollen Sie eine Ausweiskopie an eine E-Mail-Adresse versenden. Da die E-Mail nicht vom Bundeszentralamt für Steuern stammt, kommunizieren Sie direkt mit Kriminellen. Die Übermittlung von persönlichen Daten sit sehr gefährlich. Die Informationen werden wahrscheinlich für die Begehung weiterer Straftaten in Ihrem Namen verwendet.

Welche Gefahr besteht durch die gefälschte E-Mail vom Finanzamt?

Nach unseren Recherchen geht es um den Diebstahl von sensiblen und persönlichen Daten. Neben Ihren vertraulichen Informationen wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sollten in der Vergangenheit im zweiten Schritt ganz geschickt auch die Zugangsdaten für das Onlinebanking gestohlen werden. Dazu wurden die Anmeldeseiten des Onlinebankings von verschiedenen Banken gefälscht. Fallen Sie darauf nicht herein.

Zunächst sollen Sie Ihre persönlichen Daten vollständig eintragen. Diese sind wertvoll und können nicht nur zum Plündern Ihres Kontos verwendet werden, sondern lassen sich auch gut verkaufen:

Fake Webseite Bundesfinanzministerium 1
Sie befinden sich nicht auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Diese Seite wurde gefälscht. (Quelle: Screenshot)

Anschließend möchten die Kriminellen noch die Zugangsdaten für das Onlinebanking. Dazu werden Sie auf die jeweilige Webseite Ihrer Hausbank weitergeleitet, die Sie zuvor auswählen sollen. Doch auch diese Seite ist gefälscht. Es handelt sich um eine sogenannte Phishing-Webseite. Dort eingegebene Zugangsdaten werden nicht an die jeweilige Bank, sondern direkt an Kriminelle gesendet.

Fake Webseite Bundesfinanzministerium 3
Die Webseite sieht der echten Onlinebanking-Seite der Postbank täuschend ähnlich. Es handelt sich dennoch um eine Fälschung. (Quelle: Screenshot)

Damit der Betrug nicht gleich auffällt, wurden Sie in der Vergangenheit abschließend auf die echte Webseite des Bundesfinanzministeriums weitergeleitet.

Im nachfolgenden Video wird ausführlich erklärt, wie so ein Phishing-Angriff technisch funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Video ansehen

Daten eingegeben oder versendet – Was ist zu tun?

Sie sind auf den Betrug hereingefallen und haben eine Ausweiskopie versendet, Angaben zu Ihrer Bankverbindung gemacht oder sogar Ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking übermittelt? Damit sind Sie nicht allein. Sie brauchen sich also nicht verstecken. Im Gegenteil: Sie müssen jetzt in die Offensive gehen.

Falls Sie Bankdaten übermittelt haben, sollten Sie sich mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen  und den Vorfall schildern. Falls Sie Ihre Kreditkartendaten eingegeben haben, müssen Sie die Karte umgehend sperren. Wie das auch am Wochenende oder nachts funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Kreditkartensperrung.

Neben der reinen Schadensbegrenzung sollten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten, was über das Internet am schnellsten und sehr bequem geht. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine Ausweiskopie an die angegebene E-Mail-Adresse versendet haben. Je nachdem wie umfangreich persönliche Daten gestohlen wurden, können diese für einen Identitätsmissbrauch verwendet werden.

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