Die Seeberger GmbH ruft aktuell einige Chargen des Popcorn-Mais (nicht gepoppt) zurück. Der Grund ist, dass die Grenzwerte für die Schimmelpilztoxine Aflatoxine beziehungsweise Ochratoxin überschritten wurden. Damit könnte für Sie eine Gesundheitsgefahr entstehen.
Im Lebensmittelbereich kommt es immer wieder zu Rückrufen, um die Verbraucher zu schützen. Der Grund dafür sind Keime, Bakterien, falsche Deklarierungen, falsche Abfüllungen sowie Fremdkörper, die in das Produkt gelangt sind. Meist geschieht Letzteres beim Herstellungs- oder Verpackungsprozess.
Bei dem Popcorn-Mais der Seeberger GmbH wurden nun Grenzwerte für die Schimmelpilztoxine Aflatoxine beziehungsweise Ochratoxin überschritten. Das Unternehmen schreibt, dass bei einer chronischen Aufnahme dieser Stoffe gesundheitsschädliche Folgen nicht auszuschließen sind.
Was sind Aflatoxine bzw. Ochratoxine?
Die Seeberger GMBH schreibt dazu folgende Definition:
Aflaxtoxine und Ochratoxine gehören zur Gruppe der Mykotoxine, also Schimmelpilzgifte. Mykotoxine sind natürlich vorkommende Stoffwechselprodukte von vielen Schimmelpilzarten. Der Verderb von Lebensmittel durch Schimmel, insbesondere bei Produkten aus der Landwirtschaft, ist ein absolut natürlicher Vorgang und damit Teil unseres Ökosystems. Da es sich bei Seeberger Popcorn-Mais um ein wertvolles und vor allem unbehandeltes natürliches Produkt handelt, sind äußerst seltene Abweichungen von der gewohnten Spitzenqualität wie diese nicht zu 100 Prozent zu vermeiden.
Welcher Popcorn-Mais ist genau betroffen?
Die Firma Seeberger ruft den Artikel Popcorn-Mais in der 500 Gramm Packung (nicht gepoppt) zurück. Im Folgenden erfahren Sie, welche Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten genau betroffen sind.
- L435136 mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 01/2020
- L435137 mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 02/2020
- L437018 mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 02/2020
- L437019 mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 02/2020
Die Los-Nummer/Charge und das Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie auf der Packungsrückseite im unteren linken Bereich.
Das Unternehmen hat bereits reagiert und die eventuell betroffenen Artikel aus den Regalen im Handel entfernen lassen.
Popcorn-Mais anderer Chargen/MHDs sind nicht betroffen. Auch alle anderen Seeberger Produkte, insbesondere auch alle Mikrowellen-Popcorn-Sorten, sind nicht betroffen und können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
Was sollen Sie mit dem Popcorn-Mais machen?
Den Inhalt der betroffenen Packungen sollten Sie auf keinen Fall verspeisen. Auch sollen Sie nicht, wie sonst üblich, die Ware in den Handel zurückbringen.
Vielmehr bittet die Seeberger GmbH darum, dass Sie von der Verpackungsrückseite, wo die Charge und das Mindesthaltbarkeitsdatum sichtbar sind, ein Foto zu machen. Dieses sollen Sie an [email protected] senden. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, Ihre eigene Anschrift mit anzugeben.
Alternativ senden Sie die Ware geöffnet wie ungeöffnet per Post zurück an das Unternehmen. Geben Sie auch hier in einem kurzen Schreiben die Charge und das MHD sowie Ihre Adresse an. Adressieren Sie die Ware an:
- Seeberger GmbH
Kundenservice
Hans-Lorenser-Straße 36
D-89079 Ulm
In beiden Fällen verspricht Seeberger, dass Sie den Kaufpreis ersetzt bekommen.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Entschädigung im Laufe von 14 Tagen nach Einsendung. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen, die Seeberger schon jetzt zu entschuldigen bittet.
Wenn Sie sich die Umstände sparen und auf das Geld verzichten möchten, können Sie das Produkt auch über den Hausmüll entsorgen.
Sollten Sie noch Fragen zu dem Rückruf haben, können Sie sich an den Kundenservice von Seeberger wenden. Dieser ist immer von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr unter 0800 7332374 erreichbar. Alternativ stellen Sie Ihre Fragen an den Kundenservice per E-Mail unter [email protected].
- Quelle: Seeberger ruft Popcorn-Mais zurück auf Seeberger.de
- Rückrufwarnung auf lebensmittelwarnung.de
Weitere Rückrufmeldungen
EDEKA und Marktkauf müssen Hackfleisch zurückrufen. In den betroffenen Packungen können sich blaue Kunststofffremdkörper befinden. Diese können beim Verschlucken zu einer Gesundheitsgefahr für Sie werden. Deswegen wird vom Verzehr abgeraten.
Ardo NV ruft die bei Edeka, Netto und Rewe verkauften „Gegrillte rote und gelbe Paprika Parrilla – Scheiben“ (Tiefkühlware) zurück. Analysen zeigen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (Chlorpyrifos) in den Verpackungen. Dadurch besteht Gesundheitsgefahr.
Der Hersteller Encinger SK ruft die bei Kaufland verkauften K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade zurück. Das Produkt könnte für Allergiker gefährlich werden, die auf Erdnüsse reagieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schoko-Rosinen Erdnüsse
Kaufland muss die Bevola Baby Pflege-Lotion zurückrufen. Als Grund werden Bakterien angegeben, welche bei Routinekontrollen nachgewiesen wurden. Es besteht Gesundheitsgefahr für den Nachwuchs. Nicht mehr verwenden.
Die Dirk Rossmann GmbH muss den Greifball von Babydream zurückrufen. Im Rahmen des internen Qualitätsmanagements hat sich gezeigt, dass sich ein Öffnen der Knoten und das damit verbundene Lösen der Kugeln nicht ausschließen lässt.
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