Wenn die kleinen Monster und Gespenster wieder von Haus zu Haus ziehen und von weitem die Worte „Süßes“ und „Saures“ zu hören sind, dann ist Halloween. Die Kleinen wollen eigentlich nur Süßes und ein klein wenig spielen. Doch manche Scherze können böse ausgehen. Deshalb erklären wir, wo Gefahren lauern.
Im Jahre 2017 waren die Killer-Clowns ein Gesprächsthema und sorgten bei vielen Halloween-Fans für echte Gruselgefühle. Doch diese Clowns waren gar nicht lustig und haben den Bogen weit überspannt. An Halloween sollte neben dem Gruseln der Spaß an erster Stelle stehen. Für die Kinder, aber auch für die Erwachsenen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auf kleine Streiche verzichten muss. Allerdings sollten sich Kinder wie Erwachsene genau überlegen, was sie tun und was sie lieber lassen. Und für Eltern gilt: Wenn die Kinder von Haus zu Haus ziehen, sollte ein Erwachsener den Überblick behalten. Sonst könnte es teuer werden.
Die Sitten sind in Deutschland nicht überall gleich. Meist bekommen die Kinder ja auch was sie möchten – Süßigkeiten. Doch wenn die verweigert werden, kann es schon einmal passieren, dass die Kleinen Monster einen Streich spielen. Dann hängt vielleicht Toilettenpapier am Baum oder die Türklinke ist mit Zahnpasta präpariert. Auch Knallerbsen unter der Fußmatte kommen immer wieder gut und sorgen für einen Schreck. Aber was ist eigentlich erlaubt?
Wann hört der Spaß bei Halloween-Streichen auf?
Grundsätzlich sollten es Erwachsene nicht übertreiben. Wer die Grenzen nicht kennt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Und wenn ein Schaden entsteht, dann kann es schnell teuer werden. Aufpassen sollten die Erwachsenen auch auf ihre Kinder. Diese sind zwar meist nicht schuldfähig, aber Eltern sind deshalb noch lange nicht aus der Nummer raus. Wer seine Aufsichtspflicht verletzt, muss unter Umständen für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann teuer werden.
Vor allem der Gruppenzwang ist nicht zu unterschätzen. Damit an Halloween alle Spaß haben, sollten die Regeln vorher intensiv und eindeutig besprochen werden.
Immer dann, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird, hört der Spaß auf jeden Fall auf. Böller haben beispielsweise nichts in Briefkästen verloren und Hausfassaden sollten nicht beschädigt werden. Das gleiche gilt natürlich für das Auto von Nachbarn oder von Fremden.
Klar sein dürfte auch, dass andere Personen nicht körperlich bedrängt oder gar geschlagen werden dürfen. Hier hört der Spaß auf und die Straftaten beginnen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Schadenfreude nur kurz anhalten dürfte. Wer mit Freunden unterwegs ist, selbst zwar nichts tut, aber bei den Streichen mit dabei war, kann ebenfalls belangt werden. Ist der Streich der Kumpels strafrechtlich relevant, dann können „Mitläufer“ wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden. Als Konsequenz müssen diese dann mit einer Geldstrafe rechnen und ebenfalls für den entstandenen Schaden mit aufkommen. Hier gilt also das typische Sprichwort: Mitgegangen, mitgefangen
Halloween Grüße 2019: Kostenlose Nachrichten sicher versenden – Apps, Sprüche, Grüße und Grußkarten
Halloween steht vor der Tür und sicher werden am 31. Oktober wieder einige Nutzer nach Halloween-Grüßen Ausschau halten. Versendet sind die Gruselbotschaften per WhatsApp, Facebook Messenger oder E-Mail schnell. Doch welche Apps eignen sich für