Den Bauch bei Burger King mal so richtig vollschlagen? Mit dem 500 Euro Gutschein aus der E-Mail wäre das kein Problem. Die Frage ist nur, ob es diesen Gutschein überhaupt gibt und die Nachricht wirklich von Burger King stammt. Alles was Sie zu der Mail wissen sollten, lesen Sie hier.
Irreführende E-Mails sind im Internet keine Seltenheit. In der Vergangenheit haben wir Sie bereits auf die Masche mit dem 500 Euro Aldi-Gutschein, dem 500 Euro Gutschein für Hornbach und dem Media Mark-Gutschein aufmerksam gemacht. Auch der 500 Euro Tankgutschein für Aral, Total oder Shell ist ein Gewinnspiel von Datensammlern. Genau wie die Probefahrt ein Jahr lang im VW. Nun geht es also um einen 500 Euro Gutschein für das FastFood-Restaurant Burger King. Da machen viele gern mit. Aber wie seriös ist die Aktion und hat Burger King damit überhaupt etwas zu tun?
Immer wieder werden per E-Mail, WhatsApp oder via Werbenazeigen auf Webseiten lukrative Gewinne versprochen. Immer öfter wird das Wort Gewinnspiel vermieden. Dafür befinden Sie sich angeblich in der Endauslosung oder wurden ausgewählt. Am Ende bedeuten diese Formulierungen im Klartext: Sie haben eine Niete gezogen, denn gewonnen haben Sie gar nichts.
Wichtiger Hinweis: Mit der beworbenen Aktion hat Burger King nichts zu tun. Der Markenname wird hier zumindest irreführend eingesetzt. Es handelt sich um ein Gewinnspiel eines Datensammlers.
Wie sieht die Fake-Mail mit dem 500 Euro Gutschein für Burger King aus?
Erfahrungsgemäß ändern sich die E-Mails sehr schnell. Nicht nur optisch, auch vom Text, Absender und Betreff her kann die Nachricht jederzeit angepasst werden. Sollten Sie eine andere E-Mail erhalten, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Außerdem ist aktuell unbekannt, ob die Aktion nur per E-Mail oder auch über andere Kanäle wie Kettenbriefe beworben wird.
Folgende E-Mails sind uns bisher bekannt:
Absender:
- BURGERKING
Betreffzeile:
- Herzlichen Glueckwunsch, Ihre eMail Adresse {[email protected]} wurde ausgewählt
So sieht die E-Mail in Textform aus:
Ist der Klick auf den Link in der Werbe-Mail schon gefährlich?
Ja, denn Sie wissen vorher gar nicht, welche Webseite geöffnet wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie nach dem Klick in der E-Mail bei einem anderen Datensammler oder gar auf einer Webseite mit einer Abofalle oder Schadsoftware landen. Der Initiator der E-Mail entscheidet allein, auf welche Webseite er Sie weiterleitet.
Unser Rat bei derartigen E-Mails ist immer wieder, dass Sie ganz exakt lesen und sich nicht von großen Buttons und großer Schrift sowie vielversprechenden Betreffs locken lassen.
Was sollten Sie mit der E-Mail tun?
Solchen E-Mails sollten Sie niemals folgen. Mit der E-Mail sollen Sie gezielt getäuscht werden. Beispielsweise wird der Absender der Nachricht gefälscht, indem dort „BURGERKING“ angegeben wird. Nur aufgrund des Absenders öffnen viele Empfänger die eigentliche Spam-Nachricht. Wir empfehlen, die E-Mail ungelesen zu löschen beziehungsweise in den Spam-Ordner zu verschieben und den Links nicht zu folgen. Und letztlich wurden Sie auch nicht exklusiv ausgewählt. Es ahndelt sich um eine einfache Spam-Mail und Sie sollen erst einmal Ihre Daten bei einem Datensammler eingeben.
Der Spam-Filter Ihres E-Mail-Anbieters lernt unter Umständen mit jeder E-Mail dazu, die sie ihm zur Verfügung stellen. Deshalb ist es oft besser, wenn Sie die Nachricht nicht löschen, sondern als Spam markieren. Dann bekommen Sie zukünftig weniger unerwünschte E-Mails in Ihren Posteingang. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in unseren Spam-Filter-Anleitungen.
Wo führen die Links in der E-Mail hin?
Ein Klick auf den Link führt auf die Webseite mit der URL konsumentenumfrage.de, auf der Sie zunächst ein paar unwesentliche Fragen beantworten sollen. Anschließend sollen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Mit Burger King hat diese Webseite nichts zu tun. Das ist aber nur im Kleingedruckten zu lesen. Vielmehr steht hinter der Aktion wieder einmal ein Datensammler. In diesem Fall ist das die MyGimi GmbH. Sie sollen an einem Gewinnspiel teilnehmen und dem Datensammler Ihre persönlichen Daten übermitteln.
Welche Folgen hat die Teilnahme an dem Gewinnspiel
Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf der Gewinnspielseite erteilen Sie dem Gewinnspielveranstalter eine Werbeerlaubnis. Das bedeutet, dass dieser Ihre Daten für den Versand von Werbung nutzen und Ihre persönlichen Informationen an andere Unternehmen verkaufen darf. Sie müssen sich also auf viel Werbung per Post, E-Mail, SMS und auf Werbeanrufe einstellen. Sind Ihre Daten einmal im Umlauf, wird es schwer diese wieder zurückzuholen.
Nach der Teilnahme an derartigen Gewinnspielen im Internet bekommen viele Verbraucher einen Anruf. Angeblich hätten Sie schon etwas gewonnen und sind unter den Finalisten für den Hauptpreis. Oft geht es beispielsweise um einen Reisegutschein oder Amazon-Gutschein. In diesem Fall wird es wohl um den 500 Euro Gutschein für Burger King gehen. Bei der Gelegenheit wird Ihnen mit einer Lüge allerdings ein Abo für eine Zeitschrift untergejubelt. Wie das genau funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel „Sie sind Finalist“ .
Werbeerlaubnis widerrufen – Ist das möglich?
Sie haben bereits am Gewinnspiel teilgenommen? Vielleicht sind auch schon die ersten Werbe-Mails und Werbeanrufe bei Ihnen eingegangen? Und nun möchten Sie aus der ganzen Sache wieder rauskommen? Dann gibt es nur eine Möglichkeit. Sie müssen das erteilte Werbeeinverständnis widerrufen. Wir zeigen Ihnen in einem Artikel auf Onlinewarnungen.de, wie Sie die bei der MyGimi GmbH erteilte Werbeerlaubnis widerrufen.
Haben Sie die E-Mail mit dem 500 Euro Gutschein für Burger King auch bekommen?
Bitte hinterlassen Sie unter dem Artikel in den Kommentaren einen Beitrag und informieren Sie unsere Leser, ob Sie diese E-Mail auch bekommen haben. Geben Sie auch an, mit welchem Betreff und von welchem Absender die Nachricht kam. So können Sie andere Leser am schnellsten warnen. Außerdem sehen wir, ob die Spam-Mail noch im Umlauf ist.
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