Ein Türspion erhöht vor allem für ältere Menschen die Sicherheit in den eigenen vier Wänden erheblich. Schließlich können Sie so vor dem Öffnen der Tür überprüfen, wer davor steht. Ein Gericht musste jetzt entscheiden, ob Mieter einen Türspion einbauen dürfen.
Wenn es an der Tür klingelt, Sie aber kein Besuch erwarten, wäre es doch zu schön, wenn Sie vorher sehen könnten, wem Sie die Tür öffnen. Das ist mit einem Türspion kein Problem. Der Großteil der Wohnungs- und Haustüren ist mit einem solchen Schnüffelloch ausgestattet. Wenn kein Spion vorhanden ist, lässt er sich leicht und schnell einbauen. Doch ist es erlaubt, als Bewohner einer Mietwohnung einen Türspion einzubauen?
Wozu ein Türspion?
Türspione gelten als Sicherheitsinstallation und werden von der Polizei und anderen Einrichtungen empfohlen. Betrüger sind oft sehr kreativ, wenn es darum geht, sich das Geld von ahnungslosen Menschen zu verschaffen. Es kommt nicht selten vor, dass sie dazu an der Tür klingeln und sich eine abenteuerliche Geschichte einfallen lassen, um die Personen zur Zahlung zu bewegen. Dieses vorgehen nennt sich Trickdiebstahl beziehungsweise Trickbetrug.
Besonders ältere Menschen werden immer wieder Opfer solcher Maschen. Mit einem Türspion lässt sich einfach und zuverlässig herausfinden, ob vor der Tür der Paketbote, ein Familienmitglied oder der Nachbar steht. Ist die Person unbekannt, kann die Tür verschlossen bleiben. Der Spion erhöht somit die Sicherheit und kann vermeiden, dass Sie Opfer eines Trickbetruges werden. Darüber hinaus können die Spione auch Einbrecher zurückschrecken. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus und die Wohnungstüren auf einer Etage sind alle mit einem Türspion ausgestattet, können sich Einbrecher nie sicher sein, ob sie nicht gerade beobachtet werden.
Dürfen Sie einen Türspion in der Mietwohnung einbauen?
Als Mieter einer Mietwohnung fragen Sie sich vielleicht, ob Sie ohne Weiteres einen Türspion in Ihre Wohnungstür einbauen dürfen. Laut einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts in Meißen (Az. 112 C 353/17) ist das ohne bürokratischen Aufwand möglich. Laut des Urteils zählt die Installation eines Türspions zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und greift nur minimal in die Bausubstanz ein. Deswegen muss ein Mieter nicht einmal zwingend eine schriftliche Erlaubnis beim Vermieter einholen.
Sie sollten allerdings beachten, dass Ihr Vermieter bei einem Auszug verlangen kann, dass Sie den Spion wieder ausbauen lassen. Dabei kann es passieren, dass Sie die Wohnungstür komplett austauschen lassen müssen, da schließlich ein Loch in der Tür zurückbleibt. Aus diesem Grund empfehlen wir, dennoch eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. So können Sie mit diesem vorab klären, ob der Türspion beim Auszug nicht sogar in der Tür bleiben darf und Sie können sich unter Umständen die Kosten für eine neue Wohnungstür sparen.
Haben auch Sie einen Türspion und fühlen Sie sich dadurch sicherer? Haben Sie Ihren Spion unter Einwilligung des Vermieters oder eigenmächtig einbauen lassen? Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen über die Kommentare unterhalb des Artikels mit.
- Mietvertrag: Mieter darf Türspion einbauen auf test.de (Quelle)
- ABUS Türspione: Erst gucken, dann öffnen! auf abus.com
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