Die meisten Autofahrer haben ein Smartphone dabei. Viele davon nutzen es auch. Am Biertisch und mit der Polizei kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Wir erklären, wann und wie Sie das Telefon als Autofahrer nutzen dürfen, wann das Handy am Steuer verboten ist und welche Strafen zu erwarten sind.
Das Handy gehört längst zu den am häufigsten benutzten Alltagsgegenständen. Im Grunde begleitet uns das Smartphone auf fast allen Wegen, auch beim Autofahren. Immer öfter wird das Telefon im Straßenverkehr genutzt. Das ist kein Wunder, denn viele Apps richten sich speziell an Autofahrer. So ersetzt das Smartphone heute oft das fest eingebaute Navigationssystem. Über WhatsApp & Co. kommen fast ständig Nachrichten herein. Schnell wird ein Blick auf das Display riskiert, wenn das Handy klingelt oder piept.
Erst unlängst sind wir der Frage nachgegangen, ob Blitzer-Apps im Auto überhaupt genutzt werden können oder ob die Blitzerwarnungen via Smartphone nicht sogar illegal sind. Da immer mehr Verbraucher das Handy im Auto auch ohne Blitzer-App nutzen, stellt sich ganz automatisch die Frage, ob sie das überhaupt dürfen. Jeder hat schon einmal von dem Verbot der Handynutzung gehört und trotzdem sieht man in fast jedem Fahrzeug ein Smartphone. Was ist, wenn es herunterfällt. Darf man das Handy im Auto aufheben. Und ist es überhaupt zulässig, während der Fahrt die Navi-App zu bedienen?
Das Handy lenkt Autofahrer ab
Etwas ist klar: Wenn Sie Ihr Smartphone während der Autofahrt benutzen, lenkt das vom Straßenverkehr ab. Dabei spielt es eigentlich gar keine Rolle, ob Sie ein neues Ziel in die Navigation eingeben, eine Telefonnummer eintippen oder nur ein ankommendes Telefonat annehmen. Probieren Sie es aus. Versuchen Sie sich nach dem nächsten Telefonat am Steuer einmal an Details der Fahrt zu erinnern. Welche Ampel hat gerade auf grün geschaltet? Wieviele Fahrradfahrer haben Sie überholt. Und welche Passanten sind Ihnen noch erinnerlich. Es ist oft erschreckend, wie wenig wir während dem Telefonieren im Auto wahrnehmen.
Und genau hier setzt der Gesetzgeber mit dem Verbot der intensiven Handynutzung am Steuer an. Denn es reicht ein kurzer Blick auf das Handy aus und es kann zu einem Auffahrunfall oder noch schlimmer einem Unfall mit einem Fußgänger oder Fahrradfahrer kommen. Die Augen des Fahrzeugführers gehören auf die Straße, nicht auf ein Mobiltelefon oder ein anderes Display.
Welche gesetzliche Regelungen gibt es
Geregelt ist die Handynutzung für Fahrzeugführer in der Straßenverkehrsordnung. Dort ist auch relativ eindeutig festgeschrieben, unter welchen Umständen Autofahrer ein Smartphone überhaupt betreiben dürfen. In § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden der StVO heißt es:
[…] Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […]
Die Regelungen gelten für Fahrradfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer gleichermaßen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dann dürfen Sie das Handy uneingeschränkt benutzen. Ob die Start-/Stopp-Automatik als vollständig ausgeschalteter Motor gilt, ist nicht verbindlich und abschließend geklärt. Letztlich kommt das auf den Einzelfall an.
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Dürfen Sie die Navi-App verwenden oder nicht?
Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn das Smartphone Ihnen den Weg weist. Sie sollten das Fahrziel jedoch vor Fahrtantritt bei noch ausgeschalteten Motor einstellen und erst losfahren, nachdem Sie die Zielführung gestartet haben. Wenn Sie die Navigations-App per Sprachbedienung steuern können, könnte auch die Eingabe eines Zieles während der Fahrt zulässig sein. Allerdings kommt das sehr auf den Einzelfall an. Denn wenn Sie das gesprochene Ziel noch auf dem Display auswählen müssen, könnte das schon eine zu große Ablenkung sein.
Darf ich am Steuer telefonieren?
Ja, aber nur wenn Sie eine Freisprecheinrichtung benutzen. Ein kurzer Blick auf das Display ist erlaubt, etwa um den Namen des Anrufers zu sehen und das Gespräch anzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Handyhalterung nutzen. Denn in die Hand dürfen Sie das Smartphone nicht nehmen.
Relativ häufig sind Fahrzeugführer zu sehen, die mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das ist definitiv verboten.
WhatsApp-Nachricht oder SMS schreiben
Schreiben Sie während der Fahrt eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht, dann ist das auf jeden Fall verboten, wenn Sie das nicht ausschließlich mit Ihrer Stimme tun. Eine Alternative ist beispielsweise Apple CarPlay. Damit werden eingehende WhatsApp-Nachrichten vorgelesen und Sie können diese per Spracheingabe beantworten. Es ist lediglich ein sehr kurzer Blick auf das Display notwendig, der nach den StVO-Regelungen zulässig ist.
Dürfen Sie im Stau im Internet surfen?
Ob Stau, zähfließender Verkehr oder rote Ampel. Im Internet dürfen Sie als Fahrzeugführer selbstverständlich nicht surfen. Denn um die Eingaben vorzunehmen und die Webseiten zu lesen, genügt kein kurzer Blick auf das Handy.
Sind Videotelefonate im Auto erlaubt?
Heute können Sie mit fast jedem Smartphone Videotelefonate über Facetime, WhatsApp oder Skype führen. Die Frage ist, ob das im Auto zulässig ist. Schließlich nehmen Sie dafür das Smartphone nicht in die Hand. Tatsächlich mussten sich die Gerichte mit einem derartigen Fall schon einmal befassen. Das AG Magdeburg (50 OWi 775 Js 15999/18) hat entschieden, dass es sich hier um einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a Nr. 2b) StVO handelt. Das Gericht ist zu der Auffassung gekommen, dass es bei der Videotelefonie eben nicht nur zu einer kurzen Blickabwendung vom Straßenverkehr kommt.
Darf ich das Telefon halten, ohne es zu benutzen?
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Sie das Handy überhaupt in die Hand nehmen dürfen. Theoretische Anwendungsfälle gibt es dafür einige. So könnte es sein, dass Sie das Handy an eine andere Stelle legen möchten oder es einem anderen Fahrzeuginsassen reichen. Es mag auch Menschen geben, die das Handy an Ihr Ohr halten, ohne zu telefonieren. Auch wenn der Sinn fragwürdig erscheint, steht die Frage, dürfen Sie das?
Dazu gibt es tatsächlich schon einige Entscheidungen. So hat beispielsweise das OLG Hamm (4 RBs 30/19) entschieden, dass das bloße Halten eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO nicht erfüllt. Nach der Auslegung der Vorschriften muss der Fahrzeugführer das Gerät auch benutzen. Im Klartext. Nach diesem Urteil dürfen Sie das Handy auch während der Fahrt anfassen.
Sie sind also noch lange nicht überführt, wenn ein Polizist nur sieht, dass Sie das Handy am Ohr haben. Auch ein Foto, auf dem Sie mit dem Smartphone in der Hand zu sehen sind, beweist nicht zwingend, dass Sie gegen geltendes Recht verstoßen haben. Das mag für einige Nutzer verrückt klingen. Andere Autofahrer freuen sich über das Schlupfloch.
Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verwendung des Handys am Steuer?
Wenn Sie das Handy am Steuer tatsächlich nicht vorschriftsgemäß benutzen, müssen Sie mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Es droht jedoch nicht nur eine finanzielle Sanktion. Die verbotene Nutzung des Smartphones ist immer auch mit mindestens einem Punkt in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar mit einem Fahrverbot verbunden.
Die Handynutzung am Steuer eines Fahrzeuges wird mindestens mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Haben Sie zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, so müssen Sie mit 150 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Kommt es im Zuge der verbotenen Handynutzung am Steuer zu einem Unfall mit Sachschaden, werden 200 Euro Bußgeld fällig. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Benutzen Sie das Smartphone während dem Fahrradfahren, so wird ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro festgesetzt.
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Gelten die Regelungen nur für Smartphones?
Nein, im Gesetzestext ist ganz bewusst von einem elektronischem Gerät die Rede. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Geräten abgedeckt ist. Einige werden im Gesetz explizit erwähnt. So gilt §23 StVO neben Smartphones und Handys auch für Videobrillen, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Damit ist klar, dass es keine Rolle spielt, ob Sie Ihren Blick zum Smartphone abwenden oder längere Zeit auf den fest eingebauten Tochscreen moderner Fahrzeuge schauen. Auch darüber dürfen Sie kein neues Ziel für die Navigation während der Fahrt eingeben.
Ihre Erfahrungen zum Thema Handy am Steuer
Bitte teilen Sie uns über die Kommentare unterhalb des Artikels mit, welche Meinung Sie zu diesem Thema vertreten. Gehören Sie zu der Fraktion, die mit dem Handy in der Hand schamlos während der Fahrt telefoniert und sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält. Oder finden Sie die Handynutzung im Auto überflüssig und sind sogar für eine härtere Bestrafung, da durch die Nutzung des Smartphones auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden?
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