Drei Käsesorten der Marke PETITE FLEUR von T`DISCHHOF werden aufgrund von Kolibakterien (VTEC) zurückgerufen. Die Bakterien sind gesundheitsgefährdend, weshalb Sie die betroffenen Käse nicht mehr verspeisen sollten.
Immer wieder werden Lebensmittel zurückgerufen, weil etwas mit der Qualität nicht stimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein falsches Etikett aufgedruckt wurde oder Fremdkörper, beziehungsweise Bakterien in die Nahrung gekommen sind.
Bei der Produktion von Nahrungsmitteln kommt es vor, dass diese während des Herstellungsprozesses durch Fremdkörper verunreinigt werden. Diese können dann beim Verzehr durch Verbraucher eine Gesundheitsgefahr hervorrufen. Erst kürzlich mussten wir über mögliche Glassplitter in Hähnchen-Schnitzel und dem zurückgerufenen Hackfleisch von Aldi berichten. Aber auch eine zu hohe Menge eines bestimmten Inhaltsstoffes kann zur Gefahr für den Verbraucher werden. Wie uns das Beispiel mit dem Higher Living Grüntee der dennree GmbH beweist. Unser letzter Rückruf berichtet von der Aldi Nord Aktionsware TRADER JOE´S Röstzwiebeln.
Jetzt werden drei Käsesorten der Marke PETITE FLEUR von T`DISCHHOF zurückgerufen. Bei einer Analyse wurden VTEC – Verotoxin bildende E. Coli festgestellt. Eine EHEC-Erkrankung äußert sich in der Regel mit Durchfall und Bauchkrämpfen. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwere Krankheitsverläufe mit Durchfällen (teilweise auch blutig) entwickeln.
Welche Sorten PETITE FLEUR sind vom Rückruf betroffen?
Zurückgerufen werden Zwei Käsesorten der Marke PETITE FLEUR von T`DISCHHOF mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.08.2019 und der LOT-Nummer 24.5.
- Petit Fleur Torte
- Petit Fleur 360g
- Petite Fleur mit Kräutern, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.08.2019, LOT-Nummer 25.3, Charge 190819
Im nachfolgenden Video sehen Sie, was Sie bei Rückrufen generell beachten sollten.
Was sollen Sie mit dem Käse machen?
Auf keinen Fall sollten Sie den betroffenen Käse essen. Sollte diese Warnung zu spät sein und Sie Krankheitsanzeichen beobachten, müssen Sie unbedingt zum Arzt gehen. Weißen Sie diesen auf das Problem mit dem Käse hin.
Die betroffenen Käse sollten Sie in die den Geschäften zurückgeben, wo Sie ihn erworben haben. Sie bekommen den Kaufpreis auch ohne Kaufbeleg erstattet.
Die aktuellen Rückrufmeldungen finden Sie an dieser Stelle.
Quelle: lebensmittelwarnung.de