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Netto: Rückruf der Apfelschorle Fruchtinsel – ungewollte Flaschengärung möglich


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Die Brauerei Horneck GmbH & Co. KG ruft aus Gründen des Verbraucherschutzes seine Apfelschorle „Fruchtinsel“ aus den Netto-Filialen zurück. Was mit dem Getränk nicht stimmt und welche Charge vom Rückruf betroffen ist, erklären wir in unserem Artikel.

Immer wieder werden Lebensmittel zurückgerufen, weil etwas mit der Qualität nicht stimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein falsches Etikett aufgedruckt wurde oder Fremdkörper, beziehungsweise Bakterien die Nahrung gekommen sind.

Bei der Produktion von Lebensmitteln kommt es vor, dass diese während des Herstellungsprozesses verunreinigt werden. Das kann dann beim Verzehr durch Verbraucher eine Gesundheitsgefahr darstellen. Erst kürzlich mussten wir über mögliche Fremdkörper in Wurstwaren bei Netto berichten. Aber auch eine zu hohe Menge eines bestimmten Inhaltsstoffes kann zur Gefahr für den Verbraucher werden. Wie uns das Beispiel mit dem Higher Living Grüntee der dennree GmbH beweist. Unsere letzten Rückrufe betrafen die Aldi Nord Aktionsware TRADER JOE´S Röstzwiebeln und zwei Käsesorten der Marke PETITE FLEUR von T`DISCHHOF.

Derzeit wird durch die Brauerei Horneck GmbH & Co. KG ein Getränk aus den Regalen von Netto Marken-Discount zurückgerufen. Mit einer Charge der Apfelschorle „Fruchtinsel“ gibt es Probleme. Nach Angaben der Herstellerfirma kann es bei diesem Produkt zu einer ungewollten Flaschengärung durch Hefe kommen. Es besteht die Gefahr, dass es bei diesem Prozess zu einem Druckanstieg in der Flasche kommt. Es ist nicht auszuschließen, dass der verschlossene Glaskörper unter dem ansteigenden Druck platzen kann.

Welche Charge der Apfelschorle ist vom Rückruf betroffen?

2019-08-06 Netto Apfelschorle Rueckruf klein
(Quelle: Produktbild/Netto Marken-Discount AG & Co. KG)

Vom Rückruf ist die Apfelschorle „Fruchtinsel“ betroffen. Das Getränk wurde in einer Glasflasche in Netto Marken-Discount-Filialen in Teilen von Bayern und Baden Württemberg verkauft. Die von Rückruf betroffenen Produkte haben das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 26.06.2020. „Fruchtinsel“-Produkte mit anderem Haltbarkeitsdatum oder andere Produkte des Herstellers, sind vom Rückruf nicht betroffen.

Die Brauerei Horneck GmbH & Co. KG und die Handelskette Netto Marken-Discount AG & Co. KG haben sofort reagiert und die vom Rückruf betroffenen Produkte aus dem Handel genommen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Was sollen Sie mit den Flaschen tun?

Die Flaschen sollten Sie nicht öffnen. Auch bereits angebrochene Getränke sollten Sie nicht weiter verbrauchen. Die Brauerei Horneck GmbH & Co. KG rät, die Flaschen vorsichtig in einer Tüte zu verpacken und im Restmüll zu entsorgen. Um Ihr Geld zurück zu bekommen, sollten Sie sich an Ihre Netto Marken-Discount-Filiale wenden. Hier wird Ihnen laut dem Hersteller der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kaufbeleges erstattet.

Ihre Fragen können Sie direkt an den Kundenservice der Brauerei Horneck GmbH & Co. KG richten. Diesen erreichen Sie von Montag bist Freitag in der Zeit von 07:00 -17:00 Uhr unter der Telefonnummer 08753503. Am Wochenende müssen Sie Ihren Fragen per E-Mail an [email protected] schicken.

Ihre Erfahrung mit Netto-Rückrufen

Waren Sie schon einmal von einer Rückrufaktion bei Netto betroffen? Verlief die Rückgabe reibungslos oder gab es Probleme? Helfen Sie mit Ihren Tipps und Ratschläge anderen Lesern. Nutzen Sie dafür die Kommentare unter diesem Beitrag.

Nützliche Links zu diesem Thema

Informationen zu weiteren Produktrückrufen finden Sie hier.

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