Damit Verbraucher besser geschützt sind, wurde die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) eingeführt. Durch diese Richtlinie wird das Bezahlen beim Onlineshopping erheblich sicherer, aber auch etwas komplizierter. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll am Ende Ihr Geld schützen.
Bereits zum 13.01.2018 wurde in Deutschland die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie soll Zahlungsdienste und Leistungen von Dienstleistern regulieren. Dadurch soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht, der Verbraucherschutz gestärkt, Innovationen gefördert und der Wettbewerb im Markt gesteigert werden. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen. Im September 2019 wird der letzte Teil mit wichtigen Neuerungen für Verbraucher umgesetzt, darunter die Verpflichtung zur starken Kundenauthentifizierung und die Öffnung der Zahlungskonten für „Dritte“.
Wir haben Ihnen bereits in einem anderen Ratgeber mitgeteilt, was sich für Sie beim Onlineshopping und Onlinebanking durch die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) ändert. Das Onlinebanking, welches bisher relativ einfach war, wird erheblich erschwert. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, worauf Sie sich zukünftig beim Bezahlen im Internet einstellen müssen.
So bezahlen sie ab Mitte September online
Klicken und schon gekauft – damit ist es ab Mitte September vorbei. Denn die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 tritt nun vollends in Kraft. Die neuen Sicherheitsregeln für das Shoppen im Internet sollen am Ende Sie als Verbraucher schützen. Doch was ändert sich genau?
Während Sie bisher nur die Daten Ihrer Kreditkarte angegeben mussten, um einen Kauf zu tätigen, müssen die eingegebenen Daten nun in einem weiteren Schritt bestätigt werden. Mit der neuen Zwei-Faktoren-Authentifizierung müssen Sie ab 14. September einen weiteren Sicherheits-Faktor eingeben.
Mögliche weitere Sicherheits-Faktoren sind:
- TAN
- Passwort
- per Smartphone übermittelter Fingerabdruck
- Gesichtserkennung
Nicht mehr gültig dagegen sind die alten TAN-Listen auf Papier, welche von einigen Banken noch bis zuletzt verwendet werden.
Welche Sicherheitsmerkmale am Ende eingesetzt werden, legen die Banken fest, welche die Kreditkarten ausgeben. So können die Geldhäuser beispielsweise bei Beträgen unter 30 Euro auch auf die zusätzliche Abfrage des Sicherheits-Faktors verzichten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Banken Ihnen gestatten, bestimmte Shops als „sicher“ zu markieren. Dann würde der zweite Sicherheits-Faktor ebenfalls entfallen.
Internetzahlungen werden sicherer
Viele Verbraucher verbinden die Neuregelungen damit, dass die Bezahlung im Onlineshop und das Onlinebanking vor allem komplizierter werden. Das stimmt auch. Doch je komplizierter der Zahlungsvorgang ist, umso sicherer ist er. Bisher hatten Hacker leichtes Spiel, denn es genügte oft die Kreditkartennummer, die relativ einfach per Phishing-Angriff gestohlen werden konnte. Und auch das Onlinebanking war überwiegend unsicher, da der Zugang zum Konto oft nur mit einem einfachen Passwort geschützt war. Das alles ändert sich im September und damit wird Hackern und Betrügern das Leben schwerer gemacht.
Wie denken Sie darüber?
Finden Sie es gut, dass das Bezahlen im Internet jetzt sicherer werden soll? Oder ist Ihnen das zu viel Aufwand? Wir sind auf Ihre Meinung gespannt, die Sie uns in den Kommentaren unter dem Artikel gerne mitteilen können.
Wenn man aber einen Fakeshop erwisung per Kreditkarte angewiesen ist, dann dürfte das nichts ändern, oder? Oder wird dann auch den Fakeshop-Besitzern das Leben schwerer gemacht?
Aufgrund der neuen Bestimmungen werden Fakeshops in Zukunft erst recht keine Kreditkartenzahlung anbieten. Das haben sie aber auch in der Vergangenheit nicht getan, da sie hierfür aus der Anonymität hervor kommen müssten.
Beste Grüße
Es sollte einfach und sicher zugleich sein. Alles andere ist Unsinn.