Die Stiftung Warentest berichtet über eine unglaubliche Erfahrung eines Postkunden mit der Deutschen Post. Dieser versendete einen versicherten Brief mit wertvollem Inhalt und glaubte, dass dieser bei Verlust ersetzt wird. Doch es kam wie es kommen musste. Brief weg und die Deutsche Post ersetzt den Inhalt des Briefes nicht.
Die Probleme der Postunternehmen mit der Zustellung von Briefen und Paketen sind hinlänglich bekannt, aber trotzdem immer wieder ärgerlich. Ob Deutsche Post, DHL oder Hermes, immer wieder werden Sendungen entweder zu spät oder gar nicht zugestellt. Und dies gilt nicht nur für normale Briefe, sondern auch für Pakete und Einschreiben. Die Stiftung Warentest berichtet nun auf ihrer Webseite test.de vom Fall der Corinna R., die wertvolle Dokumente mit der Post versandt hatte, die nicht ankamen.
Besonders bei Sendungen, deren Versand dokumentiert wird und damit nachvollziehbar bleibt, sind Kunden oft zurecht verärgert. Bei einfachen Briefen hat man sich an Verzögerungen gewöhnt und wählt deshalb bei wichtiger Post aus Sicherheitsgründen das nachvollziehbare Einschreiben. Und Pakete sollten ohnehin jederzeit kontrollierbar sein hinsichtlich ihres aktuellen Aufenthalts. Wozu bekommt man schließlich im Internet eine Sendungsverfolgung? Bei DHL sieht der Kunde sogar in einer grafischen Darstellung, wo das Postauto gerade herumkurvt, und so wird der Vormittag planbar, auch wenn eine Paketsendung ansteht.
Die Beschwerden aufgrund von Ärger mit Paketen und Briefen nehmen zu. 2019 stieg die Zahl der Post-Beschwerden erneut an. Es gibt also offenbar massive Probleme mit der Brief- und Paketzustellung. Bei Beschwerden im 5-stelligen Bereich
Über 500 Euro besser mit Zusatzversicherung
Trotzdem gibt es immer wieder Ärger mit der Post. Die Fotografin Corinna wollte ihrem Vater zu seinem Neunzigsten eine besondere Freude machen, schickte ihm per Brief Fotos und gemalte Bilder, Flugtickets und einige Bankunterlagen. Besonders die Bilder und die Fotos lagen ihr am Herzen, dem Anlass entsprechend. Der freundliche Mitarbeiter am Schalter riet ihr zu einem Einschreiben mit einer Zusatzleistung, bei der zum normalen Porto 4,30 Euro hinzugerechnet werden. Denn mit einem Wert von 580,34 Euro lag die Sendung deutlich über 500 Euro und sollte besser extra versichert werden.
Also die Zusatzleistung mit Namen „Wert National“ gleich mit eingekauft, und Corinna wähnte sich auf der sicheren Seite. Denn laut AGB ersetzt die Post „wertvolle Gegenstände der Valorenklasse II“ bei Briefsendungen nur bis 500 Euro. In der Klasse II finden sich etwa Bargeld oder Fahrkarten.
Die Postunternehmen sind im allgemeinen gut sortiert. Und immerhin kommen die Sendungen meist pünktlich. Nur häufen sich gerade in letzter Zeit die Beschwerden, besonders bei den Zustellungen von Paketen. Hier ist die Ursache schnell ausgemacht. Die Fahrer sind einfach überlastet, die Taktungen unmöglich zu erfüllen, Mitarbeiter kaum noch zu finden. Da kommt der ein oder andere schon mal auf die Idee, nicht mehr in den fünften Stock hoch zu laufen, und die Sendung bleibt – mit einigen anderen – auf der Ladefläche. So entstehen zumindest Verzögerungen, aber die Versuchung liegt nahe, das Paket gar nicht zuzustellen.
Keine Geburtstagspost und kein Schadensersatz
Es kam, wie es kommen musste. Der gut versicherte Geburtstagsbrief kam natürlich nicht bei dem älteren Herrn an. Wenigsten war der Brief versichert und der Wert wird erstattet, dachte sich die Postkundin. Aber falsch gedacht. Bei Corinna konnte nicht mal ein Nachforschungsauftrag etwas ausrichten. Die Post teilte ihr mit, die Bedingungen für die Leistung „Wert National“ seien nicht erfüllt, und bei einem Wert über 500 Euro gibt es bei normalen Sendungen gar keine Entschädigung. Der klassische Fall falscher oder unzureichender Beratung. Corinna ist besonders enttäuscht, weil ihre Einschreiben in der Vergangenheit schon mehrfach nicht ankamen. Sie will in Zukunft ihre Post von einem anderen Unternehmen zustellen lassen.
Dass bei der Arbeit Fehler passieren, kann immer wieder vorkommen. Besonders ärgerlich wird es aber, wenn das Unternehmen seine zugesicherten Verpflichtungen nicht einhält oder unterläuft. Die Bundesnetzagentur unterhält für Problemfälle eine Schlichtungsstelle, die zwischen den Kunden und den Paketdiensten vermitteln soll. Ärgerlich nur, wenn viele große Unternehmen in den AGB einen Paragrafen aufnehmen, der den Anbieter von der Teilnahme an Schlichtungen ausschließt. Auch Corinna hätte es wahrscheinlich nicht geholfen, wenn die Bestimmungen der Post solche Klauseln enthalten.
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Der Artikel hilft nicht, denselben Fehler zu vermeiden, wenn Sie nich schreiben WARUM die Bedingungen für die Leistung „Wert National“ nicht erfüllt sind….
Das steht im Artikel. Die Deutsche Post hat argumentiert, dass es bei einem Wert über 500 Euro bei normalen Sendungen keine Entschädigung gibt. Da der Wert über 500 Euro lag, nämlich bei 580 Euro, griff die Versicherung offensichtlich nicht.
Beste Grüße
Ich nenne sowas betrug.