Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Legal Highs: Polizei warnt vor gefährlichen Pillen/Substanzen


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Polizei warnt vor illegalen Substanzen/Pillen, die auch als „Legal Highs“ bezeichnet werden. Diese Designerdrogen sind nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt und können neben Gesundheitsschäden auch zum Tod führen.

Immer wieder kommen per Facebook und WhatsApp Kettenbriefe auf, die vor der Einnahme bestimmter Sachen warnen. In der Vergangenheit war da zum Beispiel von rosa Teddybären-Pillen die Rede. Aber auch vor Drogen an Schulen wurde per Messenger gewarnt. Ein anderes Mal sollten sich dir Drogen in Brausepulververpackungen befinden. Diese Meldungen waren mal mehr und mal weniger ernst zu nehmen.

Doch jetzt ist eine Polizeimeldung im Umlauf, welche genau an diese Kettenbriefe erinnert. Doch diesmal hat sich die Meldung keiner ausgedacht. Diesmal handelt es sich um die Realität. Denn mit der Einnahme der Drogen gefährden Sie wirklich Ihr Leben.

Deshalb rät die Polizei auch: wenn Sie die nachfolgend genannten Drogen konsumiert haben, sollten Sie sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben.

Designerdroge kann tödlich sein

Die Aachener Polizei hatte Ende November größere Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt. Diese Substanzen wurden zu chemischen Untersuchungen an das LKA übergeben.

Nach den Untersuchungen warnt die Polizei nun eindringlich vor der Einnahme der als „Legal Highs“ angebotenen Pillen/Substanzen. Im Rahmen der Ermittlungen sind drei Todesfälle auf die Einnahme diese Drogen zurückzuführen.

Dabei ist die genaue chemische Zusammensetzung für den Konsumenten nicht erkennbar. Damit ist auch die Wirkung der Designerdroge unkalkulierbar. Die bunten Plastikverpackungen täuschen über die Gefährlichkeit und Illegalität hinweg. Meist sind die Packungen mit dem Hinweis „NOT FOR HUMAN CONSUMPTION“ (dt.: nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt.) versehen. Der Umgang mit diesen Substanzen ist nach dem NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) strafbar.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Drogen nicht probieren

Auch wenn die Verpackungen noch so verlockend auf Sie wirken, sollten Sie die Drogen nicht konsumieren. Ist dies bereits geschehen, sollten Sie sich unverzüglich in ärztliche Aufsicht begeben beziehungsweise die Rettungsdienste alarmieren.

Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Drogen ausschließlich im Aachener Raum angeboten werden. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass diese mindestens deutschlandweit im Angebot sind.

Schreibe einen Kommentar