Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen.
Kriminelle denken sich immer wieder neue Maschen aus, mit denen Sie ahnungslose Empfänger von E-Mails beeindrucken können. Dabei spielen Haftbefehle immer wieder eine große Rolle. Wir haben beispielsweise über einen falschen BKA-Beamten berichtet, der eine Kaution für einen Haftbefehl kassiert hat. Dann gab es die Betrugsmasche mit gefälschten Haftbefehlen und nicht zuletzt die Briefe von einem türkischem Gericht wegen einem Strafverfahren.
Immer wieder werden gefälschte Haftbefehle per E-Mail, teils auch per Post, versendet. Diese jagen dem Empfänger regelmäßig einen großen Schreck ein und führen zu einer Verunsicherung. Nicht selten bezahlen die irritierten Verbraucher den geforderten Betrag aus Angst. Damit ist das Ziel erreicht. Wir warnen vor diesen Schreiben. Zahlen Sie niemals, ohne die Angelegenheit genau geprüft zu haben. In der Regel handelt es sich um Betrug.
So sehen die E-Mails mit den gefälschten Haftbefehlen aus
Nachfolgend zeigen wir die Nachrichten mit gefälschten Haftbefehlen oder Strafbefehlen. Der Absender und die Daten im Anschreiben ändern sich sehr häufig. Dennoch werden Sie den Fake-Brief erkennen. Sollten Sie ein Schreiben erhalten haben, welches hier noch nicht aufgeführt ist, bitten wir um Zusendung per E-Mail an [email protected].
Diese Absender werden verwendet
- Gerichtsvollzieher Anton Richter <[email protected]>
- GV Anton Richter <[email protected]>
Diese Aktenzeichen werden verwendet
- GZ/2019-1268
- GZ/2019-1051
- JV-DR-20199288-603
- 2020/01-JS-2016
- 2020/01-JS-2084
- 2020/01-JS-2120
Diese Telefonnummern werden verwendet
Die nachfolgenden Telefonnummern werden in den unseriösen E-Mails verwendet. Rufen Sie auf folgenden Nummern nicht an:
- 04060779274 (040- 607 792 74)
- 04022637467 (040- 226 374 67)
Darum geht es in den dubiosen E-Mails
- Zwangsvollstreckungsache: Zeitschriften Abo.
- Zwangsvollstreckung ONLINE GEWINNSPIEL WIN66 GmbH
- Zwangsvollstreckungsache Telefonische Anmeldung GEWINNSPIEL
So oder so ähnlich sehen die E-Mails aus:
Ist der Haftbefehl echt?
Grundsätzlich wird Ihnen ein Haftbefehl nicht einfach so per E-Mail zugesendet. Bevor dieser überhaupt ausgestellt wird, müsste ein Vollstreckungsbescheid ergangen sein. Diesen können Sie in der Regel nicht verpassen, da das Gericht auf dem Postweg mit Ihnen kommuniziert. Zudem enthalten die E-Mails oft so erhebliche Fehler, dass diese grundsätzlich nicht ernst genommen werden können. In der Regel sind die per E-Mail versendeten Haftbefehle eine Fälschung.
Ein weiterer Anhaltspunkt für Betrug ist, wenn Ihnen ein Gerichtsvollzieher von einem entfernten Ort schreibt. Zuständig ist immer der Gerichtsvollzieher an Ihrem Wohnort. Schreibt Ihnen also ein Gerichtsvollzieher aus Hamburg und Sie wohnen in München, dann handelt es sich vermutlich um Betrug.
Was sollten Sie mit der E-Mail und dem Haftbefehl tun?
Auf keinen Fall sollten Sie die angegebene Telefonnummer kontaktieren oder gar Zahlungen leisten. Sie können diese E-Mails löschen, da diese massenhaft versendet werden. Falls Sie sich Sorgen machen oder die Post nicht eindeutig als Spam identifizieren können, empfehlen wir eine Strafanzeige bei der Polizei. Sie können die Strafanzeige online erstatten oder Sie wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Dort kann auch geprüft werden, ob tatsächlich etwas gegen sie vorliegt. Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.
Tipp: Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Amtsgericht in Verbindung und erfragen Sie die Kontaktdaten des genannten Gerichtsvollziehers. In der Regel wird sich herausstellen, dass es den Gerichtsvollzieher gar nicht gibt, der Ihnen geschrieben hat.
Haben Sie auch ominöse Post bekommen?
Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels oder leiten Sie die dubiosen E-Mails an [email protected] weiter. Wir prüfen die Nachrichten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.
Lesen Sie auf Verbraucherschutz.com weitere News rund um Haftbefehle.
Habe gestern von oben genannten Herrn so eine E-Mail gekommen…Habe heute Anzeige bei der Polizei erstattet…Sollte 4700 Euro bezahlen,sonst drohen 3 Monate Haft…
Hallo zusammen, Ich habe die EMail auch bekommen und heute kam eine neue.
Ich habe bei dem Anwalt in Hamburg bereits angerufen und Sie darüber informiert.
Was tut ihr in solchem Fall ? Löschen Obergeschoss ihr damit zur Polizei ?
Das ist die Email gewesen
„- Vorab per Mail-
Ihr Zeichen: GZ/2019-1164
Sehr geehrte (r) Frau XXXXXX XXXXXXX ,
die Firma ZVG Vertrieb hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom 03.02.19 14:50 zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 276,10 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung (Dienstleistungsvertrag 110,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)
( Zeitschriften Abo )
Datum: 03.02.19 14:50
Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an die den Gläubiger O.Keles möglich.
110,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
28,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
136,81 EUR Rechtsanwaltskosten
276,10 EUR Gesamtforderung per 06.01.2019
Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG
Empfänger: O. Keles
Iban: DE68 1101 0100 2520 1902 68
Verwendungsszweck: GZ/2019-1164
Betrag: 276,10 EUR
Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)
Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen
Am Veringhof 11, 21107 Hamburg
Tel: 040- 226 393 20“