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Millionen Knöllchen ungültig? OLG erklärt Tickets von privaten Dienstleistern als unzulässig


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Millionen von Bußgeldbescheiden für Falschparker sind laut dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ungültig. Zumindest wenn diese durch Mitarbeiter von privaten Dienstleistern ausgestellt wurden. Die hoheitliche Aufgabe der Polizei wurde umgangen. Erfahren Sie, was Sie mit Ihren Knöllchen tun können.

Beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Fahrzeugführer gegen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro wegen Falschparkens Einspruch eingelegt hatte. Dass Knöllchen wurde von einem als „Stadtpolizist“ gekleideten Mitarbeiter eines privaten Dienstleisters ausgestellt. Das OLG Frankfurt kam bei der Verhandlung zu dem Schluss, dass die gesamte Verkehrsüberwachung (auch ruhender Verkehr) durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist.

Die ermittelten Beweise des Falschparkens durch private Dienstleister unterliegen absolutem Verwertungsverbot. Dieser Meinung ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Denn Ordnungswidrigkeiten dürfe ausschließlich der Staat – also die Polizei – ahnden. Immerhin handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Polizei und deshalb auch nur dann zulässig, wenn die Polizei diese durchführt. Somit erklärt das OLG Frankfurt die Tickets von privaten Dienstleistern als ungültig.

Wissen Sie, wann ein Falschparker eigentlich abgeschleppt werden darf? Und wieso kann das Parken auf Lidl-Parkplätzen teurer werden?

Welche Strafzettel sind von dem Urteil betroffen?

Aufgrund des Urteils wären demnach alle Tickets anfechtbar, welche seit 2018 für Parkverstöße in der Stadt erteilt und durch beauftragte Leiharbeiter eines Dienstleisters ausgestellt wurden. Durch den irreführenden Namen „Stadtpolizei“ und die Kleidung, welcher einer Polizeiuniform ähnlich sei, wird der „täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit“ aufgebaut. Dies diene dazu, „um den Bürgern und Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln“. Dieser Meinung ist das OLG.

Das Urteil betrifft nicht nur Frankfurt/Main. Laut der Hessenschau sind noch weitere Kommunen betroffen, die ebenfalls Leiharbeiter beschäftigen. Dazu zählen wohl auch Darmstadt und Wetzlar. Inwieweit andere deutsche Städte betroffen sind, wird in dem Artikel nicht deutlich.

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Falschparker können Geld zurückverlangen

Theoretisch könnten Falschparker ihr Geld zurückverlangen. Dafür wäre dann ein Strafzettel, das Aktenzeichen oder ein Überweisungsbeleg notwendig. Die Prozedur dazu sei aber noch nicht klar. Fakt ist, dass der ADAC rät, dass es nicht sinnvoll sei, das Geld zurückzufordern. Es gebe eine Wertgrenze für Wiederaufnahmeverfahren, die mit 250 Euro über den üblichen Knöllchen-Gebühren liege.

Aktuelle Knöllchen sollen dagegen erst einmal nicht bezahlt werden. Eine Sprecherin des Automobilclubs sagt, dass Sie sich zur Klärung mit der Verkehrsbehörde in Verbindung setzen können und auf die bekannt gegebene Entscheidung des Gerichts berufen sollen.

Auch Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein sieht das so: „Die allermeisten Fälle werden unter der Grenze liegen.“ Dagegen seien aus Sicht des Anwaltsvereins sämtliche laufende Verfahren einzustellen. Autofahrer sollten diese Knöllchen erst einmal nicht bezahlen, rät Hillebrand.

Gefälschte Strafzettel: Wenn das Knöllchen nicht echt ist – Polizeiwarnung

Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Sie falsch geparkt haben? Diesen sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht vorschnell bezahlen. Denn seit längerer Zeit werden auch Knöllchen gefälscht und an die Windschutzscheiben der Autofahrer geheftet.

Ein Kommentar
Nur kurz einkaufen: Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz – Abzocke? (Video)

Supermärkte , aber auch Ärzte und Krankenhäuser setzen immer mehr auf die Fremdüberwachung ihrer Parkplätze. Wenn Sie keine Parkscheibe nutzen oder die Parkzeit überschreiten, gibt es ein Knöllchen und Sie werden von der Überwachungsfirma zur

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2018 über 700.000 Parkverstöße

Allein in Frankfurt wurden laut einer Pressemitteilung des OLG im Jahr 2018 über 700.000 Parkverstöße mit einem Sanktionwert von mehr als einer Million Euro geahndet. Die Zahlen für 2019 liegen zum Zeitpunkt des Erstellens des Artikels (21.01.2020) noch nicht vor.

Das OLG Frankfurt ist nach eigenen Aussagen das erste Gericht, welches sich mit der Zulässigkeit privater Dienstleister in diesem Bereich befasst.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang interessant sein könnte, wann es welche Bußgelder für Autofahrer gibt. Außerdem erklären wir, was Falschparker auf Supermarktparkplätzen droht.

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