Sie haben den Wohnungsschlüssel verloren oder er wurde gestohlen? Jetzt ist der Ärger groß und dennoch dürfen Sie nicht den Kopf verlieren. Denn auch und gerade wenn Sie ausgesperrt sind, müssen Sie einiges beachten. Denn im schlimmsten Fall geht es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Nachbarn.
Nach einem Schlüsselverlust, drohen hohe Kosten. Noch immer verlangen Schlüsseldienste bis zu mehreren Hundert Euro für eine Notöffnung. Findet jemand mit unlauteren Absichten den Schlüssel, kann er damit Straftaten begehen, besonders wenn eine gesamte Hausanlage betroffen ist. Die Experten von test.de haben Maßnahmen bei Schlüsselverlust und die Zuständigkeiten von Versicherungen zusammengestellt.
Bei Versicherungsfragen geht es auch um die Art des Schlüssels, der verloren gegangen ist. Wohnungs- und auch Hausschlüssel bleiben Eigentum des Vermieters, sie sind für den Mieter und seine Versicherung sogenannte „fremde“ Schlüssel. Das gilt auch für nachträglich angefertigte Zweitschlüssel. Die Hausverwaltung sollte informiert werden, wenn Sie den Schlüssel einer Hausschließanlage verloren haben. Das gilt natürlich auch bei einem Diebstahl des Haus- oder Wohnungsschlüssels.
Kosten bei verlorenen Wohnungsschlüssel summieren sich
In einzelnen Fällen muss die gesamte Schließanlage des Hauses ausgewechselt werden. Die Kosten trägt der Mieter, und die Private Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Kosten eines Geschädigten. Für die eigenen Kosten, also auch den Schlüsseldienst, müssen Sie in der Regel selbst aufkommen. Der sogenannte Handwerker-Schutzbrief sichert aber Schäden von bis zu 500 Euro ab. Zur Haftung des Mieters bei einem verlorenen Wohnungsschlüssel hat sich bereits im Jahre 2014 der Bundesgerichtshof geäußert:
Wenn Sie einen Nachschlüssel anfertigen lassen, kostet das zwischen 12 und 50 Euro. Wird eine Sicherheitskarte benötigt, verlangt der Vermieter bis zu 45 Euro. Ersatz-Sicherheitsschlüssel von hoher Qualität werden für bis zu 80 Euro nur vom Hersteller angefertigt.
Bei Schlüsselverlust den Vermieter und die Polizei informieren
Oft werden der Haus- und der Wohnungsschlüssel gemeinsam verloren, dann besteht Einbruchgefahr. Nicht nur der Hauseigentümer sollte dann informiert werden, sondern auch die private Haftpflichtversicherung und die Polizei.
Haben Sie eine Hausratsversicherung abgeschlossen, ist die Versicherung zu informieren. Denn nur bei rechtzeitiger Meldung wird im Falle eines Einbruchs die Versicherung zuständig. Ohne Benachrichtigung der Versicherung, wird diese Leistungen kürzen oder verweigern. Dies gilt auch bei Leichtsinnigkeit: Waren Sie beim letzten Zug um die Häuser beschwipst und haben den Schlüssel auf der Theke liegen gelassen, zahlt in der Regel keine Versicherung. Außerdem sollte die Wohnung nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, bis der Handwerker das Schloss ausgewechselt hat.
Der Verlust eines Schlüssels fällt teils nicht sofort auf. Findet ein Mieter beim Auszug nicht alle Schlüssel, muss er den Austausch der gesamten Schließanlage bezahlen (Arbeitsgericht Ludwigsburg, Az. 8 C 321/09). Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die den Schlüsselverlust mit einschließt, ist dann besonders nützlich.
Zusammenfassung:
- Informieren Sie den Hauseigentümer (Vermieter) über den Schlüsselverlust
- Benachrichtigen Sie die Polizei, erstatten Sie bei Diebstahl des Wohnungsschlüssels Strafanzeige
- Melden Sie den Schadenfall bei Ihrer Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung
Die Schlüssel des privaten Eigentümers
Für Besitzer eines eigenen Hauses oder einer Wohnung ist die Privathaftpflicht bei einem Schlüsselverlust nicht zuständig, denn deren Schlüssel sind ihre „eigenen“. Wurde aber eine Hausanlage installiert, und ein Eigentümer verliert den Schlüssel, kann die Gemeinschaft der Eigentümer die Schließanlage komplett erneuern lassen – wegen Sicherheitsbedenken. Die Privathaftpflicht deckt allerdings fremde Schäden ab, wenn dies in der Police vereinbart wurde.