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Berliner Mietwohnungen: Mietendeckel mit Höchstmieten für Wohnungen beschlossen


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In Berlin können die Mieten für Wohnungen ab jetzt nicht mehr ins Unermessliche steigen. Neben einem Mietenstopp gibt es in Berlin Obergrenzen für die Neuvermietung und einige Ausnahmen. Wenn Sie bisher eine viel zu hohe Miete bezahlt haben, können Sie sich sogar über eine Senkung der Wohnungsmiete freuen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nun die Mietobergrenze beschlossen. In wenigen Tagen soll das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ in Kraft treten, berichtet test.de. Die Senatsverwaltung beabsichtigt nun, per Verwaltungsakt überhöhte Mieten zu verbieten. Damit wird verhindert, dass Mieter selber die Senkung ihrer Miete einklagen müssen.

Mietenstopp auch für Staffelmieten

Gültig ist das Gesetz für alle Mietwohnungen in Berlin, die frei vermietet wurden. Allerdings wird Wohnraum, der nach dem 1.1.2014 erstmals bezogen wurde, von dem Gesetz nicht erfasst. Außerhalb jeder Diskussion sind preisgebundene Sozialwohnungen, für sie gilt der Mietendeckel nicht. Als unmittelbare Folge der Gesetzesbestimmung sind in Berlin alle Mieten eingefroren, und zwar auf den am 18. Juni 2019 geltenden Mietpreis. An diesem Tag hatte der Berliner Senat die Eckpunkte des Gesetzes beschlossen und das Projekt der Öffentlichkeit angekündigt.

Wenn seit dem Juni 2019 Mieterhöhungen vom Vermieter festgesetzt wurden, sind diese ab sofort ungültig. Gleiches gilt für den Fall, wenn eine Erhöhung schon im Mietvertrag vereinbart wurde, also für sogenannte Staffelmieten. Die Miete bleibt also auf jeden Fall auf dem Stand von Juni 2019. Die Mietbegrenzung gilt nach dem Inkrafttreten für 5 Jahre. Dann sollen Erfahrungen analysiert und das weitere Vorgehen verhandelt werden.

Senkung des Mietpreises

Falls Sie für Ihre Wohnung nach dem neuen Gesetz eine zu hohe Miete bezahlen, muss der Vermieter die Wohnungsmiete reduzieren. Allerdings gilt diese Pflicht nicht ab sofort. Einen Anspruch auf Mietsenkung haben Sie erst neun Monate nach Inkraft­treten des Gesetzes.

Obergrenzen wurden für die Neuvermietung von Wohnungen festgelegt. Die ausführliche Mietentabelle mit Mietobergrenzen für Wohnungen verschiedener Baujahre und Ausstattungen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung. Dort finden Sie auch Antworten auf häufige Fragen zum Mietendeckel in Berlin.

Hohe Strafen bei Nichtbefolgen

Bei der Abstimmung enthielt sich nur ein Abgeordneter der SPD, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Vermietern droht bei einem Verstoß gegen die Bestimmung ein Bußgeld von maximal 500.000 Euro für jede Wohnung. Außerdem müssen sie den Mietern im Verlauf der nächsten zwei Monate die zulässige maximale Miete mitteilen. Wird dies versäumt, drohen ebenfalls 500.000 Euro Zwangsgeld pro Wohnung, und der Eigentümer begeht in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Neben den Zwangsgeldern können Behörden im Notfall sogar Zwangs­haft verhängen, wenn der Vermieter Mieten­deckel-Bescheide nicht beachtet.

Die Stadtentwicklungssenatorin Lompscher von der Linken sprach von der „einzig verantwortungsvollen Handlungsoption“. Mit dem neuen Gesetz werde „so etwas wie Augenhöhe zwischen Vermietern und Mietern“ geschaffen, so die „Berliner Morgenpost“ weiter.

Dass von den Mietern kein Antrag mehr gestellt werden muss, kommentiert Robin Wille im „Spiegel“ als einen „juristischen Kniff“. Denn nun sei ein Verbotsgesetz entstanden und die Verantwortlichen hoffen damit auf bessere Chancen, wenn das Gesetz verfassungsrechtlich überprüft wird.

Kritik kommt von Wohnungseigentümern und Opposition

Die Opposition hat bereits im letzten Jahr mehrfach den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Und auch Vermieterverbände haben das neue Gesetz bereits kritisiert und halten es für verfassungswidrig. Die staatliche Verordnung der Mietpreise sein ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum der Immobilienbesitzer. Schließlich können diese den Preis für ihr Eigentum nun nicht mehr selbst bestimmen. Fraglich ist auch, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. Schließlich sind im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits Regelungen zur zulässigen Höhe der Miete getroffen.

Der Mieten­deckel dürfte nicht nur Auswirkungen auf die Wohnungsmiete haben. Auch der Kaufpreis für Eigentumswohnungen in Berlin könnte aufgrund der Regelungen zum maximalen Mietpreis stagnieren oder sogar sinken. Durch die verminderten Einnahmen sinkt der Wert einer Mietwohnung für Kapitalanleger. 

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