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Rechtsfragen einfach erklärt: Wer haftet, wenn der Hund ausbüchst oder beißt?


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Unsere lieben Haustiere können unberechenbar reagieren. Mit dem Schaden müssen dann Herrchen und Frauchen klarkommen. Aber ist der Hundehalter wirklich für alles verantwortlich, was sein Haustier so anstellt? Das Boulevardmagazin taff auf Pro7 hat einige Situationen aus dem Leben von Tierfreunden und ihre juristische Einordnung zusammengestellt.

Die Leine kann nicht alles verhindern. Wenn der Hund leicht zur Seite ausbricht und der folgende Radfahrer dadurch ins Straucheln gerät und sich verletzt, ist der Halter nach dem Zivilrecht verantwortlich. Auch ohne eigenes Verschulden, denn er ist verantwortlich, wenn sein Tier einen Unfall verursacht. Hilfreich in solchen Fällen kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sein, die für die Forderungen des Radfahrers aufkommt.

Auch im folgenden Fall kann eine Haftpflicht sinnvoll sein. Der Hund begrüßt in übergroßer Freude die lang erwartete Besucherin, leider ohne Rücksicht auf das exquisite Beinkleid der langjährig Bekannten. Die Folge sind hässliche Flecken. Es entstehen Kosten für die Reinigung. Den Vierbeiner geht das wieder mal alles nichts an, aber sein Herrchen? Gut wenn er sich mit einer großzügigen Deckungssumme hat versichern lassen, denn so wird sein Budget auch in diesem Fall nicht belastet.

Strafrecht oder Zivilrecht?

Isabella und Simone sitzen im Park auf einer Bank und surfen im Internet. Werner nähert sich, beginnt mit dem Hund zu knuddeln und wird prompt von Waldi gebissen. Ist dann die Halterin für das Schnappen verantwortlich? Immerhin hat sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt, als sie mit ihrer Bekannten im Internet unterwegs war, was der Vierbeiner gleich ausnutzen konnte. Werner allerdings, der ungestüme Passant, ist aktiv auf das verdutzte Tier zugegangen. Der Jurist sagt, durch das Anleinen zeigt der Halter an, dass der Hund unter Umständen beißen könnte, was der Waldläufer ignorierte. Strafrechtlich ist also am Verhalten der Isabella nichts auszusetzen. Kommt es aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, wird auch die ungestüme Aktivität des Spaziergängers nicht unberücksichtigt bleiben.

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Was ist bei der Fütterung von Wildtieren?

Isabella ist aber nicht nur eine Hundenärrin. Sie füttert nebenbei noch wilde Eichhörnchen auf dem heimischen Balkon. Bei den Nagern kommt Isabella gut an. Aber der Nachbar beschwert sich, dass Futterreste seinen Balkon immer wieder verunstalten. Klarer Fall für den Anwalt: Es gilt das Verursacherprinzip, Isabella hat gefüttert, also muss sie auch für die Sauberkeit aufkommen.

Mietminderung oder Hundeschule?

Fast schon banal, weil immer wieder ein Thema: Das Gebell der vierbeinigen Hausgenossen sorgt regelmäßig für Ärger unter Nachbarn. Juristisch sieht es so aus, dass vereinzeltes Bellen toleriert werden muss, erklärt taff. Dauerhaft sollte der Hund aber nicht die Umwelt beschallen, denn der Nachbar kann eine Mietminderung verlangen. Der Halter ist aber aufgefordert, seinem Hund die Grundregeln des häuslichen Anstands zu vermitteln. Gelingt dies nicht, kann der Vermieter die Hundehaltung untersagen, weshalb Hund und Halter sich dann vorsichtshalber einer entsprechenden Schulung unterziehen sollten.

Aber was, wenn beim Gassigehen wieder anhaltend gebellt wird und sich ein Unfall ereignet? Mit schnellen Schritten naht die Joggerin. Durch das aufgeregte Kläffen in Erschrecken versetzt, verliert sie das Gleichgewicht, stürzt und verletzt sich. Der Halter muss in diesem Fall für den Schaden aufkommen. Fraglich bleibt, wie der Schreck zu ermessen ist, ob die Größe des Hundes einen Einfluss auf die Reaktion der Joggerin haben kann. Also ein Fall für einen guten Anwalt. Denn wie heißt es seit Urzeiten: „Vor Gericht und auf hoher See“ sind wir alle in der Hand der allerhöchsten Instanz.

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1 Gedanke zu „Rechtsfragen einfach erklärt: Wer haftet, wenn der Hund ausbüchst oder beißt?“

  1. In Mietwohnungen, wo der Hund ständig kläfft, kann der Nachbar Mietminderung verlangen.

    Wie sieht es aber aus, wenn das im eigenen Haus passiert und sich der Nachbar beschwert, wobei beide ein eigenes Haus besitzen – so wie es bei meiner Familie auf dem Land der Fall ist?

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