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Ankauf-Alles.de: Warnung vor versteckten Gebühren


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Laut dem Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg sollen Sie sich vor der Webseite Ankauf-Alles.de in acht nehmen. Wir haben uns die Ankaufplattform im Internet näher angesehen und verraten Ihnen, ob Sie auf dieser Webseite bedenkenlos Ihre alte Elektronik verkaufen können, oder lieber Abstand nehmen sollten.

Auf der Webseite Ankauf-Alles.de können Sie als Verbraucher alte Elektronik wie Smartphones, PCs, Konsolen, Haushaltsgeräte, Kameras, Uhren und so weiter zu vermeintlich attraktiven Preisen verkaufen. Egal ob diese neu oder schon älteren Datums sind.

Bei der genannten Seite handelt es sich um keinen Fakeshop. Trotzdem sollten Sie Obacht geben, da versteckte Gebühren auf Sie warten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten, sollten.

Gibt es auf Ankauf-Alles.de Anzeichen für Ungereimtheiten?

Ja, die gibt es. Aber nur, wenn Sie ganz genau hinschauen. Zunächst sieht auf der Webseite nämlich alles danach aus, als dass das Unternehmen jegliche gesetzlichen Vorgaben einhält. Fakt ist aber, dass das Impressum nicht vollständig ist. Eine Rufnummer oder Faxnummer gibt es nämlich nicht. Auch die an der Seite aufgeführten Siegel/Buttons und der Kundenservice lassen sich nicht aufrufen.

Wo liegt das Problem genau?

Laut dem Marktwächter-Team verschweigt das Unternehmen bei der Eingabe des zu verkaufenden Produkts, dass gegebenenfalls Versand- und Überprüfungskosten auf den Verkäufer zukommen. Aber beginnen wir von vorn:

Auf Grundlage der eingegebenen Daten für das technische Gerät wird ein Ankaufspreis ermittelt. Konkret heißt es dazu auf der Webseite „Sie erhalten 120,00€ für Ihr Gerät.“ Dieser Preis ist jedoch nicht verbindlich. Nach Prüfung des Geräts kann der Anbieter den Preis auch nach unten korrigieren.

Dieser neue Preis wird dem Verkäufer per E-Mail mitgeteilt. Wird das Angebot angenommen, entstehen keine weiteren Kosten. Wird der Preis abgelehnt, soll eine Pauschale für Versand- und Überprüfungskosten von knapp 30 Euro bezahlt werden. Diese Kosten würden laut Anbieter durch die Überprüfung von einem dritten Unternehmen anfallen.

Der Verkäufer müsste nun in Vorleistung gehen, bevor das Produkt an ihn zurückgesandt wird. Sollte der Verbraucher nicht innerhalb von 21 Tagen überweisen, kommt eine weitere Gebühr in Höhe von acht Euro hinzu. Wenn der Nutzer nun innerhalb von 14 Tagen nicht reagiert, geht laut AGBs von Ankauf-Alles.de das Gerät in das Eigentum des Anbieters über. Dieser kann es verkaufen, vernichten oder verschenken. Außer Sie widersprechen der Eigentumsübertragung.

Das ganze Prozedere wird so ausführlich nur in den AGBs der Seite publiziert. An anderer Stelle, auch vor dem Absenden des Angebots, werden Sie nicht darauf hingewiesen.

AGB-Klausel unwirksam?

Da die Details lediglich in den AGBS zu finden sind, und der Verbraucher nicht mit Kosten rechnen kann, meint die Verbraucherzentrale Brandenburg, dass die betreffende Klausel unwirksam ist.

Haben Sie eine Rechnung von Ankauf-Alles.de erhalten?

Sie wollten auf besagter Webseite einen Artikel verkaufen und sind in diese Falle getappt? Dann wenden Sie sich zunächst am besten an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort. Die nächste Beratungsstelle finden Sie über diese Webseite. Natürlich können Sie auch einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Die Beratungsleistung kostet in dem meisten Fällen aber Geld.

Haben Sie Fragen oder selbst Erfahrungen gemacht? Bitte berichten Sie uns in den Kommentaren unter diesem Artikel davon und diskutieren Sie mit anderen interessierten Lesern.

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