Mit der neun Novelle der Straßenverkehrsordnung werden ab dem 28.04.2020 höhere Bußgelder fällig. Es sind aber auch ein paar neue Verstöße in den Bußgeldkatalog aufgenommen worden. Sind die nun teils drastisch höheren Strafen gerecht oder eher eine Abzocke?
Und hier kommt die nächste. In regelmäßigen Abständen werden neue Verstöße in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Damit wird den sich ständigen ändernden Bedingungen im Straßenverkehr Rechnung getragen. Schon in der letzten Novelle im Jahr 2019 ging es um mehr Verkehrssicherheit. Wie wir bereits Anfang April berichtet haben, sollen Bußgelder für Falschparker drastisch steigen. Es wird auch neue Verkehrszeichen geben, an die sich die Verkehrsteilnehmer gewöhnen müssen. Die Anhebung der Strafen für bereits bestehenden Verstöße sind nicht neu.
Auch mit den Änderungen und den neuen Tatbeständen ab dem 28.04.2020, soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Dazu wurden neue Tatbestände geschaffen, die zum Beispiel einen höheren Schutz für Fußgänger und Fahrradfahrer bewirken sollen. Dies wird allerdings erst messbar sein, wenn die Verkehrsstatistik ausgewertet wurde, also erst im nächsten Jahr.
Was wird teurer und was kommt hinzu?
In der Novelle, die am 28.04.2020 in Kraft tritt, wird es einige Änderungen geben, die besonders den Radfahrern und Fußgängern zu Gute kommen sollen. So wird nun endlich der seitliche Sicherheitsabstand definiert, den ein Kfz beim Überholen des Radfahrers einhalten muss. Innerorts ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts 2 Meter vorgeschrieben.
Auch neue Verkehrszeichen werden eingeführt. Diese reichen vom neuen Grünpfeil für Radfahrer oder Radschnellwege über das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen bis hin zum Sinnbild für Carsharing oder dem mehrfachbesetzten Pkw.
Zu schnell unterwegs wird richtig teuer!
Angepasst werden auch in diesem Jahr die Strafen, für begangene Verkehrsverstöße. Die meisten Diskussionen wird es vermutlich bei der Anhebung der Strafen für zu schnelles Fahren geben. Deutschland war im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in dieser Hinsicht immer recht „günstig“. So wurden bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaft um bis zu 20 km/h nur 35 Euro fällig. Ein Fahrverbot gab es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h (innerorts).
Fahren Sie ab dem 28.04.2020 innerorts 20 km/h zu schnell, werden Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro zur Kasse gebeten. Ein km/h schneller und Sie zahlen 80 Euro, erhalten einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und zusätzlich wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Einen Monat Fahrverbot erhalten Sie neben dem Punkt und dem Bußgeld auch, wenn Sie außerorts mit mehr als 26 km/h zu schnell gemessen wurden.
Schnell mal einkaufen, könnte das neue Motto beim Lebensmitteldiscounter Lidl werden. Denn das Unternehmen möchte ein Zeitlimit auf seinen Parkplätzen einführen. Wer sich nicht dran hält, muss eine Strafe zahlen.
Rettungsgasse nicht gebildet? Hier droht ein Fahrverbot!
Und es gibt sie leider immer noch – Rettungsgassenmuffel. Immer wieder kommt die Diskussion zur Bildung einer Rettungsgasse auf. Auch hierfür werden die Strafen angehoben. Hier werden Bußgelder von 200 bis 320 Euro fällig. Es wird auch zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot geben.
In Zukunft wird es aber nicht nur dann eine Strafe für Fahrzeugführer geben, wenn sie keine Gasse bilden und Rettungsfahrzeuge dadurch behindern. 200 Euro werden für das Nichtbilden einer Rettungsgasse fällig. Ein Monat Fahrverbot kommt noch oben drauf.
Zu schnelles Abbiegen mit Lkw oder Transporter wird teuer!
Einen neuen Tatbestand, der besonders Fußgänger schützen soll, wird es nun auch geben. Hierbei geht es um abbiegende Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge haben in der Regel ein eingeschränkte Sichtfeld, welches beim Abbiegen nach rechts nachteilig ist. Es gibt immer wieder schwere Unfälle, bei denen Fahrzeuge dieser Klasse und Fußgänger beteiligt sind.
Mit der Änderung wird den Fahrzeugführern eine größere Sorgfaltspflicht auferlegt. Sie dürfen in Zukunft nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Tun sie dies nicht und werden erwischt, kostet das 70 Euro Bußgeld.
Aber auch die anderen Fahrzeugführer müssen beim Abbiegen besonders auf die Fußgänger achten. Gefährden Sie den Fußgänger, werden 140 Euro Bußgeld fällig. Einen Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot kommen auch bei diesem Verstoß noch oben drauf.
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Was halten Sie von den Neuerungen?
Wir haben hier nur einige der Änderungen aufgeführt, die mit der Novelle der StVO ab dem 28.04.2020 in Kraft treten. Was halten Sie von den Neuerungen und den höheren Bußgeldern. Diskutieren Sie in unseren Kommentaren mit anderen Lesern. Wahren Sie aber dabei die Netiquette. Kommentare, die sich nicht daran halten, werden nicht veröffentlicht.
Die Verschärfung der Strafen bei extrem überhöhten Geschwindigkeiten unterstütze ich voll. Die „Verkehrtwende“ des Bundesministers Scheuer zur Aussetzung dieser Novelle zeugt nach dem Mautdebakel erneut von dessen mangelnder Kompetenz. Die Gewerkschaft der Polizei vertritt dabei den richtigen Standpunkt: „https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Mertens-Scheuers-Schleuderkurs-gefaehrdet-Menschenleben“.
Sind wir der Ansicht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung ungerechtfertigt sein sollte, müssen wir diesen Punkt mit den Verursachern klären. Solange die Regel besteht, hier also die Geschwindigkeitsbegrenzung, müssen wir sie einhalten oder die Strafe akzeptieren.
Wenn ich mir kein Fahrverbot leisten kann, darf ich nicht innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren oder außerorts 26 km/h.
In meinen Augen definitiv Abzocke. Jetzt bereits mit 55 km/h (angeblich abzüglich der Toleranz) angeschrieben zu werden, weil sich bei 30 EUR anscheinend Kleinlichkeit auch schon lohnt ist Indiz dafür.