Nur mit einem ärztlichen Attest können Sie sich von der in den meisten Bundesländern gültigen Maskenpflicht befreien lassen. Die Polizei warnt jetzt vor Attesten aus dem Internet. Diese sind im Ernstfall bei einer Kontrolle nicht gültig.
Für niemanden ist das Tragen einer Mund- und Nasenmaske besonders angenehm. Deshalb sind in Geschäften oder dem öffentlichen Nahverkehr immer wieder Menschen zu sehen, die sich der Maskenpflicht entziehen. Einige haben die Maske dabei und vergessen diese nur. Andere Mitmenschen glauben, dass die Maskenpflicht aufgrund des Coronavirus für sie einfach nicht gilt und widersetzen sich. Und dann gibt es noch trickreiche Verweigerer, die ein ärztliches Attest vorweisen, was in einigen Fällen nicht gültig ist.
Nur mit einem gültigen Attest können Sie im Einzelfall von der Maskenpflicht befreit werden. Diese stellen Ärzte aus, wenn gesundheitliche Gründe gegen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sprechen. Doch mittlerweile lassen sich die Atteste auch aus dem Internet als Blankoformular herunterladen. Sie müssen nur noch Ihren Namen und die Anschrift eintragen. Doch Vorsicht: Diese Atteste sind bei einer Kontrolle nicht gültig, warnt die Polizei München.
Junge Frau trug keine Maske und hatte Internet-Attest dabei
Am 10. Juni 2020 benutze eine 21-Jährige in München die S-Bahn ohne einen Mund-/Nasenschutz. Ebenfalls in der S-Bahn fuhr ein Bundespolizist, der die junge Dame auf die fehlende Maske ansprach. Sie teilte dem Polizisten mit, dass sie aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit sei. Das Attest konnte sie an Ort und Stelle vorlegen.
Bei der Prüfung des mitgeführten Attests stellte sich heraus, das es sich um ein sogenanntes Online-Attest handelte. Diese kann sich jeder aus dem Internet herunterladen. Nur der Name und die Adresse muss noch eingetragen werden. Das Problem: Das Attest ist ohne persönliches Erscheinen bei einem Arzt nicht gültig. So war es auch bei der jungen Dame. Diese wohnte im Landkreis Hof und hatte das Formular bei einem Urologen aus dem Landkreis Kassel heruntergeladen. Eine Untersuchung fand nicht statt.
Da das Attest ungültig war, befreite es die Frau nicht vom Tragen eines Mund-/Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln! Deshalb wurde die 21-Jährige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes angezeigt. Zudem wurden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 279 StGB, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, gegen sie eingeleitet.
Polizei warnt vor Attesten aus dem Internet
Die Bundespolizei in München warnt vor dem Herunterladen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund- und Nasenbekleidung zu tragen.
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