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Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei


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Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige beachten sollten und welche Bundesländer die Online-Strafanzeige anbieten.

Manchmal schämt man sich dafür, dass man auf eine gefälschte Webseite, einen Fakeshop oder einen Onlinebetrug hereingefallen sind. Dann noch der Polizei unter die Augen zu treten, ist oft nicht einfach. Aber Sie können dem persönlichen Gespräch zunächst aus dem Weg gehen, indem Sie die Strafanzeige online erstatten. Dieser Weg ist auch dann zu empfehlen, wenn Sie in Einzelfällen vor Ort abgewiesen wurden und der Beamte keine Anzeige aufnehmen wollte.

Sie können in allen Bundesländern, bis auf  Thüringen (Stand: Januar 2020) eine Strafanzeige auch über das Internet erstatten. Dafür gibt es die sogenannten Onlinewache der Polizei. Vor der Erstattung einer Anzeige sollten Sie keine Angst haben. Sind Sie sich nicht sicher, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, können Sie sich auch telefonisch an die Polizei wenden, den Sachverhalt kurz schildern und fragen, ob hier eine Straftat vorliegt. Für solche Auskünfte sollten Sie allerdings nicht den Notruf der Polizei, die 110, nutzen. Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

Haben Sie das schon gesehen?

So erstatten Sie eine Strafanzeige online

Um eine Strafanzeige online zu erstatten, gehen Sie auf die jeweilige Webseite der Internetwache der Polizeidienststelle ihres Bundeslandes. Diese finden Sie hier:

Danach müssen Sie den Anweisungen der Polizeidienststelle des jeweiligen Bundeslands folgen. Lesen Sie sich die Hinweise auf den Seiten genau durch.

Das sollten Sie beim erstatten einer Strafanzeige beachten

  • Eine Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
  • Wenn Sie wissentlich eine Straftat vortäuschen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, machen Sie sich gegebenenfalls selber strafbar.
  • Aber keine Angst. Ihnen passiert nichts, wenn Sie es nicht besser wissen konnten. Da Sie kein Anwalt oder jemand sind, der sich mit dem Strafrecht auskennt, werden Sie nicht bestraft, wenn Sie jemanden zu unrecht beschuldigen oder keine Straftat vorliegt.
  • Geben Sie immer Ihren korrekten und vollständigen Namen sowie die richtige Adresse und Rufnummer an, damit die Polizei Sie bei Fragen kontaktieren kann.
  • Wenn es die Möglichkeit gibt, Beweise als Datei hochzuladen, sollten Sie dies auch tun. Beweise können E-Mail-Anhänge, Rechnungen, Chat-Protokolle, Bilder und so weiter sein.
  • Für Beweise im Bereich der Kinderpornografie gilt, dass Sie keine Bilder auf Ihrem Computer speichern dürfen. Haben Sie eine Webseite entdeckt, kopieren Sie die Seitenadresse und senden Sie diese über das Onlineformular.
  • Wurde keine Straftat begangen, sollten sie eher einen Hinweis geben. Auch dies ist teilweise online über die Polizeidienststellen der Bundesländer möglich.
  • Füllen Sie die Formulare auf den Webseiten möglichst vollständig und exakt aus. Je genauer Ihre Angaben sind, desto eher hat die Polizei die Möglichkeit, die Straftäter zu schnappen.
  • Wenn Sie eine Anzeige erstatten, können Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge geladen werden. Das sollten Sie vor dem Erstatten der Anzeige beachten. Sie sind dann verpflichtet, eine Aussage zu machen.
  • Sie brauchen sich selbst oder Angehörige nicht belasten. Die Auskunft auf Fragen dazu können Sie verweigern.

Checkliste zum Erstellen einer Strafanzeige

Was? Was ist genau passiert?
Wann? Nennen Sie Datum und Uhrzeit des Tathergangs.
Wo? Wo genau ist es geschehen? Benennen Sie den Ort so genau wie möglich.
Wer? Wer war an der Straftat beteiligt? Nennen Sie Täter, Opfer und gegebenenfalls Zeugen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Strafanzeige?

Leider lässt sich das nicht allgemeingültig sagen. Einerseits unterscheidet sich die Bearbeitungszeit in den einzigen Bundesländern und Polizeidienststellen. Andererseits hängt die Bearbeitungszeit für Onlineanzeigen immer auch von der Anzahl der gerade eingehenden Anzeigen ab. Erfahrungsgemäß lässt sich sagen, dass die Bearbeitungszeit für Onlineanzeigen länger ist, als für Strafanzeigen die Sie in der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Die Bearbeitung von Onlineanzeigen dauert teils mehr als 4 Wochen. Falls Sie also der Meinung sind, dass eine Straftat sofort verfolgt werden sollte, dann raten wir Ihnen zur Erstattung der Anzeige in der nächsten Polizeidienststelle.

Polizei: Strafanzeige erstatten – Das müssen Sie wissen

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie in jedem Fall eine Anzeige erstatten. Dass dies mit Unannehmlichkeiten und einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist, sollte Ihnen von vornherein klar sein. Allerdings gibt es ja einen

28 comments

Alternative zur Onlineanzeige

Eine Strafanzeige können Sie nicht nur bei der Onlinewache der Polizei erstatten. Wenn es schnell gehen muss, ist es oft sogar besser direkt die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen. Die Beamten müssen dort Ihre Strafanzeige ebenfalls aufnehmen. Sehen Sie sich dazu auch unsere Tipps zur Erstattung einer Strafanzeige an. Online wie offline gilt: Bereiten Sie sich gut vor und nehmen Sie alle Belege und Beweise mit.

Ihre Erfahrungen mit Onlineanzeigen/Strafanzeigen

Haben Sie selber schon einmal eine Strafanzeige online erstattet? Wie sind Ihre Erfahrungen? Oder waren Sie vor Ort in der Polizeidienststelle und Ihre Anzeige wurde nicht aufgenommen? Hinterlassen Sie einen Kommentar unterhalb des Artikels. Ihnen sind dubiose Webseiten aufgefallen? Sie haben von Trickbetrügern gehört. Gern können Sie uns eine E-Mail senden, damit wir uns genauer mit dem Problem befassen können.

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3.78 (37 Stimmen)

69 Gedanken zu „Online Strafanzeige erstatten – so geht’s bei der Internetwache der Polizei“

  1. Hallo,
    ich zeigte einen Polizisten wegen seiner dauernden verfassungsfeindlichen Zeichen online an.
    Daraufhin wurde ich festgenommen und am 07.04.2021 nach dem PsychKg als angeblicher Gefährder von dem Beamten untergebracht.
    Die Anzeige wird nicht unbedingt bearbeitet.
    Meine Frage:
    Ist meine Anzeige davor geschützt, dass sie vom Gemeindekommissariat willkürlich gelöscht wird?

    Meine Anzeigen werden hier grundsätzlich nicht bearbeitet. Man kommt sich dumm vor. Die beiden Gemeindekommissare waeren m.E. kleine Lukaschenkos meines Erachtens.
    Haben Sie Dank bereits im Voraus fuer eine Antwort bzgl. der sicheren Uebermittlungsmoeglichkeit bzw. kann das gemeindekommissariat meine online Anzeigen beleibig löschen? Immerhin geht sie gegen einen dort tätigen, bei der CSU und in der bayerischen Polizeigewerkschaft sehr umtriebigen Beamten.
    MfG
    Alex Dipl.-Ing.

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Wir können natürlich schlecht beurteilen, ob und warum Ihre Anzeigen kein Gehör finden.

      Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anzeigen gelöscht oder nicht weiter verfolgt werden, dann sollten Sie Ihr Anliegen direkt an die zuständige Staatsanwalschaft richten.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
  2. Hallo,
    ich bin auf ebay-Kleinanzeigen auf eine Verkaufsanzeige , die seriös aussah reingefallen. Ich erstattete nach „Nichtmelden“ nach dem das Geld überweisen wurde Anzeige und erhielt auch ein Aktenzeichen. Der vermeintliche Täter konnte ermittelt werden.

    Jetzt möchte ich mein Geld natürlich auch zurück – welche Möglichkeiten habe ich hier?

    Antworten
  3. Hallo, wir sind ein österr. Unternehmer und haben bei Ebay Kleinanzeigen 2 Maschinen „gekauft“ Leider sind beide Betrüger. Wir haben bezahlt, aber keine Ware erhalten. Kann man da noch Anzeige erstatten ?
    Danke für Ihre Antwort.

    Antworten
  4. Guten Tag,

    leider sind nicht alle Polizeistationen gewillt einen Onlinebetrug als Anzeige aufzunehmen. Ich bin bei eBay in einen aktuellen Betrugsfall verwickelt mit einem 4-Stelligen Betrag und war gleich am Folgetag, nach dem der Betrug bekannt wurde, bei der in meinem Gebiet zuständigen Polizeistation.

    Nach Schilderung meines Falles wurde ich abgewiesen mit der Begründung man bearbeite hier nur Kleindelikte und ich solle doch dies online machen, wäre ganz einfach. Zudem sollen die Coronaviren nicht unnötigt verbreitet werden. Auf die Begründung, dass ich eine Kopie der Anzeige für die Buchungen auf der Bank benötige ist er gar nicht eingegangen und hat mich mit den Worten „Das Geld ist eh weg“ abgespeist. Unfreundlich, keine Ahnung und keine Lust. Die Polizei, dein Freund und Helfer …
    Ich empfinde dieses Verhalten mehr als unangemessen!

    Ich habe die Anzeige nun online gestellt, jedoch ist hier die Bearbeitungsdauer unbekannt. Es gibt zwar nach Erstellung ein Online Aktenzeichen, ob das jedoch aussreicht ist mir bisher unbekannt. Die offizielle Anzeigenbescheinigung erfolgt erst nach Bearbeitung.

    MfG

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Leider kommt dies immer wieder vor. Sie können an dieser Stelle beharrlich bleiben und auf die Aufnahme bestehen, zu der der Beamte gesetzlich verpflichtet ist.
      Er kann zumindest Ihre persönlichen Daten elektronisch erfassen, somit ein Aktenzeichen vergeben und Ihnen einen Zeugenanhöhrbogen aushändigen, den Sie dann ausfüllen und in der Dienststelle abgeben können.
      Diese Vorgehensweise ist seit der Pandemie teilweise üblich und durch die übergeordnete Behörde so angeordnet.
      Das Aktenzeichen aus der Onlineanzeige sollte ausreichen. Wird in der folgenden Bearbeitung durch einen Sachbearbeiter ein anders Aktenzeichen vergeben, sind diese beiden Aktenzeichen in der Regel elektronisch verknüpft.

      Viele Grüße aus der Redaktion
      T.S.

      Antworten
    • Hallo B.H , ich lasse dies bei der Polizei einfach bleiben, da Abwimmeln, nicht erst seit Corona , gar nicht so unüblich ist. Aus diesem Grund ganz einfach direkt bei der Staatanwaltschaft eine Anzeige einreichen . Diese kannst Du ganz konventionell per Einschreiben oder rechtsicherem elektronischem Mailverkehr, direkt in die Staatsanwaltschaft / Amtsgericht ( wenn eine zentrale elektronische Adresse.)
      Hervorragend eignet sich DeMail ( nach EGOV , OZG . DeMail Gesetz) dazu, auch wenn noch Verbesserungswürdig. Aber gerade diese Versandart , da ich auch wirklich alles aufhebe, hat mir schon einige Mal geholfen ,wenn irgendeine Behörde mir wieder die Hucke voll lügen wollte: hat man nicht erhalten , gab es noch nie usw.
      Hatte ich gerade erst wieder Ende 2020 mit der Familienkasse , war bloß blöd für die da ich alle DeMail aus 2017 noch hatte und auch nicht löschen werde.
      Man versteckt diese Option aber sehr gern und so manche Behörde wollte mich davon abbringen diese zu nutzen , da ich die „einzige“ Normalbürgerin sei , welche es bei denen nutzt. Warum wohl, ja weil alles nachvollziehbar und beweisbar ist jede hochgeladene versendete Datei ( also nix mit dieses oder jenes kam nicht an) und man ja keine Werbung dafür macht oder die DeMail Adresse im Briefkopf aufnimmt. DeMail ist aber u.a, genau für den Bürger gedacht, damit er einen rechtsicheren Onlineversand durchführen kann.
      Solltest Du Dir eine zulegen wollen, dann z.B. bei der Telekom nur mit einem Onlineverifizierungsverfahren machen , Ausweis einlesen ( über Ausweisapp2 am Smartphone oder ein Ausweis Lesegerät am PC, dafür muss am Ausweis die elektronische Funktion frei geschalten sein ( kann man aber nachholen) auf gar keinen Fall über diesen Identpartner, dass hatte ich vor paar Jahren versucht, die kommen nie , schon gar nicht in ländl. Gegenden. Scheint auch heute noch so zu sein, bzw. noch schlimmer.
      Fast jedes Gericht / Staatsanwaltschaft zumindest in Bayern hat heute eine, steht meist ganz unten bei den Kontaktdaten. Siehe Beispiel Nürnberg:

      Kontakt
      Telefon: 0911 / 321-01
      Telefax: 0911 / 321-2466
      E-Mail: [email protected]

      Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

      Elektronischer Rechtsverkehr:

      Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

      Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

      De-Mailadresse:

      Hauptstelle Nürnberg: [email protected]
      Zweigstelle Fürth: [email protected]
      Zweigstelle Erlangen: [email protected]

      ACHTUNG! FÜR DIE NUTZUNG DER DE-MAILADRESSE IST EINE REGISTRIERUNG NOTWENDIG!

      Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter „https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ abrufbar.

      Antworten
  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich möchte wissen ob ich kann wegen „Üble Gerede“eine Anzeige bei Polizei machen. Es geht schon seit 2000 und endet nicht. Es waren sexuelle, personenbezogene, herkunftbezogene beleidigungen ausgeübt. Ärzte haben Fälschung der medizinische dokumentationen so wie falsch Behandlungen von vornherein durchgeführt haben. Heilpraktiker hat mir körperlichen Schaden gemacht, mein Mann kann das bezeugen.
    Die Rechtsanwälte werden eingeschüchtert. Freunde die ich glaubte haben sich von mir abgewandt, weil sie wurden eingeschüchtert ( sie haben mir so gesagt) ( ein Rechtsanwalt dem ich alle meine Informationen gegeben haben und die über die Zeugen umdreht und dadurch einschüchtert alle Zeugen und sogar Rechtsanwalte und Polizisten, die später mir sagen, dass sie können mir nicht helfen, weil sie wurden vorgewarnt.)
    Was kann ich in diesem Fall machen?

    Antworten
  6. Hallo, ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen E-Book Reader kaufen wollen, bezahlt und nie erhalten. Ich habe leider die PayPal Freunde Funktion benutzt (wusste es eigentlich besser) und daher keinen Anspruch auf Käuferschutz. Ich habe zur Verfügung die Anzeige bei eBay, die komplette Korrespondenz mit dem Verkäufer, und die E-Mail-Adresse für die PayPal Zahlung.

    Die letzte Korrespondenz war im November 2020. Ist es möglich und/oder sinnvoll, jetzt nachträglich bzw. rückwirkend den Verkäufer anzuzeigen?
    Vielen Dank!

    Antworten

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