Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung per Videosprechstunde.
In der Vergangenheit haben wir bereits über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per WhatsApp berichtet. Zukünftig sollen Ärzte in Deutschland Ihre Patienten auch per Videosprechstunde krankschreiben können. Allerdings muss sich das Krankheitsbild dafür eignen. Ganz anonym soll das nach den Plänen des gemeinsamen Bundesausschusses von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser jedoch nicht ablaufen. Der Patient muss der Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem hat der Patient keinen Rechtsanspruch darauf.
Fraglich ist, wie viele Ärzte die notwendige technische Ausstattung in Zukunft besitzen und ob die Patienten diesen zusätzlichen Service annehmen. Die persönliche Untersuchung des Patienten durch einen Arzt oder eine Ärztin soll weiterhin der Standard sein. Begrenzt ist die erstmalige Krankschreibung per Videokonferenz auf maximal 7 Tage. Zudem ist die Digitalisierung der gelben Scheine geplant. Diese sollen voraussichtlich ab 01.01.2021 elektronisch übermittelt werden.
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