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schnell-market.com: Onlineshop für Unterhaltungselektronik oder Fakeshop?


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Videospiele, Playstation, Xbox One, Apple AirPods, Echo Dot – dies und noch mehr Unterhaltungselektronik finden Sie in dem Onlineshop schnell-market.com. Unsere Leser zweifeln an der Seriosität des Webshops. Deswegen haben wir uns schnell-market.com genauer angesehen.

Einkaufen und ein Schnäppchen machen? Das gelingt schon häufiger im Internet. Allerdings brauchen Sie dafür nicht nur ein glückliches Händchen. Denn bei den vielen Internetshops wartet auch der ein oder andere Fakeshop auf Sie. Und wer in solch eine Falle tappt, für den wird das vermeintliche Schnäppchen bald zur Abzockfalle. In unserer Fakeshop Liste erfahren Sie, welche Shops Sie besser meiden sollten. Da diese Liste immer wieder aktualisiert wird, besteht dort kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Eher ist Ihre eigene Aufmerksamkeit beim Onlinekauf gefragt. Sie müssen vor einem Einkauf im Webshop genau prüfen, ob Sie diesem Shop vertrauen können. Dafür empfehlen wir unseren Ratgeber für einen sicheren Einkauf. Dieser zeigt Ihnen, worauf Sie bei einem neuen Onlineshop achten sollten. Wachsam sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie per Vorkasse bezahlen müssen und keine Alternativen zur Banküberweisung angeboten werden. Zudem ist eine Zielgruppe besonders gefährdet: Schnäppchenjäger.

Aktuell sorgt der Onlineshop schnell-market.com für Aufsehen im Netz. Unsere Leser haben gefragt, ob es sich um einen seriösen Webshop oder einen Fakeshop handelt. Da das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar ist, haben wir die Webseite einer Sicherheitsanalyse unterzogen.

Welche Probleme gibt es auf schnell-market.com

Worauf kommt es bei einem Onlineshop an? Nur auf die preisgünstige Ware? Nein, sicher nicht. Denn wenn die Firma am Ende nicht existiert, wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen nichts. Im Gegenteil: sie sind Geld los und bekommen im schlimmsten Fall nicht mal ein Produkt. Der Onlineshop schnell-market.com könnte so ein Shop sein, bei dem Sie ewig auf die Ware warten.

Faktencheck für schnell-market.com
  • Die im Impressum angegebene Firma Schnell Market existiert nach unseren Recherchen nicht. Sie ist vermutlich frei erfunden. Sie wissen daher nicht, bei wem Sie einkaufen und wem Sie Ihr Geld senden.
  • Das Impressum ist fehlerhaft und entspricht nicht den deutschen Rechtsnormen.
  • Der Server des Webshops steht in den USA oder der Standort soll verschleiert werden.
  • Die Domain schnell-market.com wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert.
  • Die angegebene Telefonnummer +49 1573 5984615 ist nicht erreichbar.
  • Sie können nur per Vorkasse via Überweisung bezahlen. Damit übernehmen Sie das vollständige Risiko.
  • Beworbene Zahlungsarten stehen an der virtuellen Kasse nicht zur Verfügung.
  • Auf der Webseite sind Fehler zu finden, die sonst nur Fakeshops passieren.

Ganz ungefährlich ist der Einkauf in einem Fakeshop nicht. Denn unabhängig von dem verlorenen Geld geben Sie dem Onlineshop-Betreiber auch jede Menge persönliche Daten. Wir erklären ausführlich, welche Risiken, Probleme und Folgen der Einkauf in einem Fakeshop mit sich bringen kann.

Unser Fazit zu schnell-market.com

Da Sie bei schnell-market.com keinen Ansprechpartner haben, gegenüber dem Sie Ihre Verbraucherrechte geltend machen können, raten wir von einem Einkauf auf Vorkasse ab. Wir haben den Verdacht, dass es sich hier um einen Fakeshop handelt. Denn aktuell ist vollkommen unbekannt, wer diesen Onlineshop überhaupt betreibt und für schnell-market.com verantwortlich ist.

Einkauf im Fakeshop: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

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Widerrufsrecht im Fakeshop

Viele Leser fragen uns, ob Sie den Kaufvertrag im mutmaßlichen Fakeshop widerrufen sollen. Grundsätzlich ist das möglich, jedoch wenig aussichtsreich. Da es das Unternehmen im Falle eines Fakeshops nicht gibt, gibt es auch keinen Kaufvertrag. Hinzu kommt, dass die betrügerischen Onlineshops auf den Widerruf des Kaufvertrages in der Regel nicht reagieren. Geld wird natürlich auch nicht erstattet. Schaden kann ein vorsorglicher Widerruf jedoch nicht, vor allem für den Fall, dass es sich doch um keinen Fakeshop handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Widerrufsrecht.

Ihre Erfahrungen mit schnell-market.com

Da wir aktuell nicht sicher sagen können, ob der Webshop Ware liefert und mit welcher Qualität, benötigen wir Ihre Hilfe. Haben Sie auf schnell-market.com eingekauft und warten noch auf die Ware? Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Durch Ihren Praxisbericht helfen Sie anderen Lesern, die aktuell noch unsicher sind.

Sind Sie selber auf einen merkwürdigen Onlineshop gestoßen, bei dem Sie sich nicht ganz sicher sind? Dann senden Sie uns die URL (Webadresse) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen den Webshop dann durch unsere Experten und verfassen bei Bedarf eine Warnung.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

Ich habe in einem Fakeshop bestellt, aber noch nicht bezahlt. Was nun?

Wenn Sie in einem Fakeshop zwar bestellt, aber das Geld noch nicht überwiesen haben, dann hatten Sie wohl gerade noch einmal Glück. Sie sollten natürlich auch nicht überweisen. Brechen Sie die Kommunikation einfach ab und ignorieren Sie die E-Mails mit Zahlungsaufforderung. Nach einem Einkauf in einem Fakeshop ist kein Widerruf nötig, da es den Onlineshopbetreiber nicht gibt. Zudem sind E-mails oft gar nicht zustellbar.

Sollten Sie im Rahmen des Kaufprozesses Ihre Kreditkartendaten in einem Fakeshop eingegeben haben, dann sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen. Außerdem raten wir dazu, dass Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.

Was ist mit Ihren Daten, wenn Sie in einem Fakeshop bestellt haben?

Diese Fragen stellen sich immer mehr Verbraucher. Zu Recht, denn bei Ihrer Bestellung übermitteln Sie einige persönliche Daten. Diese können von den Kriminellen missbräuchlich für weitere Straftaten verwendet werden. Leider lassen sich die einmal übermittelten Daten nicht zurückholen oder gar löschen. Sie können selbst nichts tun. Wir empfehlen, dass Sie die nächsten Monate und Jahre wachsam sind und auf Unregelmäßigkeiten schnell regieren.

Ich habe in einem Fakeshop eingekauft. Kann ich sofort Anzeige erstatten?

Einige Verbraucher merken bereits kurz nach dem Kauf, dass etwas nicht stimmt. Unter Umständen haben Sie sich auch im Internet informiert und sind auf den Fakeshop-Verdacht gestoßen. Aber können Sie schon Anzeige erstatten, obwohl es sich erst um einen Fakeshop-Verdacht handelt? Oder müssen Sie abwarten, ob Ware kommt? Die Antwort ist einfach: Sie können sofort Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Es genügt, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung durch ein Gericht, wird aufgrund der Unschuldsvermutung immer von einem Verdacht gesprochen. Das gilt auch dann, wenn die Indizien eigentlich klar darauf hinweisen. Tipp: Oft ist die Strafanzeige von Vorteil, wenn Sie das Geld über Ihre Bank zurückrufen zu lassen.

Es wird von einem Fakeshop-Verdacht gesprochen. Handelt es sich nun sicher um einen Fakeshop?

Wir sprechen in den meisten Fällen von einem Verdacht, auch wenn im Grunde teils klar ist, dass es ein Fakeshop ist. Das ist für manchen Leser unverständlich, hängt jedoch mit dem Presserecht zusammen. Wir möchten und dürfen niemanden vorverurteilen. Vielmehr geben wir Ihnen die richtigen Fakten an die Hand, um selbst entscheiden zu können, ob Sie einkaufen oder nicht. Und wenn Sie per Vorkasse bezahlen sollen, dann raten wir zu besonders großem Misstrauen.

Warum sind Webshops noch online, wenn sie bereits als Fakeshop bekannt sind?

Leider ist es nicht so einfach eine Webseite vom Netz zu nehmen. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst müssen zu dem jeweiligen Onlineshop erst einmal genügend Anzeige von Geschädigten vorliegen. Leider erstatten viele Opfer keine Anzeige, sodass der Vorfall den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt wird. Erstatten Sie deshalb als Geschädigter in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, was auch online möglich ist. Hinzu kommt, dass die Onlineshops häufig aus dem Ausland betrieben werden. Deutsche Behörden haben auf Unternehmen im Ausland leider keinen direkten Zugriff, weshalb der Webshop häufig online bleibt.

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11 Gedanken zu „schnell-market.com: Onlineshop für Unterhaltungselektronik oder Fakeshop?“

  1. Ich hab für eine Freundin dort die Nintendo Switch bestellt,sie sollte ein Geschenk für ihren Sohn sein,er wünscht sich die schon so lange und sie hat echt lange dafür gespart, leider ist die Ware nach fast 4 Wochen immer noch nicht da,ich werde morgen Strafanzeige erstatten.

    Antworten
  2. Habe ebenfalls am 23.09.2020 eine Switch gekauft. Ist bis heute nicht angekommen.Mittlerweile ist die Webseite gelöscht. Werde wohl auch wenn es nichts bringt,Strafanzeige stellen.

    Antworten
  3. Leider hat es mich auch erwischt. Habe ein iPad gekauft und natürlich nicht erhalten. Der Shop ist wirklich gut gemacht, aber alles Fake. Bin sonst sehr vorsichtig. Weiß nicht, was mich hier geritten hat.

    Antworten
  4. Ich habe auch ein Fahrrad gekauft und bis heute keine Ware erhalten. Die Nummernummer gibt es nicht auf E-Mails gibt es keine Antwort.

    Antworten
  5. FAKESHOP
    Ich wollte eine Switch kaufen, jedoch ist das Geld GOTT SEI DANK zurück gekommen, da das Konto gesperrt ist. Auf eine Email bekam ich eine Antwort dann nicht mehr. Die Telefonnummer gibt es nicht. Ich stelle auch Anzeige bei der Polizei.

    Antworten
  6. FAKE Shop !!!!!!
    schnell-markt.com ist fake
    Ich habe per Banküberweisung bezahlt und die haben das nicht bestätigt! Die iPad ist immer noch nicht da. Und wird glaube ich nicht kommen.

    Antworten
  7. Ich habe auch etwas bestellt, eine Nintendo Switch und bis heute keine Ware erhalten. Die Telefonnummer gibt es nicht, auf E-Mails gibt es keine Antwort.

    Antworten
  8. Achtung schnell-market.com ist ein fake-shop !!!!
    Ich wurde von dem vermeintlich gutem Angebot eines Laptops geblendet und bin nun 230€ los.
    Auf keinen Fall Geld überweisen. Die Telefonnummer gibt es nicht und auf die Emails wird nicht mehr geantwortet.
    Ich stelle Anzeige bei der Polizei jedoch ist das Geld weg.

    Antworten
    • Erlasse einen gerichtlichen Mahnbescheid, dann bekommst du dein Geld wieder.
      Mir ist das auch mit schnell- Market passiert und ich gehe nun diesen Weg.
      Anzeige wurde erstattet.

      Antworten
      • Nach unserer Einschätzung bringt ein Mahnbescheid in diesem Fall nichts, da die Chancen mit diesem Rechtsinstrument Geld zurück zu bekommen sehr niedrig sind.

        Deutlich größere Chancen haben erfahrungsgemäß die Vorgehensweisen, die in unserem im Artikel verlinkten Ratgeber aufgezeigt werden.

        Beste Grüße

        Antworten

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