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Für neue Stromzähler kann es eine Extra-Rechnung geben – digitale Stromzähler, Messstellenbetrieb, Zusatzrechnung


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Bisher sind in den meisten Haushalten sogenannte analoge Stromzähler vorhanden, die für die korrekte Zählung des Stroms verantwortlich waren. Allerdings ist geplant, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Stromzähler flächendeckend in digitale Stromzähler ausgetauscht werden. Geplant ist auch, dass dafür eine zusätzliche Rechnung ausgegeben wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine zusätzliche Rechnung erhalten Sie immer dann, wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben. In einem solchen Fall gibt es nicht nur die Stromrechnung, sondern auch gleichzeitig eine Rechnung für den Betrieb des Zählers.
  • Der Stromanbieter entscheidet, ob es eine Extra-Rechnung gibt oder nicht.
  • Es ist nicht bekannt, ob alle Anbieter den Strompreis senken können, auch wenn die Zählerkosten von der Stromrechnung ausgeschlossen werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtkosten steigen können, aber in einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Zusätzlich zur normalen Stromrechnung erhalten immer mehr Haushalte eine zusätzliche Rechnung, die als Messstellenbetrieb-Rechnung bekannt ist. In dieser Rechnung sind alle Dienstleistungen und Maßnahmen enthalten, die sich auf den Stromzähler beziehen. Der Hintergrund für die zusätzliche Rechnung wird auf den fortschrittlichen Einbau von neuen digitalen Zählern, aber auch durch die Vernetzung der neuen Gerätschaften gerechtfertigt. Sie sollen mehr Übersicht in die Rechnungslandschaft bringen. In der Fachsprache heißen die digitalen Zähler moderne Messeinrichtungen und die vernetzten Zähler sind intelligente Messsysteme wie zum Beispiel Smart Meter. Geplant ist, dass bis zum Jahr 2032 alle analogen Modelle gegen die modernen digitalen Modelle ausgetauscht sind.

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Zusätzlichen Rechnungen vom Messstellenbetreiber

Der Umbau von analogen zu digitalen Zählern bringt nicht nur eine Menge Arbeit mit sich, sondern es kommen gleichzeitig neue Vertragspartner ins Spiel.

Der Betreiber ist für den Einbau des neuen Zählers zuständig und sobald der Strom mit Hilfe des neuen Zählers genutzt wird, besteht zwischen dem Abnehmer und dem Betreiber ein Vertrag. Eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig. Es gibt aber auch einen guten Grund, warum eine Änderung dringend notwendig ist. Der Wettbewerb im Bereich der Messstellenbetriebe wurde in den letzten Jahren immer stärker. Bislang war immer der Netzbetreiber der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um den Zähler ging. Wenn der Messstellenbetreiber nun aber einen neuen Zähler einbaut, dann hat er das Recht eine zusätzliche Rechnung zu stellen.

Eine Verwirrung wird stattfinden, denn im Normalfall handelt es sich bei dem Netzbetreiber und bei dem Messstellenbetreiber um ein und dasselbe Unternehmen. In fast allen Regionen wird durch das Gesetz festgelegt, dass die regionalen Netzbetreiber auch grundsätzlich die Messstellenbetreiber sind. Das wird sich ändern, denn der Wettbewerb wird immer härter. Im Grunde kann das Modell der Grundzuständigkeit mit der Stromgrundversorgung verglichen werden. Sollten Sie keinen Anbieter aussuchen, dann kommt es automatisch zu einem Vertrag mit dem grundzuständigen Betreiber.

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Anders sieht es aus, wenn noch ein analoger Zähler eingebaut ist. Hier spricht man vom sogenannten Ferraris-Zähler (benannt nach Galileo Ferraris). Ist ein solcher Zähler vorhanden, dann besteht zwischen dem Nutzer und dem Messstellenbetreiber kein Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Messstellenbetrieb und dem Stromlieferanten. Die Kosten für den Energieversorger werden von dem Nutzer also dem Verbraucher bezahlt und das ist in der Stromrechnung nachzulesen.

Extra-Rechnungen für alle Haushalte?

Nicht jeder Haushalt bekommt eine Extra-Rechnung nach dem Einbau eines digitalen Zählers.

Auch wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, muss das nicht bedeuten, dass der Haushalt auch eine Extra-Rechnung bekommt. Der Stromlieferant hat das Recht mit dem Messstellenbetreiber eine Vereinbarung zu treffen, die besagt, dass die Kosten auch weiterhin in der Stromrechnung enthalten sind. Sie haben aber die Möglichkeit eine Rechnung zu erhalten, wenn die AGBs eine Möglichkeit zulassen. Einen direkten Einfluss können Sie selber aber nicht nehmen.

Kosten für den Messstellenbetrieb

Die jährlichen Kosten für einen digitalen Stromzähler sind gesetzlich festgelegt.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die jährlichen Kosten für eine digitalen Stromzähler nicht ins Unermessliche gehen dürfen. Sie betragen höchstens 20 Euro im Jahr. Allerdings können höhere Kosten entstehen, wenn Sie ein intelligentes Messsystem wie den Smart Meter eingebaut bekommen. Sie müssen aber wissen, dass die gesetzliche Deckelung nur für die Messstellenbetreiber besteht. Jedes andere Unternehmen, das beauftragt wird, kann die Kosten nach eigenem Ermessen festlegen.

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Stromrechnung sinkt dank Einzelabrechnungen?

Nicht alle Stromanbieter senken die Preise.

Auch nach dem Umstieg auf digitale Stromzähler sind die Anbieter nicht verpflichtet eine Extra-Rechnung auszustellen. Das Gleiche gilt auch für die Senkung der Stromkosten. Es kann passieren, dass nicht alle Stromanbieter die Preise senken, wenn es eine zweite Rechnung gibt und die modernen Zähler ausgeklammert werden. Sie haben dann weiterhin dieselben Stromkosten wie bisher auch und dazu kommen die Kosten für den Messstellenbetrieb. Im Grunde steigen also die Gesamtkosten. Sie sollten auf jeden Fall die Jahresabrechnung genau prüfen!

Stromvertrag kündigen bei neuer Abrechnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen geändert werden, wenn der Stromanbieter den Messstellenbetrieb nicht mehr abrechnet.

In der Regel ändern die Stromanbieter die AGBs, wenn sie die neuen Zähler nicht mehr mit abrechnen. Dann haben Sie das Recht den Stromvertrag mithilfe des Sonderkündigungsrechts zu kündigen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob die Preise sich verändern oder nicht.

Allerdings besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn schon beim Vertragsabschluss festgelegt ist, dass die Abrechnung der neuen digitalen Zähler von dem Messstellenbetrieb kommt und nicht vom Stromanbieter. Das muss dann aber schon in den AGBs festgehalten sein.

Die Abrechnungsvarianten im Tarifvergleich

Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden teilweise in den Strompreisen einkalkuliert.

Einige der Stromlieferanten haben die Kosten für den Messstellenbetrieb schon in den Strompreisen mit kalkuliert und andere Lieferanten nicht. Diese Zweiteilung macht einen Vergleich zu einem schweren Unterfangen. Bislang bieten die Vergleichsportale noch keine ausreichenden Informationen oder Filtermöglichkeiten an, die dafür genutzt werden können. Sollten Sie schon einen digitalen Zähler eingebaut haben, dann können Sie im Grunde nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren und die Abrechnung prüfen. Zur Hilfe können Sie sich an eine der Verbraucherzentralen wenden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema digitaler Stromzähler

1. Wie wird ein digitaler Stromzähler abgelesen?

Beim digitalen Stromzähler ist ein Display vorhanden, auf dem der Zählerstand angezeigt wird. In der Regel befindet sich das Display gut sichtbar am vorderen Bereich des Zählers und kann somit sehr gut abgelesen werden.

2. Was können die digitalen Stromzähler?

Die digitalen Stromzähler sind der neusten Technik angepasst und haben einen echten Nutzen. Die Werte des Stromverbrauchs werden in Echtzeit übertragen.

3. Sind digitale Stromzähler Pflicht?

Grundsätzlich sollen alle Haushalte bis zum Jahr 2032 einen digitalen Stromzähler besitzen. Der Umbau ist notwendig und wird in den kommenden Jahren in allen Haushalten durchgeführt.

4. Können digitale Stromzähler manipuliert werden?

Das Manipulieren von Stromzähler ist illegal und Sie müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Stromzähler können mit einem Magneten am einfachsten manipuliert werden.

5. Kann der Einbau eines digitalen Stromzählers abgelehnt werden?

Der Bundestag hat beschlossen, dass alle Verbraucher in Deutschland kein Widerspruchsrecht zum Thema Einbau der digitalen Stromzähler haben. Sie haben also kein Recht dem Einbau zu widersprechen.

Fazit

Die digitalen Stromzähler gehören zur modernen Messtechnik im Bereich des Stroms und sollen bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten eingebaut werden. Dafür werden die veralteten analogen Stromzähler entfernt. Ein Widerrufsrecht hat der Verbraucher nicht. Er muss den Einbau dulden und hat danach die Möglichkeit eine Extra-Rechnung zu bekommen.

Sie erhalten dann eine Rechnung für den Stromverbrauch und die Extra-Rechnung für den Messstellenbetrieb, der für den digitalen Stromzähler verantwortlich ist. In der Regel handelt es sich um den regionalen Stromversorger, der als Messstellenbetrieb zuständig ist.

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