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Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus? Infos für Eigentümer, Mieter und Käufer


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Der Energieausweis enthält Angaben zum energetischen Zustand eines Wohngebäudes. Bei uns erfahren Sie, welche Eckpunkte das Dokument enthalten muss und wie Sie die Angaben richtig interpretieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden werden Kennziffern verwendet.
  • Verbrauchs- und Bedarfsausweise unterscheiden sich durch Berechnungsverfahren und verschiedenen Daten.
  • Ältere Energieausweise können mit neuen schwer verglichen werden.

Was sagt der Energieausweis aus?

Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss in bestimmten Fällen zur Bewertung der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden Energieausweise ausgestellt werden. Solche Ausweise enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, Informationen über die eingesetzten Heizstoffe (z. B. Öl, Strom, Gas, Holz) sowie  bestimmte Energiekennwerte. Wie bei elektrischen Geräten sind in neuen Energieausweisen auch Energieeffizienzklassen A+ bis H angeführt.

Ein Energieausweis für ein Wohngebäude gilt für das gesamte Haus und nicht für die einzelnen Wohneinheiten. Sollten neben Wohnungen auch Nichtwohnräume vorhanden sein, gelten Energieausweise nur für den Wohnbereich. Ein Energieausweis muss auf jeden Fall immer nach den Vorgaben des GEG ausgestellt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Ausweis ohne eine energetische Aufwertung im Rahmen einer Vermietung oder eines Verkaufs ausgestellt wird. In solchen Fällen muss der Energieausweis bis Mai 2021 den im EnEV aus dem Jahr 2014 angeführten Richtlinien entsprechen. Zusätzlich müssen am Ausweis das Ausstellungsdatum sowie Name, Anschrift und auf jeden Fall die Berufsbezeichnung des Ausstellers angeführt sein. Der Ausweis muss vom Aussteller eigenhändig oder mit digitaler Signatur unterschreiben werden. Ein Ausdruck in Farbe ist nicht zwingend vorgeschrieben. Zur leichteren Handhabung bzw. Kontrolle durch die Behörde sind ausgestellte Energieausweise seit 2014 mit einer Registriernummer versehen.

Ein Energieausweis gilt in der Regel 10 Jahre

Einen neuen Energieausweis benötigen Sie, wenn Ihr Gebäude nach umfangreicheren Sanierungen oder Umbauten nach dem GEG neu berechnet werden muss. Energiepässe oder Wärmebedarfsausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, sind in der davor geltenden Form weiter verwendbar. Sie dürfen abgesehen davon nicht älter als zehn Jahre sein. Ein Energieausweis besteht aus fünf Seiten und hat neben Energiekennwerten auch kostengünstige Ratschläge zur Gebäudesanierung und viele weitere Angaben zum Inhalt. Im nachfolgenden Texte erfahren Sie mehr über den Aufbau des Energieausweises gemäß der EnEV 2014.

Die Berechnung der energetischen Beschaffenheit von Wohngebäuden

Auf der ersten Seite des Energieausweises finden Sie allgemeine Gebäudedaten, wie Adresse, Baujahr, Angaben zur vorhandenen Anlagetechnik sowie die Anzahl der Wohneinheiten. Angeführt sind zudem Aussagen zur Verwendung von erneuerbaren Energien sowie zur Lüftungstechnik. Zum Schluss ist auf Seite eins das Berechnungsverfahren angeführt. Mit der bedarfsgerechten und verbrauchsorientierten Berechnung gibt es dafür zwei grundsätzlich unterschiedliche Methoden. Wenn die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs erfolgt, dann spricht man von einem „Bedarfsausweis“. Die Kennwerte dafür sind auf der zweiten Seite des Ausweises ersichtlich. Die dritte Seite wird in diesem Fall nicht ausgefüllt. Wenn andererseits der gemessene Verbrauch an Energie gemessen wird, dann handelt es sich um einen „Verbrauchsausweis“. Die Energieverbrauchkennwerte sind auf Seite drei ersichtlich. Hier erfolgen auf der zweiten Seite keine Einträge. Angegeben wird der Jahresverbrauch in kWh (Kilowattstunden) je m2 Nutzfläche – Kurzform: kWh/(m2a). Es gilt der Grundsatz, je höher der Kennwert, desto schlechtes ist es um den energetischen Gebäudezustand bestellt.

Zusätzliche Hilfestellungen zum Vergleich der Energieeffizienz von Gebäuden sind der farbige Bandtacho und die Klassifizierung der Gebäude nach Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Die Vergleichswerte und Farben machen es möglich, ein Gebäude entsprechend einzustufen und mit anderen zu vergleichen.

Achtung: Der Kennwert nimmt Bezug auf die auf Seite eins des Energieausweises angeführte Gebäudenutzfläche AN. Ermittelt dieser rechnerische Wert gemäß der EnEV entweder aus der Wohnfläche oder dem beheizten Raumvolumen. In der Praxis ist der Kennwert ein wenig höher als die Wohnfläche.

Kennwert für die Primärenergie (PE)

Unter Primärenergie ist die gesamte Menge eines fossilen Brennstoffes zu verstehen, die bei der Gewinnung über die Lieferung bis zum Verarbeitungsort entsteht. Der Primärenergiekennwert stellt somit eine Abbildung des gesamten Weges eines Brennstoffs von der Förderung bis zur Verbrennung dar, wie z. B. vom Kohlebergwerk bis zum Ofen. Da der PE-Kennwert bei einem Gebäude die Auswirkungen des jeweiligen Brennstoffs auf die Umwelt anzeigt, ist er vor allem in Fragen des Klimaschutzes ein wichtiger Faktor.

Kennwert für die Endenergie

Der Endenergiekennwert drückt aus, ob regenerative Energiequellen, wie zum Beispiel die Sonne oder Holz, bei einem Gebäude Verwendung finden. Wird ein Haus mit solchen Energien beheizt, dann ist der Kennwert für die Primärenergie meistens kleiner. Das bedeutet, dass er besser als der Kennwert für Endenergie ist. Wenn für die Heizung Öl oder Gas verwendet werden, ist der Primärenergiekennwert immer höher als der für Endenergie. Ein hoher PE-Kennwert muss abgesehen davon aber nicht zwangsläufig auch eine gute Heizbilanz bedeuten. Beispielsweise ist es für ein mit Pellets beheiztes Gebäude einfach, einen hohen PE-Kennwert zu erzielen.

Durch nicht ausreichende Wärmedämmmaßnahmen kann es aber im direkten Vergleich mit einem energetisch schlecht bewerteten Haus trotzdem zu hohen Energiekosten kommen.

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Auf Seite vier des Energieausweises können Sie lesen, welche Vorschläge Ihnen der Aussteller für eine kostengünstige energetische Sanierung Ihres Gebäudes unterbreitet. Sollten keine Sanierungsempfehlungen möglich sein, dann muss das vom Aussteller auf jeden Fall am Formular vermerkt werden. Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr Gebäude energietechnisch bereits saniert haben.

Die Seite fünf des Energieausweises ist für abschließende Erläuterung zu den Inhalten des Ausweises und zu den Berechnungsverfahren vorgesehen.

Wichtig!

Im Energieausweis wird die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Verhältnisse ist für den Eigentümer nicht verpflichtend. Entsprechende Maßnahmen sind auch im GEG nur in bestimmten Fällen vorgesehen. Trotzdem sollten Sie als Besitzer bemüht sein, die energetische Bewertung Ihrs Gebäudes durch Sanierungen zu verbessern. Dadurch reduzieren Sie Ihre Heizkosten und erhöht den Wert. Zudem steigen die Chancen, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten können. Aufschlussreiche Informationen zum Energieausweis erhalten Sie unter anderem bei einer Beratungsstelle für Verbraucher.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Mit dem Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis sind bei einem Energieausweis zwei Arten. Bei beiden Varianten werden unterschiedliche Methoden zur Berechnung angewendet. Dadurch wird auch die Energieeffizienz unterschiedlich bewertet.

  1. Bei einem Verbrauchsausweis ist es wichtig, dass die Verbrauchsnachweise der letzten drei Abrechnungszeiträume vorhanden sind. Auf längere Leerstände sollte nicht vergessen werden. Entscheidend ist auch, ob in der Verbrauchsübersicht der Energieaufwand für Warmwasser enthalten ist. Es kann nämlich auch sein, dass das Warmwasser aus einer dezentralen Quelle (z. B. Durchlauferhitzer oder Elektroboiler) bezogen wird.
    • Vorteil: Die Erhebung der Daten für einen Verbrauchsausweis ist einfach und birgt wenig Fehler in sich. Mithilfe von bestimmten Klimafaktoren wird aus den ermittelten Verbrauchszahlen ein für Deutschland gültiger Mittelwert errechnet. Der Sinn dafür ist, dass beispielsweise ein sehr kalter Winter nicht zwangsläufig eine Verschlechterung der energetischen Bewertung eines Gebäudes zur Folge hat.
    • Nachteil: Die Verbrauchskennwerte werden stark vom individuellen Lüftungs- sowie Heizverhalten der Nutzer beeinflusst. Oft kommt es vor, dass Leerstände nicht ordentlich erfasst werden. Das kann zu einer Verfälschung der Kennwerte führen.
  2. Ein Bedarfsausweis zeichnet sich dadurch aus, dass die Kennwerte für den Bedarf an Energie anhand der Adresse, Art des Gebäudes, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, der Gesamtwohnfläche und der technischen Heizungs- und Gebäudegegebenheiten ermittelt werden. Zusätzlich werden Raumtemperatur sowie Klimadaten berücksichtigt.
    • Vorteil: Die ermittelten Kennwerte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Nutzverhalten.
    • Nachteil: Wie genau und somit auch aussagekräftig ein Bedarfsausweis ist, hängt davon ab, wie genau die benötigten Daten vom Aussteller ermittelt wurden. Speziell aufpassen sollten Sie dann, wenn die Ausstellung eines Bedarfsausweises zu einem günstigen Preis angeboten wird.

Bei einer dezentralen Erwärmung des Wassers muss der Endenergiekennwert im Verbrauchsausweis um 20 kWh/(m2a) pauschal erhöht werden. Aber nur dann, wenn der Energieverbrauch im Kennwert nicht berücksichtigt wurde.

Energieausweis: Besonderheiten zum Verbrauchs- und Bedarfsausweis

In der Praxis ist bei einem Verbrauchsausweis der Endenergiekennwert im Vergleich zu einem Bedarfsausweis im Durchschnitt um ca. 25 Prozent niedriger. Auch dann, wenn es sich um dasselbe Gebäude handelt. Schenken Sie daher einem Gebäude, das mittels Bedarfsausweis bewertet wurde, auf jeden Fall mehr Aufmerksamkeit, als einem mit Verbrauchsausweis. Im Folgenden werden Ihnen Verbrauchs- sowie Bedarfsausweis erläutert.

Mit Hilfe des Energieausweises Gebäude vergleichen

Um Gebäude anhand des Energieausweises zu vergleichen, nutzen Sie einfach den zweiten Bandtacho auf der Seite 2 Ihres Energieausweises.

Die Bedeutung der Energiekennziffern

Die in der Mitte des Farbbandes angeführten Energiekennziffern erläutern, wie hoch der Energiebedarf bei den verschiedenen Gebäudetypen ist. Abhängig von der Größe benötigt beispielsweise ein Neubau rund 50 kWh/(m2a). Das entspricht einer Energieeffizienzklasse A oder B. In Deutschland liegt der durchschnittliche Verbrauch alle Wohngebäude bei ca. 160 kWh/(m2a) – was demzufolge der Energieeffizienzklasse E entspricht. In der Praxis rangieren unsanierte Einfamilienhäuser mit einem Verbrauch von 200 kWh/(m2a) in den Klassen G oder H. Logischerweise ergibt sich daraus, dass je niedriger der Bedarf an Endenergie, desto besser ist die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes.

Gebäuden in die Energieeffizienzklassen A+ bis H. Allerdings lassen diese Hilfen nur eine grobe Einschätzung zu. Denn auch nicht saniertes Gebäude kann je nach Baujahr und Größe einer anderen Energieeffizienzklasse zugeordnet werden.

Vergleichswerte und Energieeffizienzklassen

Durch die Effizienzklassen wird die energetische Beschaffenheit eines gesamten Gebäudes ausgedrückt. Zum Nachteil werden die vorhandene Heiztechnik und Wärmedämmungen nicht gesondert bewertet. Ohne eine Besichtigung des Gebäudes und nur mit Vergleichsdaten allein sind Kosten und Aufwand für energetische Sanierungen schwer abschätzbar.

Achtung: Gemäß der gültigen Energieeinsparverordnung kann eine Zuordnung der Energieeffizienzklassen erst ab dem 1. Mai 2014 vorgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt umfasst die Skala am Farbband den Bereich von 0 bis 250 kWh/(m2a). Liegt ein Gebäude im gelben Farbbereich genau in der Mitte, bedeutet das einen Energiebedarf von 130 kWh/(m2a). Die Energieeffizienzklasse entspricht dem Kennwert auf Seite 2 oder 3.

Für die Einteilung in Energieeffizienzklassen ist der Wert für den Bedarf bzw. Verbrauch der Endenergie entscheidend. Im Berechnungsverfahren für den Energiebedarf ist es in den letzten Jahren zu kaum Veränderungen gekommen. Allerdings werden die Kennwerte anderen Effizienzklassen zugeordnet. Daher sollten Sie Bedarfswerte immer nur mit Bedarfswerten in Vergleich setzen.

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei vielen Gebäuden sind mitunter aber Ausweise vorhanden, die vor 2014 ausgestellt wurden. In solchen Ausweisen fehlen am Farbband die Skalierung, die Effizienzklassen. Zudem ist für die Vergleichswerte auch keine Zuordnung angeführt. Trotzdem können Gebäude mit alten Ausweisen einer Klasse zugeordnet werden. Die früher verwendete Einteilung war aber nicht wirklich aussagekräftig.

Was sagt ein Energieausweis aus?

Mit dem Energieausweis soll deutschlandweit ein energetischer Vergleich bei Gebäuden möglich sein. Allerdings können der voraussichtliche Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten daraus nicht unmittelbar abgeleitet werden. Zusätzlich wurde das Formular in den letzten Jahren mehrmals geändert. Daher macht einen Vergleich nicht immer viel Sinn.

Bis Mai 2021 richten sich Energieausweise nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Ausstellung in Kraft waren. Bis Oktober 2020 war das die EnEV. Ausgenommen davon sind Ausweise für Verkäufe und Vermietungen. Ab November 2021 gelten die Richtlinien des GEG.

Obwohl die EnEV seit dem Jahr 2007 zweimal einer Novelle (2009 und 2014) unterzogen wurde, blieb die Berechnungsmethode für den Energiebedarf ziemlich gleich. Durch diese Novellen und durch das neue GEG hat sich das Formular wesentlich verändert. Das Datum der Ausstellung macht es möglich, einen Energieausweis einer Verordnung zuzuordnen.

So beurteilen Sie die Aussagekraft des Energieausweises

Durch den Energieausweis sollen Sie einen Überblick über die Beschaffenheit eines deutschen Gebäudes erhalten. Was ein Energieausweis allerdings liefern kann, sind Rückschlüsse auf etwaige Energieverbrauchsdaten bzw. Energiekosten in der Zukunft, denn diese hängen nicht nur von der Beschaffenheit des Gebäudes, sondern auch von anderen Faktoren ab.

Bis Mai 2021 richten sich die Energieausweise (bis auf jene für Vermietung und Verkauf) nach den, zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Richtlinien. Bis zum Oktober 2020 wurden diese Vorgaben im EnEV geregelt. Danach wurden sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten.

Was sagen die Farbbänder aus?

Ausweise, die im Zeitraum von 2007 bis September 2009 ausgestellt wurden, zeigen am Farbband eine Skala von 0 bis mehr als 400 kWh/(m2a). Daher wurde ein Haus mit 230 kWh/(m2a) Energieverbrauch der gelb/grünen Zone des Farbbandes zugeordnet. Nach der EnEV 2014 wäre es mit diesem Verbrauch im roten Bereich (Klasse G). Grund: Für die Gegebenheiten von damals war der Vergleichswert für ein „energietechnisch gut saniertes oder modernisiertes Einfamilienhaus“ von 200 kWh/(m2a) zu hoch.

Von Oktober bis April 2014 entsprach ein in der Farbbandmitte angeordnetes Gebäude einem Kennwert von 215 kWh/(m2a). In einem neunen Energieausweis (EnEV 2014) wäre das Gebäude der schlechten Energieeffizienzklasse G zugeordnet. Ein „energietechnisch gut saniertes oder modernisiertes Einfamilienhaus“ hatte in diesem Zeitraum einen Energiebedarf von 150 kWh/(m2a). Aber auch dieser Wert hat sich als zu hoch herausgestellt.

Wenn Sie die Farbbänder von alten und neuen Ausweisen vergleichen, können Sie bei ein und demselben Gebäude den Unterschied in der Zuordnung der Effizienzklassen optisch sehr gut erkennen. Beispielsweise umfasst die Klasse H bei alten Ausweisen (ab Mai 20014) am Farbband kaum ein Zehntel. Bei älteren Ausweisen sind es mehr als Drittel. Zudem fehlt bei älteren Ausweisen die Einteilung nach Klassen. In älteren und neuen Energieausweisen ist für Endenergiebedarf aber dasselbe Berechnungsverfahren angewendet. Alte und neue Bedarfsausweise können also in diesem Punkt miteinander verglichen werden.

Können Energieverbrauch und –kosten vorausgesagt werden?

Fakt ist, dass sich der Energiebedarf von einer einzelnen Wohneinheit wesentlich vom Kennwert des gesamten Gebäudes unterscheidet. Bei Wohnungen mit mehreren Außenwänden, im Dachgeschoss oder im Parterre kann der Energiebedarf wesentlich höher sein. Vor allem, wenn am Gebäude eine unzureichende oder gar keine Wärmedämmung vorhanden ist. Zudem hängt der tatsächliche Energieverbrauch von den Faktoren Standort, Witterung sowie Raumtemperatur sowie vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Seit dem Jahr 2014 werden für die Berechnung eine Durchschnittsraumtemperatur von 20 Grad Celsius und mittlere Klimaverhältnisse herangezogen. Der Verbrauch erhöht sich bei jedem Grad mehr um ca. 6 Prozent. Zudem wirken sich die jeweiligen Heizstoffe und deren Preise auf die Energiekosten aus.

FAQs zum Thema Energieausweis

FAQs zum Thema Energieausweis

1. Welchen Zweck hat ein Energieausweis?

Der Energieausweis dient dazu, Informationen über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes zu erhalten. Dadurch ist ein Vergleich zwischen Gebäuden möglich. Vor allem Käufer und Mieter können die Erkenntnisse aus dem Energieausweis in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen.

2. Wie lange gilt der Energieausweis?

Alle Energieausweise gelten ab dem Tag der Ausstellung für zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

3. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Der Ausweis muss bei Verkäufen, Vermietungen, Verpachtungen sowie Leasing von Wohn- oder Nichtwohngebäuden durch die jeweiligen Besitzer bzw. Leasinggeber vorgelegt werden. Wird der Energieausweis unvollständig, zu spät oder gar nicht vorgelegt, dann droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

4. Wann muss ein Energieausweis noch ausgestellt werden?

Neben Verkäufen, Vermietungen etc. ist die Ausstellung eines Energieausweises auch bei Neubauten und in Rahmen von Modernisierungen verpflichtend. Hier ist allerdings ausschließlich ein Energiebedarfsausweis zulässig.

3. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Der Ausweis muss bei Verkäufen, Vermietungen, Verpachtungen sowie Leasing von Wohn- oder Nichtwohngebäuden durch die jeweiligen Besitzer bzw. Leasinggeber vorgelegt werden. Wird der Energieausweis unvollständig, zu spät oder gar nicht vorgelegt, dann droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

4. Wann muss ein Energieausweis noch ausgestellt werden?

Neben Verkäufen, Vermietungen etc. ist die Ausstellung eines Energieausweises auch bei Neubauten und in Rahmen von Modernisierungen verpflichtend. Hier ist allerdings ausschließlich ein Energiebedarfsausweis zulässig.

5. Woher bekomme ich ein Musterformular?

Die jeweils aktuellen Formulare für einen Energieausweis werden nach den Vorgaben des GEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren und für Bau und Heimat (BMI) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fazit

Um die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes zu bewerten, wird vom GEG (Gebäudeenergiegesetz) in bestimmten Fällen ein Energieausweis vorgeschrieben. Der Energieausweis enthält verschiedene Angaben, wie Daten zum Haus, verwendete Heizstoffe und die Energiekennwerte. Unterschieden werden Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Während der Bedarfsausweis einen theoretischen Energiebedarf bewertet, wird beim Verbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch herangezogen. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung eines Gebäudes spielen die Energieeffizienzklassen. Sie besagen, wie viel Energie bestimmte Gebäudearten (zB. Altbau, Neubau etc) typischerweise benötigen und wie diese demnach eingestuft werden würden.

Der Vergleich bzw. die Bewertung von Gebäuden anhand des Energieausweises ist nur bedingt möglich. Das liegt vor allem auch daran, dass der Energieausweis in den letzten Jahren mehrfach geändert und sich ein direkter Vergleich bei mehreren Gebäuden relativ schwierig gestaltet.

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