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Käuferschutz springt beim Online-Shopping nicht immer ein – Der Käuferschutz sorgt für mehr Sicherheit beim Online-Shopping


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Auch im Internet haben Käufer Rechte und bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden, manchmal sogar einen besseren Stand als bei einem Kauf direkt im Ladenlokal. Die meisten Online-Bezahlverfahren werben heute mit einem erweiterten Käuferschutz, aber leider greift dieser nicht immer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlungsabwickler wie PayPal und Co. haben einen sogenannten Käuferschutz, der aber nicht immer greift.
  • Die Bedingungen der einzelnen Anbieter sind sehr unterschiedlich und gerade, wenn Sie zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen können, ist der Käuferschutz eine wichtige Option. Sie müssen immer die Bedingungen vergleichen.
  • Der Käuferschutz ändern leider nichts an der Rechtslage und Händler haben die Möglichkeit die Entscheidung des Käuferschutzes nicht zu akzeptieren.

Käuferschutz – was ist das eigentlich?

Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!“

Diese Aussage trifft auch bei Internetkäufen zu, wenn die Händler Vorkasse verlangen. Es gibt aber einige Fälle, in denen Sie das Recht haben vom Kauf zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen. Ohne Angaben von Gründen geht das auch beim Online-Shopping und das innerhalb von 14 Tagen. Von diesem Recht können Sie auch Gebrauch machen, wenn die bestellte Ware einfach nicht gefällt. Im Laden sieht die Sache komplett anders aus, denn wer vor Ort einen sogenannten Fehlkauf macht, der muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Einige Internet-Zahlungsdienste bieten einen sogenannten Käuferschutz an, der Sie vor unseriösen Händler schützen soll und darüber hinausgeht. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine freiwillige Versicherung der Anbieter für Käufer. Es gibt immer mehr Anbieter, die den Käuferschutz anbieten, dazu gehören:

  • PayPal
  • Klarna (Rechnung / Sofort)
  • Paydirekt
  • Amazon Payments
  • Trusted Shops
  • Kreditkarten (nur bestimmte)

In der Regel sichert der Käuferschutz den Fall ab, wenn eine bestellte Ware entweder gar nicht ankommt oder es sich um eine falsche Ware handelt. Mit dem Käuferschutz sind Sie vor Fake-Shops geschützt, also vor betrügerischen Händlern und Falschlieferungen.

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Käuferschutz, wo finde ich ihn?

Nicht alle Anbieter bieten einen Käuferschutz an und ob der ausgewählte Anbieter den Käuferschutz hat, finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

In den Nutzungsbedingungen der Zahlungsdienste stellen alle wichtigen Informationen, darunter auch, ob ein Käuferschutz vorhanden ist. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Zahlungsmethode wird beim Käuferschutz abgesichert. Die Bedingungen der Anbieter sind sehr unterschiedlich und aus dem Grund sollten Sie vergleichen.

Gibt es einen Haken?

Eine Versicherung gegen nicht gelieferte und falsch versendete Ware hört sich erst einmal richtig gut an und somit hält der Verbraucher auch den Käuferschutz für gut.

Allerdings ist es mit der Lieferung einer Ware nicht getan, denn es gibt noch viele andere Probleme. Die gesetzliche Gewährleistung ist nur ein Punkt. Ein Produkt kann lange nach der Lieferung einen Mangel bekommen und in diesem Fall kommt der Käuferschutz nicht zum Einsatz. Sie müssen sich an den Verkäufer wenden und im schlimmsten Fall den Weg der gesetzlichen Klage gehen.

Zudem greift der Käuferschutz nicht, wenn die Ware schon während der Lieferung verloren geht. Der Käuferschutz hat zudem Fristen und viele Ausnahmen, die für den Verbraucher mitunter sehr überraschend sein können. Ausgenommen vom Käuferschutz sind Gutscheine, Waren bei denen eine persönliche Übergabe besteht und motorbetrieben Fahrzeuge, wie Motorräder oder Autos.

Ihnen stehen die Ansprüche nicht aufgrund eines Gesetzes zu, sondern aus dem guten Willen des Anbieters. Grundsätzlich entscheiden die Anbieter immer nach eigenem Ermessen und nach selbst auferlegten Bedingungen, ob Sie einen Schaden ersetzen oder nicht.

Für mich als Käufer bedeutet das was?

Grundsätzlich ist der Ablauf nach einem Online-Kauf einfach. Wenden Sie sich immer zuerst an den Händler, wenn Sie keine oder eine falsche Ware erhalten haben.

Die Bedingungen des Käuferschutzes sind immer gründlich durchzulesen und wichtig ist, dass Sie die Pflichten, Fristen und Ausnahmen gut kennen. Danach melden Sie die Reklamation bei dem Anbieter des Käuferschutzes, wie PayPal. Das ist gerade dann wichtig, wenn keine Einigkeit über die Lieferung oder die Versendung besteht. Der Anbieter des Käuferschutzes startet dann ein Vermittlungsverfahren, um den Sachverhalt schnell aufzuklären. Im besten Fall bekommen Sie ihr Geld sofort wieder.

Des Weiteren nutzen Sie das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, wenn Sie den Kauf rückgängig machen wollen oder wenn Sie auf einen Fake-Shop reingefallen sind. Von dem betrügerischen Online-Shop bekommen Sie ansonsten ihr Geld nicht zurück. In dem Fall bietet der Käuferschutz einen immens großen Vorteil, denn wenn der Händler nicht zahlt, dann erhalten Sie das Geld vom Anbieter des Käuferschutzes auf jeden Fall zurück und Sie brauchen nicht auf Rückzahlung klagen.

Die tatsächliche Rechtslage ändert sich nicht, denn der Käuferschutz bietet keinen gesetzlichen Anspruch. Das bedeutet, wenn der Anbieter des Käuferschutzes anerkennt, dass der Händler einen Fehler gemacht hat, muss der Händler den Fehler noch lange nicht zugeben. Er klagt auf Zahlung der Ware, wenn er sich im Recht sieht.

Im Grunde kann man also sagen, dass der Käuferschutz Lücken hat und nicht ohne Einschränkungen funktioniert. Die Gefahren des Onlinehandels und die Einschränkungen machen den Käuferschutz nicht perfekt, aber anderseits kann man sagen, besser einen Käuferschutz als überhaupt keinen Schutz!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Käuferschutz

1. Wie funktioniert der Käuferschutz?

Der Käuferschutz greift immer dann, wenn nach dem Online-Kauf die Ware überhaupt nicht oder mangelhaft ankommt. Ist das der Fall, dann sorgt der Käuferschutz dafür, dass Sie von dem Anbieter Ihr Geld zurückbekommen.

2. Wie wird der Antrag auf Käuferschutz gestellt?

Je nach Anbieter wird der Antrag unterschiedlich gestellt. Bei PayPal gehen Sie auf Konfliktlösung und geben die Daten ein. Auf der nächsten Seite können Sie den Antrag einstellen und zur Bearbeitung freigeben. Anschließend folgen Sie einfach den Anweisungen.

3. Was kostet der Käuferschutz?

Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und wird vom Kaufbetrag berechnet. Paypal zum Beispiel nimmt 1,9% vom Kaufpreis für den Käuferschutz.

4. Wie kann ich bei eBay Käuferschutz beantragen?

Bei eBay können Sie nur für jede Transaktion einzeln einen Käuferschutz bestellen. Für mehrere Produkte gleichzeitig geht es leider nicht. Sie müssen das Problem bis zu 30 Tagen beim Anbieter melden, damit der Käuferschutz greift.

5. Sorgt der Käuferschutz für mehr Sicherheit beim Online-Kauf?

Grundsätzlich sorgt der Käuferschutz wirklich für mehr Sicherheit. Aber leider bieten nicht alle Anbieter den Käuferschutz an. Zudem gibt es viele Bedingungen und Einschränkungen, aber immerhin besser als kein Schutz.

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Fazit

Online-Shopping ist sehr beliebt und wird von den Verbrauchern immer häufiger genutzt. Aber so beliebt es auch ist, desto gefährlich ist es auch. Im Internet tummeln sich viele Betrüger, die nur auf Ihr Geld aus sind. Eine kleine Sicherheit bietet der Käuferschutz, der von vielen Anbietern mittlerweile gegen einen kleinen Obolus angeboten wird. Es gibt zwar eine Menge Bedingungen, aber wenn der Käuferschutz greift, dann bekommen Sie Ihr Geld zurück. Er bietet ein wenig Sicherheit im sonst so unsicheren Internet.

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