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Was tun mit der Ü20 PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? – Richtig entscheiden


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Noch Ende 2020 wird für die Photovoltaikanlagen der ersten Generation kurz gesagt die EEG-Förderung enden. Jede Anlage wurde inzwischen vom Gesetzgeber mit einer Garantie von 20 Jahren versehen. Daher erfahren Sie hier, wie es jetzt mit Ihrer mehr als 20 Jahre alten Anlage weitergeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Netzbetreiber, den Sie bisher hatten, muss rechtlich gesehen den Strom der über 20 Jahre alten Anlage nicht mehr abnehmen. Planen Sie, den Solarstrom immer noch in das Netz einzuspeisen, so liegt es nun an Ihnen, einen neuen Abnehmer zu finden. Sie steigen sozusagen auf sonstige Direktvermarktung um.
  • Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi genannt, wird überlegt, was mit den Ü20-Anlagen passieren soll. Somit kann die Wirtschaftlichkeit der mehr als 20 Jahre alten Anlage erhalten bleiben, jedoch in unterschiedlicher Weise. Dies ist davon abhängig, ob der erzeugte Storm ganz oder nur zum Teil in das Netz übertragen wird.
  • Vor einer Entscheidung lassen Sie Ihre Anlage von einem Fachmann überprüfen. Dieser erkennt Mängel und sicherheitsrelevante Schäden und überprüft, wie leistungsfähig die Anlage noch ist.
  • Die Eigennutzung des Solarstroms hängt vom Einzelfall ab und es muss geprüft werden, ob dies in Relation zu Aufwand und Kosten steht.
  • Sollten Sie sich für die Eigennutzung entscheiden, so ist zu bedenken, dass Sie in diesem Fall die ermäßigte EEG-Umlage bezahlen müssen. Diese liegt bei 40 Prozent und somit 3 Cent für jede Kilowattstunde.

Vorsicht!

An der neuen Fassung des EEG für 2021 wird immer noch gearbeitet. Es heißt, dass frühestens zum 18.12.2020 eine Information darüber erfolgen wird, welche Rahmenbedingungen nun für die mehr als 20 Jahre alten Anlagen zutreffen. Sind Sie davon betroffen, bleiben Sie auf dem Laufenden; wir werden im Jahr 2021 die Aktualisierungen bekannt geben.

Welche Auswirkung hat das Ende der EEG-Förderung?

Haben Sie vor Ende 2000 eine Photovoltaikanlage angeschafft, wird die Förderung noch zum Ende des Jahres 2020 enden.

Das bedeutet, dass Sie für Ihre alte Photovoltaikanlagen keine gesetzlich garantierte Ermäßigung mehr bekommen. Das Gesetz besagt, dass die Anlagen über 20 Jahre keinen weiteren Solarstrom in das Netz einbringen dürfen. Jedoch ist bis jetzt keine weitere Vergütung für die Post-EEG-Anlage geplant.

Es wird Änderungen geben

Auch wenn die über 20 Jahre alten Anlagen noch ohne Probleme arbeiten, untersagt die Rechtslage eine weitere Einspeisung des Stroms ins Netz.

Der Solarstrom darf erst dann weiter ins Netz gebracht werden, wenn es für die 20 Jahre alten Anlagen auch einen neuen Abnehmer gibt.

Es liegt derzeit an Ihnen, einen neuen Käufer für den Strom zu finden. Insofern müssen Sie sich an Direktvermarkter wenden. Jedoch liegt genau hier das Problem, denn an kleinen Anlagen haben diese meist kein Interesse, weil die Strommenge einfach zu gering ist.

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Direktvermarktung nicht mehr lohnenswert

Für Sie ebenfalls von Nachteil, ist die Tatsache, dass Betreiber keinen finanziellen Vorteil haben, wenn Sie ihre Ü20-Anlage einem Direktvermarkter anbieten.

In diesem Fall läge es an Ihnen, dafür Sorge zu tragen, die Anlage technisch so umzubauen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllt. Hierbei handelt es sich um hohe Kosten. Zu diesen Kosten gehören z.B. die Viertelstundenmessung. Aber auch die Bilanzierung der Ist-Einspeisung, das Vermarktungsentgelt und die Fernsteuerbarkeit der Anlage zählen hinzu.

Unter dem Strich sind die zu investierenden Kosten höher, als der zu erzielende Erlös für die Einspeisung. Dieser Erlös unterliegt starken Marktschwankungen. Er hatte in den letzten 3 Jahren einen Durchschnittswert von etwa 3,5 Cent bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Betrachten Sie das Jahr 2020 so lag der Preis sogar zum Teil bei weniger als 2 Cent pro Kilowattstunde. Speist die Anlage zum Beispiel 2.000 Kilowattstunden pro Jahr ins Netz ein, läge der Verdienst gerade einmal bei 40 Euro. Betrachten Sie nun auf jeden Fall noch die Betriebskosten. Insbesondere geht es dabei um anfallende Kosten für Wartungen, Reinigung, Reparaturen oder Checks. Hierbei müssten Sie sogar noch Geld ausgeben, damit der Strom überhaupt ins Netz eingespeist werden darf.

Es wird Zeit für eine Neuregelung der Post-EEG-Anlagen

An die Politik wurden inzwischen Forderungen laut, dass es z.B. bei der kleinen Direktvermarktung unbürokratischer zugehen muss. Auch sollte es z.B. einfachere Regelungen für die Ü20-Anlagen geben. Diskussionsgrundlage dafür waren jedenfalls Gutachten, die das Umweltbundesamt und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. in Auftrag gegeben hatten.

Der Anlagenscheck ist fällig

Planen Sie kurz gesagt eine weitere Nutzung Ihrer alten Anlage? Wenn ja, dann sollten Sie möglichst schnell eine sicherheitstechnische Überprüfung durchführen lassen.

Am Ende sollten Ihnen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Ist die Anlage noch sicher und leistungsfähig?
  • Bringt die Volleinspeisung des Solarstroms noch Vorteile oder sollten Sie lieber auf Eigenversorgung umsteigen?
  • Wäre es vielleicht sogar günstiger, eine neue Anlage zu besorgen, um wieder von der EEG-Förderung zu profitieren?

Sie als Betreiber der Anlage müssen auch Sorge dafür tragen, dass diese sicher ist und keine Gefahr darstellt. Damit Sie in einem Schadensfall nicht belangt werden können, sollten Sie dafür Sorge tragen, die Anlage regelmäßig vom Fachmann warten zu lassen.

Bedenken Sie, dass die Wartezeiten im PV-Handwerksbereich lang sind. Denken Sie deshalb daran, die Termine möglichst frühzeitig zu beantragen. Obwohl die Überprüfung zwischen 250 bis 300 Euro kosten kann, sollte Ihnen diese Ausgabe etwas wert sein. Schließlich verhält es sich hier wie mit Ihrem Auto und dieses unterziehen Sie auch regelmäßig einer Hauptuntersuchung.

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Auch alte Anlagen unterliegen Fristen

Die Rechtslage verlangt, dass Sie dem bisherigen Netzbetreiber bis 30.11.2020 sagen, ob Sie die Anlage ab 2021 weiter für die Netzeinspeisung nutzen wollen und welche Vermarktungsform sie wählen.

  • Denken Sie daran, die Anlage bis 31.1.2021 ins Marktstammdatenregister einzutragen. Sie sind dazu verpflichtet, selbst wenn Sie keine EEG-Vergütung bekommen. Ebenso sind anstehende technische Änderungen, ein eventueller Betreiberwechsel oder ein Wechsel der Einspeiseart zu melden.
  • Planen Sie den Eigenverbrauch, so ist jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres dem örtlichen Netzbetreiber die Solarstrommenge zu melden, die Sie selbst erzeugen oder verbrauchen. Diese wird dann als EEG-Umlage in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt aber nur, wenn die Umlagepflicht von 40 Prozent bei der EEG-Umlage, die jährlich abgerechnet wird, erhalten bleibt.

Lohnt sich der Eigenverbrauch?

Der Anreiz mag da sein, da Sie Stromkosten sparen können und weniger Geld für teuren Strom bezahlen müssen.

Im Grunde bezahlen Sie für jede Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen, bei einer Ü20-Anlage nur die Kosten, die der Betrieb der Anlage kostet. Die Hauptkosten entstehen hier für die Wartung, Reparatur, Reinigung, Zählerkosten und Checks.

Sorgen Sie immer für klare Versicherungsverhältnisse bei Ihrer Photovoltaikanlage. Sie ist Ihrer Gebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung oder der Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden. Versicherungen bieten meist an, nicht nur die Anlage, sondern auch eventuelle Risiken für wenig Geld abzusichern. Sollte für Ihre alte Anlage noch eine Elektroversicherung laufen, kostet diese zu viel Geld. Diese können Sie nach Ablauf der EEG-Vergütung kündigen, da sich die Kosten hierfür nicht mehr lohnen.

Die Umstellung auf Eigenverbrauch kostet Geld

Eine alte Anlage speist den erzeugten Solarstrom meist komplett ein.

Möchten Sie den Solarstrom in Zukunft selbst nutzen, so ist es notwendig, im Zählerschrank umzuklemmen, damit er direkt mit dem Stromkreis Ihres Hauses verbunden ist. Diese Arbeit macht ein Elektrofachbetrieb, der hierfür etwa 200 Euro verlangt. Sollte die Umstellung aber auch eine Modernisierung der Elektroinstallation bedeuten, so müssen Sie mit höheren Ausgaben rechnen. Möchten Sie zum Beispiel einen Batteriespeicher eingebaut haben, so brauchen Sie auch einen neuen Zählerschrank, alleine hier liegen die Kosten schon bei etwa 2000 Euro, der Batteriespeicher noch nicht dazugerechnet.

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Ein Kommentar

Die Umstellung auf Eigenverbraucht – nicht immer lohnenswert

Betreiben Sie eine nur kleine Ü20-Anlage, so lohnt sich die Umstellung zum Eigenverbrauch meist nicht.

Das, was Sie sparen, steht nicht in Relation zu den Kosten, die Sie für die Umrüstung und den Anlagencheck investieren müssen. Zudem wird hier unterstellt, dass die Anlage noch weitere 10 Jahre nach dem letzten Anlagecheck betrieben wird.

Sie dürfen hier nicht in Prozent rechnen, sondern mit echten Werten. Es geht darum, wie viel Kilowattstunden Strom Ihre Anlage erzielen kann und was Sie tatsächlich an Strom verbrauchen. Multiplizieren Sie das mit dem Arbeitspreis für den Strom, so kommen Sie auf die Stromkosten, die Sie einsparen können. Grundsätzlich gilt: Je größer die Leistung der Anlage ist und je höher der Stromverbrauch, umso besser ist es. Den Eigenverbrauch berechnen Sie anhand der Anlagengröße, des Stromverbrauchs und Ihres Nutzverhaltens.

Erstes Rechenbeispiel

Rechenbeispiel 1 (Abschätzung)
Ü20 Anlage 2 kWP
Anlagenertrag 850 kWh pro kWp
Erzeugung 1.700 kWh
Eigenverbrauch prozentual 40%
Eigenverbrauch absolut 680 kWh
Stromverbrauch 3.000 kWh
Arbeitspreis 0,27 €/kWh
anteilige EEG-Umlage 0,03 €/kWh
Anlagenscheck 300 €
Weiterbetriebsperspektive 10 Jahre

 

Gegenüberstellung der Einnahmen uns Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)
Einnahmen
Ersparnis Eigenverbrauch 185 €
Ausgaben
anteilige EEG-Umlage 20 €
Erzeugungszähler 20 €
jährl. Anteil Anlagencheck 30 €
jährl. Anteil Umstellung 20 €
laufende Betriebskosten 110 €
Summe 200 €
Verlust 15 €

Zweites Rechenbeispiel

Rechenbeispiel 2 (Abschätzung)
Ü20 Anlage 5 kWp
Anlagenertrag 850 kWh pro kWp
Erzeugung 4.250 kWh
Eigenverbrauch prozentual 20 %
Eigenverbrauch absolut 850 kWh
Stromverbrauch 3.000 kWh
Arbeitspreis 0,27 €/kWh
anteilige EEG-Umlage 0,03 €/kWh
Anlagencheck 300 €
Weiterbetriebsperspektive 10 Jahre
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)
Einnahmen 230 €
Ausgaben
anteilige EEG-Umlage 25 €
Erzeugungszähler 20 €
jährl. Anteil Anlagencheck 30 €
jährl. Anteil Umstellung 20 €
laufende Betriebskosten 140 €
Summe 235 €
Verlust 5 €

Sollte Ihre Anlage dem Beispiel nicht entsprechen und größer sein, Sie vielleicht auch mehr Strom benötigen, so könnte natürlich auch ein Plus zustande kommen. Zudem ersehen Sie anhand der Beispiele an den Verlusten, dass die Wirtschaftlichkeit nicht immer gegeben ist.

Wohingegen auch bedacht werden muss, dass Ihnen die Wirtschaftlichkeit vielleicht nicht wichtig ist, der Klimaschutz und die Energiewende aber schon. Somit liegen Sie richtig, denn Ihre Anlage erzeugt sauberen Strom.

Mehr Eigenverbrauch

Grundsätzlich bringt Ihnen jede von Ihnen genutzte KWh auch Geld, während die Direktvermarktung meist nur Aufwand bedeutet.

Finanziell gesehen lägen Sie mit der Nulleinspeisung richtig.

Das bedeutet, dass die Anlage keinen Strom erzeugt, der über Ihren Verbrauch hinaus geht. Ein Wechselrichter sorgt dafür, dass eine Überschussleistung verhindert wird. Hierfür benötigen Sie aber auch einen modernen Wechselrichter, den Ihnen ein Fachbetrieb einstellt. Vielleicht haben Sie diesen Wechselrichter auch schon vor Jahren einbauen lassen, dann ist er bereits da oder kann nachgerüstet werden.

Betrachten Sie nun den CO2-freien Strom, der für die Energiewende und den Klimaschutz so wichtig ist, so wäre er ohne den Wechselrichter erzeugt und auch eingespeist worden. In diesem Fall wird er aber gar nicht erst produziert. Respektive kann gesagt werden, dass die Nulleinspeisung ein Beitrag zur Energiewende ist, entspricht jedoch nicht den Zielen, die die Politik verfolgt.

Sie können aber durchaus etwas unternehmen und einfach Ihr Verhalten ändern. Nutzen Sie Ihre Wasche- und Spülmaschine doch einfach bei Tag, wenn die Sonne scheint.

Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Weitere Nutzungsmöglichkeiten für Solarstrom

Sie können Ihren Eigenverbrauch Ihres Solarstroms durchaus erhöhen, wenn Sie zusätzliche Anwendungsbereiche in Ihrem Haus einbeziehen.

Denken Sie an einen PV-Stab, den Sie in Ihre zentrale Warmwasserbereitung einsetzen lassen können. Dies mag technisch aber auch wirtschaftlich einen Vorteil bringen. Voraussetzung ist aber, dass Ihr bestehender Warmwasserspeicher nachrüstbar ist.

Hier lässt sich Öl oder Gas einsparen und zugleich verwenden Sie weniger fossile Energien. Indes ist es dadurch möglich, die Heizung in den Sommermonaten außer Betrieb zu setzen und dabei auch noch die Umwälzpumpe, das Gebläse und den Brenner zu schonen. Der Verschleiß bleibt auf diese Weise gering.

Um den Eigenverbrauch noch mehr zu erhöhen, wäre die Überlegung wert, ein Elektroauto oder einen Batteriespeicher zu nutzen. Obgleich die Investition, die Sie tätigen müssen, hoch ist. Hier liegt es an Ihnen, ob sich das lohnt.

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

Die Rechtslage will es so, dass Sie auf Ihre über 20 Jahre alte Anlage auch noch 40 Prozent EEG-Umlage bezahlen sollen.

Dies ist im §61 des EEG 2017 festgehalten. Zusätzlich muss ein weiterer Zähler vorhanden sein, der misst, welche Menge Strom Ihre Anlage erwirtschaftet. Doch immerhin brauchen Sie den Volleinspeisungszähler nicht mehr. Falls bei Ihnen immer noch ein normaler Zähler verbaut ist, so werden Sie von Ihrem Messstellenbetreiber einen neuen Zähler bekommen. Dieser nennt sich dann moderne Messeinrichtung, die ein Zweitrichtungszähler ist und nicht nur den Strombezug, sondern auch den Überschuss der Einspeisungsmenge misst. Falls Ihre Anlage nun sogar über 7 Kilowatt Leistung bringt, ist es sogar von Nöten, ein intelligentes Messsystem einzubauen.

Wenn der Gesetzgeber die Vorgaben der neuen EU-Regelungen bezüglich der Eigenversorgung von Strom aus erneuerbarer Energie ändert, so kann es sein, dass auch auf Ihre Ü20-Anlage keine EEG-Umlage mehr anfällt.

Angebote sind vorhanden

Immer wieder können Sie von Angeboten der Stromversorger bezüglich der Betreiber lesen.

Diesen Artikeln zu folge ist geplant, dass Sie eine Vergütung bekommen, dafür, dass Sie Strom einspeisen. Diese soll sich nach dem Marktwert Solar reichten. Den Reststrom beziehen Sie dann anschließend von diesem Anbieter. Für Sie bedeutet das, den Stromversorger zu wechseln.

Obgleich solche Angebote für Anlagenbetreiber praktisch sind und so manches Rechtsproblem lösen, so sind sie doch problematisch, weil Sie an einen Anbieter gebunden sind. Zudem ist es je nach Angebot notwendig, die Messtechnik auszutauschen und dies kostet Sie nochmals Geld. Sie haben jetzt schon die Möglichkeit, eine Registrierung bei für Sie interessanten Anbietern durchzuführen. Hierbei arbeiten manche regional und andere bundesweit.

Eine Altanlage ersetzen?

Möchten Sie Ihre Altanlage nicht mehr betreiben, da die Kosten enorm sind, könnten Sie die Überlegung starten, lieber eine leistungsstärkere PV-Anlage anzuschaffen.

Der Vorteil von neuen Solarmodulen ist die Leistungsstärke bei gleichbleibender Fläche. Benötigen Sie viel Strom und haben Sie nur ein kleines Dach, ist das eine gute Option.

Die EEG-Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebnahme der neuen Anlage gültig und bezieht sich wieder auf 20 Jahre. Derzeit liegt sie bei etwa 9 Cent/kWh. Nachdem sich die Preise für die Anlagen in den letzten 20 Jahren sehr verbilligt haben, sind sie nun über 80 Prozent günstiger als damals. Somit für sich nicht nur günstig, sondern auch wirtschaftlich lohnenswert. Im Preisindex finden Sie eine Hilfe zu Ihrer Orientierung bezüglich der Anlagenpreise.

Ferner können Sie die alten Module immer noch nutzen. So erfüllen Sie im Garten, Ferienhaus oder auf dem Wohnmobil immer noch ihren Zweck. Gerne können Sie auch für Entwicklungshilfeprojekte angeboten werden. Oftmals freuen sich auch andere Betreiber über die gebrauchten Module, um ihre defekten Module austauschen zu können.

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Checkliste

Möchten Sie die Anlage auch nach dem Förderende noch nutzen, kümmern Sie sich jetzt um einen Anlagencheck.

    1. Lassen Sie überprüfen, ob sich die Einspeisung in das Netz immer noch lohnt oder ob Sie nicht lieber auf Eigenverbrauch umstellen.
    2. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, warten Sie, was das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entscheidet. Tritt die Gesetzesänderung im EEG in Kraft, können das für Sie von Vorteil sein.
    3. Damit Sie die Anlage weiter nutzen können, fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber, dem Energieversorger der Stadt oder einem überregionalen Anbieter nach, ob es eine Möglichkeit für Ihre Altanlage gibt. Rechnen Sie dann gut durch, ob sich die Kosten für Sie lohnen.
    4. Obgleich Ihre Anlage schon älter als 20 Jahre ist, so gelten auch hier Fristen wie die Meldung im Marktstammdatenregister oder die Meldung der Energiemenge zu Jahresbeginn.
    5. Bewahren Sie Ruhe, selbst wenn Sie die Kündigung des Netzbetreibers zum 1.1.2021 schon bekommen haben. Zur Not setzen Sie die Anlage kurz außer Betrieb, bis Sie eine Entscheidung treffen konnten.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was tun mit der Ü20-PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? – Richtig entscheiden

1. Lohnt es sich die Anlage weiter zu betreiben?

Das hängt ganz davon ab, wie viel Strom Sie verbrauchen und benötigen. Leider sind die Wartungskosten meist recht hoch, weshalb Sie hier gut nachrechnen sollten.

2. Lohnt sich eine Neuanschaffung?

Dies lohnt sich durchaus, da Sie dann wieder von den Vorteilen und der Förderung profitieren. Zudem können Sie gleich ein leistungsstärkeres Modell wählen.

3. Kann ich die teure Versicherung nach 20 Jahren kündigen?

Die teure Elektroversicherung dürfen Sie getrost kündigen, da sie auch keinen Nutzen mehr für so alte Modelle hat. In der Haushaftpflichtversicherung sollte die Anlage aber enthalten sein.

4. Wohin mit den alten Modulen?

Sofern diese noch einwandfrei funktionieren, können Sie diese im Garten aber auch auf dem Wohnmobil verwenden. Fragen Sie auch andere Betreiber, diese benötigen oftmals diese alten Module, um schadhafte auf ihrem Dach auszuwechseln.

5. Müssen die Wartungen durchgeführt werden?

Auch wenn Sie diese Kosten gerne sparen möchten, so sind sie wichtig und müssen auch gemacht werden. Ihre Module sind Wind und Wetter ausgesetzt und können somit auch Schaden nehmen.

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Fazit

Eine Photovoltaikanlage ist Ihr Beitrag zur erneuerbaren Energie und zum Klimaschutz. Je nach Größe und Ihrem Stromverbrauch können Sie dadurch richtig profitieren. Sobald sie aber älter als 20 Jahre ist und nicht mehr gefördert wird, gilt es zu überlegen, ob Sie die Anlage noch weiter betreiben möchten und welchen Anbieter Sie wählen.

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