Noch Ende 2020 wird für die Photovoltaikanlagen der ersten Generation kurz gesagt die EEG-Förderung enden. Jede Anlage wurde inzwischen vom Gesetzgeber mit einer Garantie von 20 Jahren versehen. Daher erfahren Sie hier, wie es jetzt mit Ihrer mehr als 20 Jahre alten Anlage weitergeht.
Vorsicht!
An der neuen Fassung des EEG für 2021 wird immer noch gearbeitet. Es heißt, dass frühestens zum 18.12.2020 eine Information darüber erfolgen wird, welche Rahmenbedingungen nun für die mehr als 20 Jahre alten Anlagen zutreffen. Sind Sie davon betroffen, bleiben Sie auf dem Laufenden; wir werden im Jahr 2021 die Aktualisierungen bekannt geben.
Welche Auswirkung hat das Ende der EEG-Förderung?
Haben Sie vor Ende 2000 eine Photovoltaikanlage angeschafft, wird die Förderung noch zum Ende des Jahres 2020 enden.
Das bedeutet, dass Sie für Ihre alte Photovoltaikanlagen keine gesetzlich garantierte Ermäßigung mehr bekommen. Das Gesetz besagt, dass die Anlagen über 20 Jahre keinen weiteren Solarstrom in das Netz einbringen dürfen. Jedoch ist bis jetzt keine weitere Vergütung für die Post-EEG-Anlage geplant.
Es wird Änderungen geben
Auch wenn die über 20 Jahre alten Anlagen noch ohne Probleme arbeiten, untersagt die Rechtslage eine weitere Einspeisung des Stroms ins Netz.
Der Solarstrom darf erst dann weiter ins Netz gebracht werden, wenn es für die 20 Jahre alten Anlagen auch einen neuen Abnehmer gibt.
Es liegt derzeit an Ihnen, einen neuen Käufer für den Strom zu finden. Insofern müssen Sie sich an Direktvermarkter wenden. Jedoch liegt genau hier das Problem, denn an kleinen Anlagen haben diese meist kein Interesse, weil die Strommenge einfach zu gering ist.
Veröffentlicht: 26. Oktober 2016
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Direktvermarktung nicht mehr lohnenswert
Für Sie ebenfalls von Nachteil, ist die Tatsache, dass Betreiber keinen finanziellen Vorteil haben, wenn Sie ihre Ü20-Anlage einem Direktvermarkter anbieten.
In diesem Fall läge es an Ihnen, dafür Sorge zu tragen, die Anlage technisch so umzubauen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllt. Hierbei handelt es sich um hohe Kosten. Zu diesen Kosten gehören z.B. die Viertelstundenmessung. Aber auch die Bilanzierung der Ist-Einspeisung, das Vermarktungsentgelt und die Fernsteuerbarkeit der Anlage zählen hinzu.
Unter dem Strich sind die zu investierenden Kosten höher, als der zu erzielende Erlös für die Einspeisung. Dieser Erlös unterliegt starken Marktschwankungen. Er hatte in den letzten 3 Jahren einen Durchschnittswert von etwa 3,5 Cent bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Betrachten Sie das Jahr 2020 so lag der Preis sogar zum Teil bei weniger als 2 Cent pro Kilowattstunde. Speist die Anlage zum Beispiel 2.000 Kilowattstunden pro Jahr ins Netz ein, läge der Verdienst gerade einmal bei 40 Euro. Betrachten Sie nun auf jeden Fall noch die Betriebskosten. Insbesondere geht es dabei um anfallende Kosten für Wartungen, Reinigung, Reparaturen oder Checks. Hierbei müssten Sie sogar noch Geld ausgeben, damit der Strom überhaupt ins Netz eingespeist werden darf.
Der Anlagenscheck ist fällig
Planen Sie kurz gesagt eine weitere Nutzung Ihrer alten Anlage? Wenn ja, dann sollten Sie möglichst schnell eine sicherheitstechnische Überprüfung durchführen lassen.
Am Ende sollten Ihnen folgende Fragen beantwortet werden:
- Ist die Anlage noch sicher und leistungsfähig?
- Bringt die Volleinspeisung des Solarstroms noch Vorteile oder sollten Sie lieber auf Eigenversorgung umsteigen?
- Wäre es vielleicht sogar günstiger, eine neue Anlage zu besorgen, um wieder von der EEG-Förderung zu profitieren?
Sie als Betreiber der Anlage müssen auch Sorge dafür tragen, dass diese sicher ist und keine Gefahr darstellt. Damit Sie in einem Schadensfall nicht belangt werden können, sollten Sie dafür Sorge tragen, die Anlage regelmäßig vom Fachmann warten zu lassen.
Bedenken Sie, dass die Wartezeiten im PV-Handwerksbereich lang sind. Denken Sie deshalb daran, die Termine möglichst frühzeitig zu beantragen. Obwohl die Überprüfung zwischen 250 bis 300 Euro kosten kann, sollte Ihnen diese Ausgabe etwas wert sein. Schließlich verhält es sich hier wie mit Ihrem Auto und dieses unterziehen Sie auch regelmäßig einer Hauptuntersuchung.
Veröffentlicht: 10. September 2020
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Auch alte Anlagen unterliegen Fristen
Die Rechtslage verlangt, dass Sie dem bisherigen Netzbetreiber bis 30.11.2020 sagen, ob Sie die Anlage ab 2021 weiter für die Netzeinspeisung nutzen wollen und welche Vermarktungsform sie wählen.
- Denken Sie daran, die Anlage bis 31.1.2021 ins Marktstammdatenregister einzutragen. Sie sind dazu verpflichtet, selbst wenn Sie keine EEG-Vergütung bekommen. Ebenso sind anstehende technische Änderungen, ein eventueller Betreiberwechsel oder ein Wechsel der Einspeiseart zu melden.
- Planen Sie den Eigenverbrauch, so ist jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres dem örtlichen Netzbetreiber die Solarstrommenge zu melden, die Sie selbst erzeugen oder verbrauchen. Diese wird dann als EEG-Umlage in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt aber nur, wenn die Umlagepflicht von 40 Prozent bei der EEG-Umlage, die jährlich abgerechnet wird, erhalten bleibt.
Lohnt sich der Eigenverbrauch?
Der Anreiz mag da sein, da Sie Stromkosten sparen können und weniger Geld für teuren Strom bezahlen müssen.
Im Grunde bezahlen Sie für jede Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen, bei einer Ü20-Anlage nur die Kosten, die der Betrieb der Anlage kostet. Die Hauptkosten entstehen hier für die Wartung, Reparatur, Reinigung, Zählerkosten und Checks.
Die Umstellung auf Eigenverbrauch kostet Geld
Eine alte Anlage speist den erzeugten Solarstrom meist komplett ein.
Möchten Sie den Solarstrom in Zukunft selbst nutzen, so ist es notwendig, im Zählerschrank umzuklemmen, damit er direkt mit dem Stromkreis Ihres Hauses verbunden ist. Diese Arbeit macht ein Elektrofachbetrieb, der hierfür etwa 200 Euro verlangt. Sollte die Umstellung aber auch eine Modernisierung der Elektroinstallation bedeuten, so müssen Sie mit höheren Ausgaben rechnen. Möchten Sie zum Beispiel einen Batteriespeicher eingebaut haben, so brauchen Sie auch einen neuen Zählerschrank, alleine hier liegen die Kosten schon bei etwa 2000 Euro, der Batteriespeicher noch nicht dazugerechnet.
Die Umstellung auf Eigenverbraucht – nicht immer lohnenswert
Betreiben Sie eine nur kleine Ü20-Anlage, so lohnt sich die Umstellung zum Eigenverbrauch meist nicht.
Das, was Sie sparen, steht nicht in Relation zu den Kosten, die Sie für die Umrüstung und den Anlagencheck investieren müssen. Zudem wird hier unterstellt, dass die Anlage noch weitere 10 Jahre nach dem letzten Anlagecheck betrieben wird.
Sie dürfen hier nicht in Prozent rechnen, sondern mit echten Werten. Es geht darum, wie viel Kilowattstunden Strom Ihre Anlage erzielen kann und was Sie tatsächlich an Strom verbrauchen. Multiplizieren Sie das mit dem Arbeitspreis für den Strom, so kommen Sie auf die Stromkosten, die Sie einsparen können. Grundsätzlich gilt: Je größer die Leistung der Anlage ist und je höher der Stromverbrauch, umso besser ist es. Den Eigenverbrauch berechnen Sie anhand der Anlagengröße, des Stromverbrauchs und Ihres Nutzverhaltens.
Erstes Rechenbeispiel
Rechenbeispiel 1 (Abschätzung) |
|
Ü20 Anlage |
2 kWP |
Anlagenertrag |
850 kWh pro kWp |
Erzeugung |
1.700 kWh |
Eigenverbrauch prozentual |
40% |
Eigenverbrauch absolut |
680 kWh |
Stromverbrauch |
3.000 kWh |
Arbeitspreis |
0,27 €/kWh |
anteilige EEG-Umlage |
0,03 €/kWh |
Anlagenscheck |
300 € |
Weiterbetriebsperspektive |
10 Jahre |
Gegenüberstellung der Einnahmen uns Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet) |
|
Einnahmen |
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Ersparnis Eigenverbrauch |
185 € |
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|
Ausgaben |
|
anteilige EEG-Umlage |
20 € |
Erzeugungszähler |
20 € |
jährl. Anteil Anlagencheck |
30 € |
jährl. Anteil Umstellung |
20 € |
laufende Betriebskosten |
110 € |
Summe |
200 € |
|
|
Verlust |
15 € |
Zweites Rechenbeispiel
Rechenbeispiel 2 (Abschätzung) |
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Ü20 Anlage |
5 kWp |
Anlagenertrag |
850 kWh pro kWp |
Erzeugung |
4.250 kWh |
Eigenverbrauch prozentual |
20 % |
Eigenverbrauch absolut |
850 kWh |
Stromverbrauch |
3.000 kWh |
Arbeitspreis |
0,27 €/kWh |
anteilige EEG-Umlage |
0,03 €/kWh |
Anlagencheck |
300 € |
Weiterbetriebsperspektive |
10 Jahre |
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet) |
|
Einnahmen |
230 € |
Ausgaben |
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anteilige EEG-Umlage |
25 € |
Erzeugungszähler |
20 € |
jährl. Anteil Anlagencheck |
30 € |
jährl. Anteil Umstellung |
20 € |
laufende Betriebskosten |
140 € |
Summe |
235 € |
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Verlust |
5 € |
Sollte Ihre Anlage dem Beispiel nicht entsprechen und größer sein, Sie vielleicht auch mehr Strom benötigen, so könnte natürlich auch ein Plus zustande kommen. Zudem ersehen Sie anhand der Beispiele an den Verlusten, dass die Wirtschaftlichkeit nicht immer gegeben ist.
Wohingegen auch bedacht werden muss, dass Ihnen die Wirtschaftlichkeit vielleicht nicht wichtig ist, der Klimaschutz und die Energiewende aber schon. Somit liegen Sie richtig, denn Ihre Anlage erzeugt sauberen Strom.
Mehr Eigenverbrauch
Grundsätzlich bringt Ihnen jede von Ihnen genutzte KWh auch Geld, während die Direktvermarktung meist nur Aufwand bedeutet.
Finanziell gesehen lägen Sie mit der Nulleinspeisung richtig.
Das bedeutet, dass die Anlage keinen Strom erzeugt, der über Ihren Verbrauch hinaus geht. Ein Wechselrichter sorgt dafür, dass eine Überschussleistung verhindert wird. Hierfür benötigen Sie aber auch einen modernen Wechselrichter, den Ihnen ein Fachbetrieb einstellt. Vielleicht haben Sie diesen Wechselrichter auch schon vor Jahren einbauen lassen, dann ist er bereits da oder kann nachgerüstet werden.
Betrachten Sie nun den CO2-freien Strom, der für die Energiewende und den Klimaschutz so wichtig ist, so wäre er ohne den Wechselrichter erzeugt und auch eingespeist worden. In diesem Fall wird er aber gar nicht erst produziert. Respektive kann gesagt werden, dass die Nulleinspeisung ein Beitrag zur Energiewende ist, entspricht jedoch nicht den Zielen, die die Politik verfolgt.
Sie können aber durchaus etwas unternehmen und einfach Ihr Verhalten ändern. Nutzen Sie Ihre Wasche- und Spülmaschine doch einfach bei Tag, wenn die Sonne scheint.
Veröffentlicht: 2. Dezember 2020
Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.