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Durch einen Wechsel ist es bei Strom und Gas nicht nur machbar, aus einer Vielzahl an Tarifen auszuwählen, sondern es kann zumeist auch einiges an Geld gespart werden. Dazu kommt, dass der Wechsel von einem Anbieter zum nächsten in der Regel unkompliziert und reibungslos abläuft. Hier lesen Sie nach, wie Sie den Wechsel am besten durchführen.
Das Wichtigste in Kürze
Beim Wechsel eines Anbieters müssen Sie nicht befürchten, das Strom oder Gas abgestellt werden.
Ein für Sie passendes Angebot entdecken Sie idealerweise mithilfe der richtigen Einstellungen in einem Online-Tarifportal.
Durch die Kündigung des bisherigen Gas- oder Stromvertrags ist es Ihnen gemeinhin möglich, einen neuen Anbieter zu beauftragen.
Strom- oder Gasausfall durch Anbieterwechsel?
Wenn der Strom- beziehungsweise Gasanbieter gewechselt wird, kommt es zu keinen Ausfällen.
Beim Wechsel eines Anbieters ist es vollkommen ausgeschlossen, dass Ihnen Gas oder Strom abgestellt wird. Das kommt daher, dass hierzulande im Zweifelsfall der jeweilige Grundversorger einspringt und Sie weiterhin beliefert. Aus reicher technischer Sicht kommt es aufgrund eines Anbieterwechsels zu keiner Änderung bei Gas oder Strom in Ihrem Haushalt. Aufgrund dessen existieren ebenfalls keinerlei Unterschiede hinsichtlich der Qualität. Des Weiteren ist es nicht notwendig, dass ein Angestellter des betreffenden Unternehmens Sie in Ihrer Wohnung besucht. Zudem ist der Wechsel an sich vollkommen kostenfrei.
Stromanbieterwechsel sind immer dann sinnvoll, wenn irgendein Anbieter den Strom günstiger offeriert als der aktuelle Stromlieferant. Doch manchmal ist ein Anbieterwechsel gar nicht so einfach. Ablehnung als Neukunde oder Zusatzkosten sind spannende Themen, die interessieren.
Der Wechsel an sich ist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie in der Regel nicht länger als drei Wochen abwarten. Allerdings bezieht sich diese Zeitspanne lediglich auf den reinen Wechsel, gerechnet ab dem Zeitpunkt ab dem Ihr jeweils neuer Energiebetreiber den betreffenden Netzbetreiber informiert. Wann genau der Wechsel vollständig vollzogen ist, hängt jedoch auch von Ihrer Kündigungsfrist sowie der restlichen Laufzeit Ihres Vertrags ab.
Wie ist der Ablauf bei einem Anbieterwechsel?
Der Wechsel eines Anbieters läuft in der Regel immer gleich ab.
Wenn Sie nicht selbst wechseln möchten, dann können Sie auch auf einen sogenannten Wechseldienstleister zurückgreifen. Ein solches Unternehmen führt den gewünschten Wechsel anschließend für Sie durch. Allerdings ist ein Anbieterwechsel kein „Hexenwerk“, sodass Sie dies auch ganz einfach selbst vornehmen können.
Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege
Vorgehensweise: Erster Schritt – Daten zur Hand nehmen, Vertragsbedingungen festsetzen
Wichtig ist Ihr jährlicher Verbrauch sowie Ihre Postleitzahl.
Am besten halten Sie bei einem Wechselwunsch zunächst einmal Ihre letzte Gas- beziehungsweise Stromabrechnung bereit. Dort ist zudem der nächste Kündigungsmöglichkeit aufgeführt. Sollten es sich herausstellen, dass Sie vertraglich noch länger als drei Monate an Ihren jetzigen Anbieter gebunden sind, dann ist es besser, die Suche nach einem neuen Anbieter etwas zu verschieben, da sich die Angebote am Markt zwischenzeitlich deutlich ändern können.
Bei einem Neueinzug oder wenn Sie noch nie Ihren Tarif gewechselt haben, erhalten Sie Strom oder Gas in der Regel von Ihrem zuständigen Grundversorger. Hier ist es eine Kündigung üblicherweise zu jeder Zeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Damit es Ihnen möglich ist, einen passenden neuen Tarif zu finden, informieren Sie sich am besten zusätzlich über verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen.
Wichtig: Kontrolle des Energieverbrauchs
Um die derzeitigen Preise Ihres jetzigen Anbieters mit neuen Offerten vergleichen zu können, müssen Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch ebenso angeben, wie Ihre Postleitzahl. Den Verbrauch können Sie ganz einfach in Ihrer Strom- oder Gasabrechnung ablesen. Sollte diese jedoch kein vollständiges Jahr umfassen, dann rechnen Sie die Werte Ihres Haushaltsstroms ganz einfach hoch. Bei Gas gilt es jedoch zu bedenken, dass sich hier der Verbrauch nicht gleichmäßig über das vollständige Jahr verteilt. Das ist im Übrigen auch bei Heizstrom der Fall.
Sollten Sie Ihren Verbrauch überhaupt nicht kennen, dann entscheiden Sie sich am besten für typische Standardwerte, die Ihnen beispielsweise die verschiedenen Online-Tarifportalen vorschlagen. Die Standardwerte orientieren Sie in der Regel beim Gas an der Größe Ihrer Wohnung und beim Strom an der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Ebenso können Sie sich aber auch bei der kostenfreien Energieberatung, die die Verbraucherzentrale anbietet, informieren.
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Stimmt das Angebot des Tarifportals nicht mit dem auf der Internetseite des Anbieters ein, sollten Sie diesbezüglich unbedingt nachfragen.
Sobald Sie ein passendes Angebot entdeckt haben, überprüfen Sie am besten auf der Internetseite des betreffenden Anbieters, ob die dortigen Angaben mit denen des Tarifrechners übereinstimmen. Ist der Tarif nicht als exklusives Angebot des Vergleichsportals gekennzeichnet, und bestehen trotzdem Abweichungen, dann sollten Sie hier am besten direkt beim Anbieter nachfragen.
Wenn Sie sich schlussendlich entschieden haben, raten wir Ihnen dazu, einen Screenshot der jeweiligen, wichtigen Tarifmerkmale durchzuführen; vor allem auch der Bonusbedingungen, sollten welche vorhanden sein. Ihren Screenshot vergleichen Sie dann später mit Ihrer Auftragsbestätigung. Auf diese Weise besitzen Sie, bei etwaigen Unstimmigkeiten, einen Nachweis.
Täglich melden unsere Leser neue Telefonnummern, mit denen sie angerufen werden. Häufig handelt es sich um Beschwerden, weil Abzocker oder Werbefirmen dahinter stehen. Wir prüfen diese Telefonnummern und listen auf, welche dubiose Anrufer aktuell ihr
Schritt 3: Vertragsabschluss und Kündigung des Altvertrags
Die Kündigung des Altvertrags übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.
Ist Ihre Entscheidung für einen Tarif gefallen, dann haben Sie die Wahl: Entweder schließen Sie diesen direkt bei dem jeweiligen Anbieter ob oder Sie führen den Abschluss über das Tarifportal durch. Zuletzt genanntes ist zwar nicht bei jedem Portal aber dennoch sehr oft möglich. Für einen derartigen Wechsel erhält der Anbieter eine Provision. Auf jeden Fall aber übernimmt Ihr neuer Anbieter die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags, sofern Sie ihm hierfür eine dementsprechende Vollmacht erteilen.
Handelt es sich jedoch um eine Kündigung, die zeitkritisch ist, dann sollte Sie diese unbedingt besser selbst erledigen. Bei einem baldigen Ende der Kündigungsfrist würde es sonst zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen, sodass es empfehlenswert ist, dass Sie diese selbst durchführen.
Sonderkündigungen
Das ist ebenfalls bei einer Sonderkündigungen ratsam, bei der eine fristlose Kündigung möglich ist. Sollten Sie also beispielsweise aufgrund einer vom Anbieter angekündigten Preiserhöhung sonderkündigen, dann ist es sicherheitshalber die bessere Wahl, selbst zu kündigen. Allerdings sollten Sie dies Ihrem neuen Anbieter auf jeden Fall rechtzeitig mitteilen.
Zustande kommt Ihr neuer Gas- oder Stromvertrag gemeinhin dann, wenn Ihnen Ihr neuer Anbieter Ihre vertragliche Bestätigung sowie den voraussichtlichen Beginn der Lieferung mitteilt. Am besten ist es, wenn Sie hier die jeweiligen Vertragsbedingungen und Preise noch einmal genau mit dem Angebot vergleichen. Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Anbieter auf.
Die Schlussrechnung wird von Ihrem bisherigen Anbieter erstellt. Hierzu hat er jedoch bis zu sechs Wochen, gerechnet nach dem Lieferende, Zeit.
Aktuell befinden sich Mahnungen des Inkassobüros Aleksander & Co KG im Umlauf. Die Mahnungen werden derzeit an Stromkunden von eprimo, Eon Energie Deutschland und der Paderborner Stadtwerke versendet. Doch die Schreiben sind eine Fälschung. Zahlen Sie
Um das Widerrufsrecht nutzen zu können, ist der Ort des Vertragsabschlusses von hoher Bedeutung.
Bei einem Online-Abschluss Ihres Vertrags, besitzen Sie das Recht, diesen ohne die Angabe von Gründen zu widerrufen. Allerdings gilt dies nicht allein für Online-Verträge, sondern auch dann, wenn es sich um Fernabsatzverträge handelt. Hierzu gehören ebenfalls Verträge, die von Ihnen per Post oder am Telefon abgeschlossen wurden. Außerdem genießen Sie ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag nicht innerhalb, sondern außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, wie etwa an Ihrer Haustür.
Der Widerruf selbst ist binnen 14 Tage möglich; und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ordnungsgemäß über die Möglichkeit des Widerrufs informiert wurden. Hierbei handelt es sich gemeinhin um den Tag, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, denn hier erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung üblicherweise ebenfalls eine Belehrung in Bezug auf das Widerrufsrecht sowie das dazugehörige Formular. Erfolgte der Vertragsabschluss jedoch innerhalb der geschäftlichen Räume des Anbieters, dann ist kein Widerrufsrecht vorhanden.
Schritt fünf – Übermittlung der Zählerstände
Die Zählerstände sind tagsaktuell abzulesen. Am Tag des Wechsels ist es wichtig, den aktuellen Zählerstand abzulesen. Damit es diesbezüglich zu keinen Missverständnissen kommt, übermitteln Sie den Zählerstand am besten nicht nur Ihrem Netzbetreiber, sondern ebenfalls Ihrem alten und neuen Anbieter.
Schritt sechs – weiteren Wechsel im Hinterkopf behalten
Einen neuerlichen Preisvergleich am besten im Kalender anstreichen. Damit Sie nicht versehentlich eine Frist verpassen, ist es ratsam, dass Sie sich Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin beziehungsweise den Termin, an dem Sie sich wieder um einen Preisvergleich kümmern möchten, im Kalender vermerken.
Wechsel des Gasanbieters: Besonderheiten
Die Verbraucherzentrale hilft gerne weiter. Im Vergleich zum Wechsel des Stromanbieters existieren beim Wechsel des Gasanbieters verschiedene Besonderheiten. So bietet es sich auch hier an, vorab ein kostenfreies Gespräch bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch zunehmen. Dort können Sie beispielsweise auch eine gute Einschätzung in Bezug auf Ihren Heizenergiebedarf im Durchschnitt erhalten. Ob persönliches oder telefonisches Beratungsangebot: die Verbraucherzentrale hilft Ihnen hierbei gerne weiter.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Anbieterwechsel bei Strom und Gas
1. Anbieterwechsel: wird der Strom abgestellt?
Nein, bei einem Anbieterwechsel kommt es nicht zur Abstellung des Stroms. Gegebenenfalls übernimmt hier der Grundversorger die Stromlieferung.
2. Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?
Für den reinen Wechsel können Sie gemeinhin drei Wochen einrechnen, wobei Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit hier mit eingerechnet werden müssen.
3. Muss ich selbst den alten Anbieter kündigen?
Die Kündigung übernimmt in der Regel der neue Anbieter. Lediglich bei zeitkritischen Kündigungen sowie bei Sonderkündigungen ist es gemeinhin besser, wenn Sie diese selbst durchführen.
4. Ist die Nutzung eines Tarifportals empfehlenswert?
Bevor Sie einen Anbieterwechsel durchführen, ist die Nutzung eines solchen Portals auf jeden Fall empfehlenswert. Denn dort wird eine Vielzahl an Tarifen verglichen, sodass Sie oftmals einiges sparen können.
5. Vor Ablauf des neuen Tarifs erneut über einen Wechsel nachdenken oder bei dem Anbieter bleiben?
Am besten ist es, wenn Sie sich den Termin, bevor Ihr neuer Tarif ausläuft, rechtzeitig im Kalender vermerken. So können Sie sich wieder auf die Suche nach einem günstigeren Tarif machen. Da sich der Markt ständig verändert, kann es gut sein, dass Sie zu diesem Zeitpunkt dann sogar einen noch günstigeren Tarif erhalten.
Für einige deutsche Verbraucher wird der Einbau eines intelligenten Messsystems für Strom im Jahr 2020 zur Pflicht. Ein Grund zur Freude sind die neuen Smart-Meter in vielen Fällen für die Haushalte nicht. Denn unter Umständen entstehen
Auch bei einem Anbieterwechsel beziehen Sie fortlaufend Strom beziehungsweise Gas. Die Durchführung der Kündigung übernimmt im Normalfall der neue Anbieter, nur bei zeitkritischen Verträgen und Sonderkündigungen ist es ratsam, wenn Sie diese selbst durchführen. Mithilfe von einem Online-Tarifportal, und individuell auf Sie abgestimmte Einstellungen, finden Sie sicherlich ein gutes sowie günstiges Angebot.