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Wann Käuferschutz einspringt – und welche Rechte Sie ohnehin haben – Antrag stellen, Beweise einreichen und Geld zurück erhalten


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Das Thema Käuferschutz ist seit den Internetkäufen bekannt. Wenn Sie über PayPal, Klarna, Amazon Pay und Co. bezahlen, dann haben Sie gewisse Rechte. Sie können den Kauf nicht nur anhalten, sondern auch komplett rückgängig machen, wenn die Ware nicht ankommt oder mit der Bestellung etwas nicht stimmt. Die gesetzlichen Rechte des Käufers reichen meist noch deutlich weiter als der Käuferschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bestellte Ware kommt nicht an oder hat einen Fehler, dann bieten E-Payment-Anbieter wie Amazon Pay, Klarna oder PayPal einen Käuferschutz an. Er  wird manchmal auch als „A bis Z-Garantie“ bezeichnet.
  • Damit der Käuferschutz wirklich greift, sind bestimmte Bedingungen notwendig und manchmal hält der Käuferschutz nicht was der Name verspricht.
  • Der Käuferschutz lohnt sich meist bei kleineren Beträgen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder den Händler nicht mehr erreichen.
  • Bei jedem Kauf haben Sie eine Menge Rechte und beim Kauf auf Rechnung sogar gegenüber dem Bezahldienst, denn der Käuferschutz ist nicht immer alles.

Vor dem Antrag

Die Ausnahmen

Sie müssen in erster Linie darauf achten, ob der Käuferschutz überhaupt für die gewünschte Bestellung in Betracht kommt. Der Käuferschutz ist nämlich ausgeschlossen, wenn Sie mit einer Prepaidkarte oder einem Gutschein bezahlen.

Es gibt zudem bestimmte Warengruppen, die nicht erfasst sind. Dazu gehören in erster Linie digitale Güter wie Musikdownloads, E-Books oder Gutscheine. Sie können keinen Käuferschutz nutzen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, wie eine Partnervermittlung, Beratung oder Übersetzung. Ausgenommen ist ebenfalls der Kauf von Alkohol, Kraftfahrzeugen, Medikamenten und Tabak.

Halten Sie die Fristen ein

Sie müssen spezielle Fristen einhalten, damit Sie den Käuferschutz beantragen können. Der Antrag auf Käuferschutz muss nach einer gewissen Zeit nach der Kontobelastung gestellt werden, beziehungsweise nach der Bestellung.

Der Käuferschutzantrag scheitert, wenn Sie nicht innerhalb von wenigen Tagen auf die Rückfragen des Bezahldienstes antworten.

Reklamation bei Mängeln innerhalb von 2 Jahren

Unabhängig vom Käuferschutz haben Sie das Recht die erhaltene Ware zu reklamieren und das sogar bis zu zwei Jahre nach Lieferung. Das Gesetz ist eindeutig und wenn Sie die Ware überhaupt nicht erhalten, dann können Sie das noch bis zu drei Jahre geltend machen.

Wir haben alle Informationen zum Thema Rechte zu Lieferverzögerungen auf einen Blick zusammengestellt.

Ihre Ansprüche verjähren außerdem erst nach drei Jahren, wenn Sie schon vom Kauf zurückgetreten sind. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie Gebrauch einem Widerruf gemacht haben.

Beispiel:

Sie sind im Jahr 2018 vom Kauf zurückgetreten oder haben einen Widerruf geschrieben, dann haben Sie bis zum 31. Dezember 2021 Zeit rechtliche Schritte in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Geld nicht zurück bekommen haben.

Allerdings sollten Sie aus Beweisgründen schnellstmöglich auf Ihr Recht bestehen.

Kontaktieren Sie den Händler

Die meisten Anbieter verlangen, dass Sie vor dem Antrag auf Käuferschutz Kontakt mit dem Händler aufnehmen, um eine friedliche Klärung herbeizuführen. Grundsätzlich sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit dem Händler suchen, bevor Sie ihre Ansprüche anderweitig geltend machen. Der Händler ist schließlich der Vertragspartner und ob Sie zahlen müssen oder nicht, hängt vom Kaufvertrag selber ab. Der Käuferschutzantrag ist sinnvoll, wenn Sie den Händler nicht erreichen.

Ware ist nicht angekommen

In den meisten Fällen wird der Käuferschutz angeboten, wenn Sie die Waren nicht erhalten.

Hier müssen Sie vorsichtig sein, denn meist reicht es aus, wenn der Händler einen Versandbeleg vorlegt und dann ist die Sache für den Käuferschutz erledigt. In der Regel wird nicht geprüft, ob die bestellte Ware wirklich bei Ihnen angekommen ist oder nicht. Der Käuferschutz bringt Ihnen also nichts, wenn die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist oder in dem Transportfahrzeug zerstört wurde.

Hier ist das Gesetz ein wenig anders, denn das Transport- und Verlustrisiko trägt bei der Ware immer der Unternehmen. Sie müssen vor Gericht aber beweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.

Sie gehen aber kein zusätzliches Risiko ein, wenn Sie den Antrag auf Käuferschutz stellen. Der Käuferschutzantrag ist meist der einfachere Weg, wenn es sich um eine geringe Summe handelt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

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Fehlerhafte Ware

Bei den meisten Online-Bezahldiensten machen Sie den Käuferschutz geltend, wenn die Ware entweder mangelhaft ist oder eine komplett andere Ware geliefert wurde. 

Mittlerweile haben die einzelnen Anbieter spezielle Kategorien in der Hinsicht geschaffen und entscheiden immer für den Einzelfall. Eine defekte Ware lässt sich verschieden deklarieren von einem Defekt nach dem ersten Gebrauch bis hin zum Fehlen von Teilen.

Um die Fehler zu beweisen müssen Nachweise erbracht werden und dazu gehören Fotos, aber auch andere Beweisstücke. Sie lassen dem Anbieter die entsprechenden Beweismittel zukommen, in dem Sie die Bilder hochladen.

Einige Anbieter verlangen zudem, dass die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt wird. Die Rücksendekosten werden von Payment-Anbieter nicht übernommen und sind vom Käufer zu bezahlen. Bei einem Rückversand ins Ausland kann das mitunter sehr teuer sein. Sie gehen dann auf jeden Fall in Vorleistung und wissen nicht, ob der Käuferschutzantrag überhaupt durchgeht.

Die gesetzlichen Rechte

Die Rücksendekosten verlangen Sie einfach vom Verkäufer zurück und bezeichnen sie als Nacherfüllungskosten. Sie dürfen sogar einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen. Sie sollten auf den Einsatz des Käuferschutzes verzichten, wenn Sie auf den Rücksendekosten sitzen bleiben. Im schlimmsten Fall verlieren Sie durch die Rücksendung ein wichtiges Beweismittel, nämlich wie Ware selber.

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Ein Kommentar

Der Vertrag ist widerrufen

Bei Widerruf gewähren nur sehr wenige Bezahldienste einen Käuferschutz.

Grundsätzlich muss der Widerruf natürlich wirksam sein und einige Dienste stellen sogar die Bedingung, dass der Händler über das Widerrufsrecht belehrt haben muss. Ist das nicht der Fall, dann entfällt meist der Käuferschutz, aber davon brauchen Sie sich nicht beirren lassen. Gegenüber dem Händler können Sie auch nach einem Jahr und 14 Tagen das Recht auf Widerruf durchsetzen. Der Käuferschutz spielt dabei keine Rolle.

Was tun bei abgelehntem Käuferschutz?

Sie haben gegenüber dem Verkäufer trotzdem alle rechtlichen Ansprüche.

Auch bei einer Ablehnung des Käuferschutzes haben Sie weiterhin alle gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer. Verlangen Sie alle Beweise vom E-Payment-Anbieter und dem Verkäufer zurück, wenn Sie schon mit der Beweispflicht begonnen haben.

Die Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters

Grundsätzlich ist immer der Online-Händler also der Verkäufer der erste Ansprechpartner bei Problemen.

Unabhängig vom Käuferschutz gibt es da aber eine sehr wichtige Ausnahme. Der Anspruch auf den Kaufpreis lässt sich vom Händler auf dem E-Payment Anbieter übertragen. Beim Kauf auf Rechnung findet diese Übertragung statt.

Der Online-Bezahldienst verlangt das Geld für die bestellte Ware von Ihnen ein und nicht der Händler selber. In einem solchen Fall haben Sie deutlich mehr Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters und können sich gegen die Forderung des Bezahldienstes wehren, indem Sie auf den Kaufvertrag hinweisen. Kommt die Ware beschädigt oder gar nicht an, dann können Sie eine Verweigerung bezahlen.

Information zur Abtretung

Wenn Sie die Rechnung als Zahlungsweise wählen, dann erfahren Sie von der Abtretung meist direkt. Von der Abtretung erfahren Sie spätestens, wenn nicht der Händler, sondern der Bezahldienst auf Sie zukommt und eine Zahlung verlangt. Auch auf der Rechnung finden Sie einen entsprechenden Hinweis. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie nachlesen, ob der Händler eine Abtretung anbietet oder nicht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Käuferschutz

1. Was passiert beim Käuferschutz?

Bei Lieferung einer falschen oder defekten Ware können Sie den Käuferschutz beantragen und müssen mit Hilfe von Beweisen die Richtigkeit Ihrer Aussage bestätigen. Bei Annahme des Käuferschutzantrages erhalten Sie nach wenigen Tagen ihr Geld zurück.

2. Wann greift der Käuferschutz bei PayPal?

Der Käuferschutz von PayPal greift wie alle anderen Käuferschutze auch, wenn die Ware nicht oder defekt ankommt.

3. Wie nutzt man einen Käuferschutz?

Loggen Sie sich beim Anbieter ein und klicken Sie auf „Konflikt lösen“ und danach melden Sie das Problem. Am Ende füllen Sie den Antrag auf Käuferschutz aus und folgen weiterhin der Anleitung.

4. Hat eBay auch einen Käuferschutz?

Auch eBay hat einen Käuferschutz, der für alle Zahloptionen gilt, die der Verkäufer anbietet.

5. Muss ich für den Käuferschutz bezahlen?

Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und liegt bei PayPal bei 35 Cent plus 1,9%. Die Gebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.

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Fazit

Das Thema Käuferschutz ist bei Online-Bestellungen sehr wichtig geworden. Mittlerweile gibt es viele Bezahl-Dienste, die einen Käuferschutz anbieten. Er greift immer, wenn die bestellte Ware gar nicht oder defekt bei Ihnen ankommt. Sie stellen einfach einen Antrag auf Käuferschutz, legen ausreichend Beweismittel vor und erhalten bei Bestätigung Ihr Geld zurück.

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