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Hausratversicherung: Bei der Kostenübernahme kommt es auf den Wert der Einrichtung an


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Die Einrichtungsgegenstände, die Sie im Haus haben, werden in der Regel deutlich unterschätzt. Zumindest, wenn es um den Wert geht. Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass Sie bei einem Brand alles ersetzen müssen. In einem so schlimmen Fall kommt die Hausratversicherung zum Tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung bietet Schutz vor allerlei Gefahren, darunter Feuer, Raub, Vandalismus, Naturgefahren, Raub, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Bei den Naturgefahren wird von Sturm, Hagel und weiteren Elementargefahren gesprochen.
  • Der gesamte Hausrat ist versichert und in einem Schadensfall ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis aller Sachen entweder in gleicher Art oder gleicher Güte in Neuzustand.
  • Schließen Sie die Hausratversicherung immer mit einer ausreichend hohen Deckungssumme ab.

Der Wert Ihres Besitzes bestimmt, ob Sie eine Hausratversicherung brauchen. Die Police ist wichtig, denn je wertvoller die Einrichtung desto teurer ist die Wiederbeschaffung.

Gefahren, die versichert sind,

Bei der Hausratversicherung sind verschiedene Gefahren abgedeckt.

Feuerversicherungsschutz

Das Thema Feuerversicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Brand, sondern auch auf Schäden, die durch einen Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugzeugen entstehen. Zudem alle Teile, die Ladung und die Folgeschäden durch Ruß, Rauch oder Löschung gemeint.

Beispiel:

Ein Fernsehgerät entzündet sich aufgrund eines technischen Defektes und es entsteht ein Wohnungsbrand. Die Wohnung wird bei den Löscharbeiten der Feuerwehr unter Wasser gesetzt. Die Hausratversicherung ersetzt in so einem Fall alle Schäden am Hausrat, die durch das Wasser entstanden sind, aber auch die Folgeschäden, die durch den Rauch und das Löschwasser entstanden sind.

Leitungswasserschäden

Bei den sogenannten Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht immer. Zu den bekanntesten Schadensursachen, die bei der Versicherung gemeldet werden, gehören Rohrbrüche und geplatzte Wasch- und Geschirrspülmaschinenschläuche. Ersetzt werden auch die Frostschäden an sanitären Anlagen.

Einbruchdiebstahl

Auch die Schäden durch einen Einbruchdiebstahl sind versichert, aber der einfache Raub nicht. Selbst Raub und Vandalismus sind versichert.

  • Der Täter bricht eine Tür oder das Fenster auf, dann handelt es sich um einen Einbruch und die Versicherung kommt zum Tragen. Sind die Tür und die Fenster nicht verschlossen, dann haben Sie es dem Eindringling zu leicht gemacht und die Kosten zahlen Sie selber.
  • Durch einen Einbruchdiebstahl oder Raub ist der Schlüssel für die Wohnungstür verloren gegangen und dann übernimmt die Versicherung ein neues Türschloss.
  • Finden die Einbrecher nichts Interessantes, dann kann es vorkommen, dass sie einfach die Wohnungseinrichtung verwüsten und die Wände mit Farbe verunstalten. Hier wird von Vandalismusschäden gesprochen und die Versicherung zahlt.
  • Droht Ihnen Gewalt oder Gewalt wird gegen Sie angewendet und dadurch wird Ihnen ein Gegenstand entwendet, dann handelt es sich um Raub und Sie sind versichert. Anders sieht es bei Trickdiebstahl aus. Hier gibt es keinen Versicherungsschutz.

Sturm und Hagelschaden

Schäden durch einen Sturm entstehen, der mindestens Windstärke 8 hat sind versichert. Bei den Hagelschäden übernimmt die Versicherung den Schaden unabhängig in der Windstärke. Zu den bekanntesten Schäden gehört, dass der Sturm ein Dach abgedeckt hat oder dass Hagelkörner die Scheiben eingeschlagen haben. Es gibt aber auch Versicherung, die Schäden durch Grund- und Hochwasser und Starkregen nicht zahlen, denn dazu muss eine ergänzende Police erstellt werden, die sogenannte Elementarschadenversicherung.

Die Elementarschäden lassen sich als Zusatz in die Hausratversicherung reinnehmen. Zu den Elementarschäden gehören

  • Schäden durch Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Es gibt besonders bedrohte Gebiete, in denen eine solche Versicherung durchaus einen Sinn macht. Beispielsweise in der Nähe von Flüssen, aber das Problem ist, dass einige Versicherungen gerade die hoch gefährdeten Gebiete nicht mit einbeziehen oder direkt ausschließen. Manchmal ist der Versicherungsschutz aber auch sehr teuer.

Achtung:

Der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden befindet sich auch in der Gebäudeversicherung und ist ein kleiner Baustein der Versicherung. Sind Sie der Mieter, dann kann es sein, dass der Vermieter bei der Gebäudeversicherung den Schutz gegen Elementarschäden mit drin hat.

Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an, ob eine Kombination mit Elementarschäden einen Sinn macht oder in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen, lassen Sie sich einfach beraten.

Folgekosten

Durch eine Hausratversicherung sind auch Folgekosten abgesichert, die nach den oben beschriebenen Ereignissen entstehen. Zu diesen Folgekosten gehören:

  • Aufräumkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Hotelkosten
  • Transport- und Lagerungskosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Reparaturkosten für Bodenbeläge
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
  • Innenanstrich und Tapeten bei Leitungswasserschäden

Die Wohnung ist nach einem Brand nicht mehr nutzbar, dann übernimmt die Versicherung auf jeden Fall die Hotelkosten, aber ohne Nebenkosten wie Telefon oder Frühstück. In der Regel wird diese Art der Entschädigung auf 100 Tage begrenzt und ist beschränkt, nämlich auf ein Tausendstel der Deckungssumme.

Glas- und Fahrraddiebstahlrisiko

Einen zusätzlicher Versicherungsschutz gibt es für Glas- oder Fahrraddiebstahl. Dabei handelt es sich allerdings um Zusätze, bei denen keine Existenzen wirtschaftlich bedroht sind.

Hausrat – was fällt darunter?

In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat enthalten, der gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen abgesichert ist.

Zum Hausrat gehören viele Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch gebraucht werden. Auch Wertsachen wie

  • Bargeld und geladene Beiträge auf Geldkarten
  • Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen aus Gold oder Platin
  • Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche und Kunstgegenstände, die nicht in den oben genannten Punkten zu finden und aus Silber sind
  • alle Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind und als Antiquitäten bezeichnet werden (ausgeschlossen sind hierbei Möbel)

Je nach Versicherungsfall ist die Entschädigung unterschiedlich hoch und wird meist auf etwa 20% der Versicherungssumme begrenzt. Die Wertgegenstände sind zudem im Vorfeld sicher aufzubewahren und dazu dient in der Regel ein Geldschrank.

Wo genau ist der Hausrat versichert?

In dem Versicherungsschein wird eine Wohnung festgehalten und damit gilt die Versicherung für diese Wohnung inklusive der Nebengebäude und Garagen.

Die Arbeitszimmer, die gewerblich und beruflich zum Einsatz kommen, sind nicht mit versichert. Aber es gibt eine Ausnahme, nämlich, wenn das Arbeitszimmer nur über die Wohnung zu betreten ist.

Es gibt auch Hausrat, der außerhalb der Wohnung steht und dann kommt eine sogenannte Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen zum Einsatz. Allerdings nur, wenn der Hausrat nicht länger als drei Monate auswärtig gelagert wird. Beispielsweise spricht man hier von Kleidung, die in der Reinigung ist oder eine Kamera, die auf einer Reise aus dem Hotelzimmer entwendet wurde.

Der Hausrat ist in der alten und der neuen Wohnung versichert, wenn Sie sich gerade in einem Umzug befinden. Der Versicherungsschutz endet für die alte Wohnung spätestens zwei Monate nach dem Umzugsbeginn. Denken Sie immer daran, dass Sie den Umzug rechtzeitig der Versicherung melden.

Was ist eine Neuwertversicherung?

Der Begriff Neuwertversicherung kommt in den Hausratversicherungen sehr häufig vor und das bedeutet, im Schadensfall erhalten Sie den Neuwert ersetzt.

Der Neuwert ist der Betrag, denn Sie für Ihre Sachen bekommen und hier handelt es sich um den Betrag, den die Sachen im neuwertigen Zustand kosten würden. Grundvoraussetzung ist, dass Sie die Versicherungssumme entsprechend ausgesucht haben. Nur dann übernimmt die Versicherung und zahlt den Neuwert des gesamten Hausrates.

Die volle Schadenssumme erhalten Sie nicht, wenn Sie nur eine niedrige Versicherung ausgesucht haben.

Die Ermittlung der Versicherungssumme

Suchen Sie sich immer die Versicherungssumme aus, die auch wirklich dem tatsächlichen Wert des vorhandenen Hausrats entspricht.

Ansonsten setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Sie entweder viel zu teure Beiträge zahlen oder im Schadensfall keinen kompletten Ersatz bekommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Versicherungssumme zu ermitteln. Entweder schätzen Sie selber oder Sie richten sich an die Empfehlung der Versicherungswirtschaft. Diese legen eine bestimmte Höhe für einen Quadratmeter fest. Für einen Quadratmeter Wohnfläche liegt die Mindestversicherungssumme etwa bei 650 Euro.

Was ist eine Unterversicherung?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die ausgemachte Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Hausrates liegt.

Kommt es bei einer Unterversicherung zu einem Schadensfall, dann übernimmt die Versicherung natürlich nur den Teil des Schadens der versichert ist und auf dem Restschaden bleiben Sie sitzen.

Beispiel:

Sie haben eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro abgeschlossen, aber der tatsächliche Wert des Hausrates liegt bei 100.000 Euro. In dem Fall spricht man von einer Unterversicherung und die Versicherung übernimmt nur die angegebenen 50.000 Euro.

Tritt beispielsweise ein Brand in einem Zimmer auf und richtet einen Schaden von 10.000 Euro an, dann zahlt die Versicherung nur 5.000 Euro, weil Sie schließlich unterversichert sind.

Die Beitragsberechnung

Der Beitrag für eine Hausratversicherung wird anhand der Wohnfläche und dem Wert der Einrichtung ermittelt.

In der Großstadt sind die Versicherungen deutlich teurer als auf dem Land, denn die häufigeren Schäden stammen aus der Stadt. Außerdem hängt die Beitragshöhe auch von der Bauartklasse des Hauses ab.

Sie können die Beiträge reduzieren, indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Der Versicherungsfall – woran halten Sie sich?

Sobald es zu einem Schadensfall kommt, müssen Sie die Versicherung und die Polizei informieren und den Schaden melden.

Die Polizei wird Sie zudem fragen, welche Gegenstände aus dem Hausrat entwendet wurden und auch die Versicherung fordert diese Informationen ein.

Sie gefährden den Versicherungsschutz, wenn Sie die Verhaltenspflichten missachten.

Tipp:

In regelmäßigen Abständen dokumentieren Sie den gesamten Haushalt und das ist mit einer Videokamera oder einem Fotoapparat möglich. Quittungen von Neuschaffungen heben Sie sorgfältig auf und dann haben Sie auch einen Schadensnachweis für die Versicherung.

Das Beenden des Vertrags

Die Versicherungsverträge lassen sich in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen.

Ohne eine Kündigung verlängert sich der Vertrag meist automatisch für ein weiteres Jahr und dann kann der Vertrag nur mit einer 3-Monatsfrist gekündigt werden.

Sie können aber auch im Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung kündigen.

Ein weiterer Kündigungsgrund ist gegeben, wenn es keinen Grund mehr für eine Hausratsversicherung gibt. Beispielsweise Sie lösen die Wohnung auf, dann endet der Vertrag, aber Sie müssen der Versicherung Bescheid geben.

Anbieter und Tarif finden

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Hausratversicherungen sind wirklich enorm.

Sie sollten Sie auf jeden Fall beraten lassen und Sie haben die Möglichkeit sich zu orientieren. Hilfe finden Sie hier:

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hausratversicherung

1. Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Hausratversicherung sein?

Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass für einen Quadratmeter Wohnfläche zwischen 500 und 750 Euro als Deckungssumme eine gute Idee ist. Einige Versicherungen bieten einen Pauschalpreis von 650 Euro für einen Quadratmeter.

2. Wie lässt sich der Wert des Hausrats bestimmen?

Sie können eine Inventarliste anlegen und alle Gegenstände, die zum Hausrat zählen schriftlich festhalten. Dazu schreiben Sie den Wert der einzelnen Gegenstände auf. Beachten Sie, dass Möbel, Kleidung und Elektrogeräte auch zum Hausrat gehören, genau wie die Vorräte in der Küche.

3. Was heißt „unbegrenzte“ Versicherungssumme?

Bei einer unbegrenzten Versicherungssumme handelt es sich um eine Versicherungssumme, die keine festgelegte Deckungssumme beinhaltet. Sie erhalten eine mehr als angemessene Höchstentschädigung.

4. Muss ich alle Rechnungen behalten?

Im Idealfall heben Sie alle Rechnungen bei einem Neukauf auf und heben die Versicherungssumme einmal im Jahr entsprechend an, damit Sie keinen Verlust im Schadensfall haben.

5. Wie oft sollte ich die Versicherungssumme anpassen lassen?

Es gibt keine feste Regelung zur Anpassung der Versicherungssumme, aber bei Neuschaffung von teureren Geräten oder einer Renovierung sollten Sie die Versicherungssumme anpassen lassen.

Fazit

Eine Hausratversicherung ist in der heutigen Zeit eine der wichtigsten Versicherungen. Sie sichert den Hausrat vor Beschädigungen und Verlust ab und bringt Ihnen eine gewisse Sicherheit. Im Schadensfall übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für eine Neuschaffung des Hausrates in ausgemachter Deckungshöhe. Die richtige Höhe können Sie mit Hilfe der Pauschale festlegen, die zurzeit bei 650 Euro für einen Quadratmeter Wohnfläche liegt.

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