Der Pflegebedarf kann sich immer wieder ändern und dann gibt es vertragliche Besonderheiten zu beachten.
Hilfe im Alltag brauchen die Bewohner eines Pflegeheims, denn aus dem Grund leben sie dort. Sie brauchen vielleicht Hilfe bei der Pflege, bei der Versorgung mit Mahlzeiten und sauberer Kleidung oder brauchen sogar eine Betreuung. Die meisten Heimbewohner zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus der eigenen Tasche.
Anders sieht es bei den Kosten für die Pflege und Betreuung aus, denn hier kommt die Pflegeversicherung zum Einsatz und diese übernimmt einen großen Anteil der aufkommenden Kosten. Allerdings gibt es Grundvoraussetzungen und diese beziehen sich auf die Einzahlung in die Pflegeversicherung. Sie müssen regelmäßig eingezahlt haben, entweder in die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung. Die restlichen Kosten für die Pflege zahlen Sie wieder aus der eigenen Tasche.
Achtung:
Immer wieder kommt es vor, dass Heimbewohner zu Beginn nur wenig Hilfe brauchten, aber durch ein chronisches Leiden, Alterungsprozesse oder plötzliche Erkrankungen auf einen Schlag mehr Unterstützung brauchen. Anders herum besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Gesundheitszustand sich maßgeblich verbessert und weniger Hilfe notwendig ist.
Jeder Bewohner hat einen individuell angepassten Vertrag, aus dem sich die Kosten ergeben und bei einer Veränderung der Umstände wird der Vertrag an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Veröffentlicht: 5. Oktober 2017
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Vertraglich den veränderten Pflegebedarf festhalten
Bei einer Änderung des Pflegebedarf legt der Gesetzgeber fest, dass der Vertrag anzupassen ist.
Die gesetzlichen Vorgaben sind auf jeden Fall zu beachten. Die Einzelheiten rund um die Vertragsanpassung hängen davon ab, ob das Pflegeheim komplett von dem Bewohner oder der Pflegeversicherung gezahlt wird.
Vertragsanpassung mit Pflegeversicherung
Der Pflegeunternehmen passt den Vertrag bei Heimbewohnern mit einer Pflegeversicherung an und der Heimbewohner muss nicht zustimmen.
Heimbewohner, die in einem Heim leben, stationär betreut werden und Leistungen eines Sozialhilfeträgers oder der Pflegeversicherung bekommen, brauchen nicht über eine Vertragsänderung informiert werden. Aber der Pflegeunternehmen hat ein bestimmtes Verfahren einzuhalten.
Der Pflegeunternehmen erklärt dem Bewohner schriftlich, inwieweit der Hilfebedarf sich verändert hat und die Auswirkungen auf die Höhe der Kosten. Der bisherige und der neue Hilfebedarf ist gegenüberzustellen. Außerdem sind die alten und neuen Kosten deutlich darzulegen.
Der Heimbewohner wird vom Pflegeunternehmen aufgefordert einen Antrag auf „Höherstufung“ bei der Pflegekasse zu stellen. Kommen Sie der Forderung nicht nach, dann stellt der Pflegeunternehmen nach dem zweiten Monat den erhöhten Satz in Rechnung. Sie erhalten also immer eine Zahlungsaufforderung und das endet erst, wenn der Gutachter eine Entscheidung zur Höherstufung getroffen hat.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt vorbei, wenn Sie den Antrag auf „Höhereinstufung“ gestellt haben und er wird Sie zu den Einschränkungen genau befragen.
Der Vertrag wird von dem Pflegeunternehmen angepasst, wenn der MDK die Änderung des Pflegegrads bestätigt und dann ist die Zustimmung des Bewohners nicht mehr notwendig. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der MDK keine Notwendigkeit einer Erhöhung feststellt und dann muss der Heimbetreiber das zu viel gezahlte Geld an die Pflegekasse oder den Bewohner zurückzahlen.
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Vertragsanpassung für Privatzahler
Sie leben in einem Pflegeheim und gehören zu den Privatzahlern, denn muss das Pflegeunternehmen eine schriftliche Begründung einreichen, wenn sie den Vertrag ändern wollen.
In der schriftlichen Ankündigung sind Informationen enthalten, inwieweit sich der Pflege- und Betreuungsbedarf verändert hat. Zudem muss der Unternehmen genau auflisten, inwiefern sich die Veränderung des Bedarfs auf die Kosten auswirkt. Er muss
- die alten Leistungen und die alten Kosten
- die neuen Leistungen und die neuen Kosten
schriftlich gut zu erkennen aufstellen.
Sie als Heimbewohner entscheiden nach der Auflistung, ob Sie das Angebot ganz, zum Teil oder überhaupt nicht annehmen. Die Kosten sinken oder steigen in dem Umfang, in dem das geänderte Angebot von dem Heimbewohner angenommen wird. Der Pflegeunternehmen kann den Vertrag kündigen, wenn Sie das Angebot gar nicht oder nur teilweise annehmen.
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Rückstufung des Pflegegrads
Was passiert, wenn auf einmal weniger Hilfe notwendig ist?
Im Grunde verläuft der Prozess für eine Rückstufung des Pflegegrades genauso wie bei Mehrbedarf an Pflege.
Sie informieren die Pflegekasse und verlangen eine neue Begutachtung, wenn Sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten und der Meinung sind, dass Sie deutlich weniger Unterstützung brauchen.
Erhalten Sie zusätzlich Leistungen von einem Sozialhilfeträger, dann ist auch dieser zu kontaktieren und im gleichen Atemzug informieren Sie den Pflegeunternehmer über Ihr Vorgehen.
Allerdings sinken die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich oder fallen komplett weg, wenn Ihnen der Pflegegrad aberkannt wird oder Sie runtergestuft werden. Die Kosten für das Heim zahlen Sie in einem solchen Fall selber, denn sonst ziehen Sie einfach aus dem Heim aus und leben wieder in einer eigenen Wohnung.
Der Heimbewohner, der weder Pflegekassenleistungen noch Sozialleistungen bekommen, geht auf die Einrichtungsleitung zu und verlangt eine Vertragsanpassung.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Pflegegrad erhöhen
1. Welchen Pflegegrad bekomme ich bei einer Krebserkrankung?
Beantragen Sie auf jeden Fall einen Schwerbehindertenausweis, wenn Sie eine bösartige Krebserkrankung haben. Sie erhalten mindestens eine Einstufung von 50 und die besten Chancen auf einen Pflegegrad.
2. Kann ein Pflegegrad auch zurückgestuft werden?
Der MDK nimmt eine Begutachtung der Person vor und legt fest, welchen Pflegegrad sie bekommt. Der gleiche Prozess ist notwendig, um einen Pflegegrad zurückzustufen. Natürlich kann ein Pflegegrad zurückgestuft werden, wenn die Person deutlich weniger Hilfe braucht als bisher.
3. Wo wird eine Erhöhung des Pflegegrads beantragt?
Die Erhöhung des Pflegegrades wird bei der Pflegekasse angefragt und dazu muss ein Antrag gestellt werden. Der MDK kommt raus und beurteilt die Situation und legt am Ende fest, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht.
4. Wird der Pflegegrad regelmäßig überprüft?
Es gibt nur eine Pflegegradüberprüfung, wenn eine Besserung des Zustandes zu erwarten ist. Ansonsten wird keine weitere Prüfung durch die Pflegekasse veranlasst.
5. Wer prüft den Pflegegrad?
Sie stellen bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistung und die Pflegelasse beauftragt einen Gutachter. Der Gutachter prüft den Antrag und legt nach einer ausführlichen Befragung und Begutachtung den Pflegegrad fest.
Fazit
Ein Pflegeheim ist ein sinnvoller Platz für Menschen die pflegebedürftig sind und ohne Hilfe nicht mehr im Alltag zurechtkommen. Die Kosten für einen Pflegeheimplatz übernimmt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist. Je nach Krankheit kann der Zustand sich verbessern oder verschlechtern, das bedeutet, der Bewohner braucht weniger oder mehr Unterstützung. Der Vertrag wird entsprechend angepasst, damit das Pflegeunternehmen die Kosten anhand der Leistung erstattet bekommt.