Wurde im Online-Shop mit einer Lieferzeit von drei Tagen geworben und sind diese schon längst verstrichen? Sie haben die Möglichkeit, bei einer Lieferverzögerung eine geraume Frist einzuräumen, verstreicht diese, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten.
Liefertermine sind verpflichtend
Jeder Online-Shop der Ware anbietet, muss auch einen Liefertermin nennen.
Sofern der Händler im Internet damit wirbt, dass die Ware auch sofort lieferbar ist, so muss er die bestellte Ware auch gleich nach dem Kauf ausliefern. Für Sie jedoch umso ärgerlicher, wenn Sie dann dennoch viele Tage auf die Bestellung warten müssen.Sie können dem Verkäufer aber eine Frist nennen, zu der Sie die Ware erhalten möchten. Natürlich muss es sich um eine realistische Zeitspanne handeln, wobei Sie sich hier an der eigentlichen Lieferfrist anlehnen können.
Nachdem diese Frist abgelaufen ist und Sie Ihre Ware immer noch nicht haben, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Paketdienst an der Verzögerung schuld ist und nicht der Händler selbst.
In der Regel erfahren Sie von Lieferschwierigkeiten im Geschäft sofort, wohingegen es im Online-Shop erst erwähnt wird, wenn Sie bereits bezahlt haben. Auch kommt es oft vor, dass die Lieferzeiten plötzlich verlängert werden und als drei Tagen plötzlich acht Tage werden. Dies erfahren Sie aber auch oft erst im Nachhinein.
Ersatzprodukte sind keine Option
Es gibt Händler, die bei Lieferschwierigkeiten einen adäquaten Ersatz anbieten.
Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, diesen Ersatz zu akzeptieren. Währenddessen dürfen Sie aber immer noch auf eine Lieferfrist für Ihre ursprüngliche Ware hinweisen.
Sollten Sie dennoch nur ein Ersatzprodukt erhalten, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. Sie müssen die Rechnung dafür dann nicht begleichen und bereits bezahltes Geld muss Ihnen der Händler in voller Höhe erstatten.
Ferner sind Sie aber dazu verpflichtet, erhaltene Ware zurückzuschicken, auch wenn Sie von dem Vertrag zurückgetreten sind. Die Portokosten für die Rücksendung können Sie vom Händler verlangen.
Alternative Widerruf
Sie haben das Recht, jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, auch wenn Sie die Ware bereits erhalten haben.
Sofern Sie auf Ihre Ware länger warten müssen, als vom Händler versprochen, möchten Sie diesen natürlich schnell rückgängig machen. Ihr ist der Widerruf eine gute Möglichkeit. Achtung: Falls Ihre Ware doch noch bei Ihnen ankommt, so muss diese an den Händler zurückgeschickt werden. Die Kosten hierfür tragen Sie, insofern Sie vorher schon vom Händler darüber informiert wurden.
Wohingegen Sie eine Frist setzen sollten, wenn Sie Ihre bestellte Ware dennoch erhalten möchten. Im Zweifel könnten Sie dann immer noch später vom Vertrag zurücktreten.
Ausnahme Smartphoneverträge mit Gerät
Wie steht es aber mit einem neuen Smartphonevertrag mit neuem Gerät, das nicht pünktlich ankommt?
Hier hängt es vom Einzelfall ab und in erster Linie muss überprüft werden, ob Sie das Handy gekauft oder nur zu einer „Gebrauchsüberlassung“ bekommen haben. Lassen Sie sich hierzu beraten.
Sofern Sie einen Kaufvertrag für das Handy unterschrieben haben, können Sie natürlich nach Ablauf des Liefertermins von einem Rücktritt gebrauch machen. Jedoch müssen Sie dem Händler erst noch eine ausreichende Frist zur Lieferung geben.
Bedenken Sie unbedingt, dass es sich bei dem Kauf des Handys und dem Handyvertrag und zwei unterschiedliche Kaufverträge handelt. Somit hat der Rücktritt für den Handykaufvertrag keine Auswirkung auf Ihren Kaufvertrag für den Handytarif. Es kann aber passieren, dass beide Verträge miteinander gekoppelt sind und Sie dann von beiden Verträgen einen Rücktritt tätigen würden. Hier gilt es den Einzelfall zu überprüfen.
Falls Sie nicht nur mit dem Liefertermin ein Problem haben, sondern auch noch mit der Zurückzahlung Ihres Geldes, so könnten Sie auf einen Fake Shop hereingefallen sein. Ein seriöser Online-Händler wird sich Ihres Problems annehmen und versuchen, eine Lösung zu finden. Respektive erhalten Sie auf Wunsch auch Ihr Geld zurück, wenn Sie von Ihrem Widerruf gebrauch machen oder vom Vertrag zurücktreten.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Wenn die Bestellung nicht rechtzeitig geliefert wird – so gehen Sie vor
1. Frage Woher weiß ich, wann der Händler liefert?
Ein seriöser Online-Shop-Betreiber muss Ihnen nennen, bis wann er seine Ware an Sie ausliefert. Somit können Sie sich relativ gut am Datum orientieren.
2. Frage Was kann ich machen, wenn die Post mit der Lieferung zu lange braucht?
Es kann durchaus passieren, dass sich der Händler zwar an die Lieferfrist gehalten hat, die Post aber einfach zu langsam ist. Das mag zwar für den Händler ärgerlich sein, für Sie bedeutet es aber, dass Sie dennoch von Ihrem Vertrag zurücktreten können, wenn die Lieferung nicht pünktlich bei Ihnen ankommt.
3. Frage Kann ich von meinem Vertrag auch gleich zurücktreten?
Natürlich könnten Sie auch gleich zurücktreten, doch ist es ratsamer, dem Händler erst eine angemessene Frist einzuräumen. Sollte diese verstreichen und Sie Ihre Ware immer noch nicht erhalten haben, können Sie vom Vertrag ohne Probleme zurücktreten.
4. Frage Was passiert mit meinem bereits bezahltem Geld?
Haben Sie per Vorkasse gekauft, so muss Ihnen der Händler bei einem Rücktritt das Geld zurückerstatten. Sofern Sie die Ware noch erhalten haben, müssen Sie diese aber im Gegenzug auch zurückschicken.
5. Frage Wer kommt für das Porto auf?
Falls es der Händler in seiner AGB nicht anders angegeben hat, müssen Sie das Porto für die Rücksendung selbst tragen. Manche Händler erstatten die Kosten aber auch noch im Nachhinein, damit der Kunde nicht noch unzufriedener ist. Dies hängt aber vom jeweiligen Fall ab.
Fazit
Es ist ärgerlich, auf bestellte Ware warten zu müssen, zumal es sich vielleicht um ein Produkt handelt, dass Sie möglichst schnell benötigen. Sie sollten dem Händler unbedingt eine Frist einräumen, zu wann er liefern soll, wenn der erste Liefertermin bereits verstrichen ist. Sofern Sie dann immer noch keine Ware erhalten, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. Ihr bereits bezahltes Geld bekommen Sie erstattet und eine eventuelle Rechnung ist dann hinfällig. Anders sieht es aber bei einem Handyvertrag mit Gerät aus. Hier sollten Sie sich vorab beraten lassen, bevor Sie Schritte in die Wege leiten.