Für eine längere Abwesenheit bekommen Sie Kosten zurück. Alles, was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Kostenersparnis ab dem vierten Tag
In verschiedenen Situationen wohnen die pflegebedürftigen Menschen nicht mehr im Pflegeheim.
Die Situationen sind unterschiedlich, von einem schönen Urlaub am Meer bis hin zu einem Familienbesuch zu Weihnachten. Aber es gibt auch weniger schöne Situationen wie zum Beispiel ein Krankenhaus- oder einen Reha-Aufenthalt und das Pflegeheim ist in der Zeit verlassen.Ein Tag Abwesenheit gilt erst als ganzer Tag, wenn der Pflegebedürftige rund um die Uhr nicht mehr im Heim lebt. Der Pflegeheimbetreiber senkt die Kosten für das Pflegeheim, wenn Sie drei volle Tage rund um die Uhr nicht im Pflegeheim wohnen. Durch die Abwesenheit spart er eine Menge Geld und diese Kostenersparnis gibt es teilweise an den Pflegebedürftigen weiter. Sind Sie nur kurz außer Haus, unter drei Tagen, dann zahlen Sie auch weiterhin den vollen Preis, auch wenn Sie nicht die vollen Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Regelung gibt nicht nur für Privatzahler, sondern auch für Bewohner, die Leistungen von der Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen.
Heimplatzanspruch bei Abwesenheit
Der Heimplatz wird für 42 Tage im Jahr freigehalten, wenn Sie in einem Pflegeheim leben und Leistungen von der Pflegekasse oder einen Sozialhilfeträger bekommen.
Verbringen Sie zusätzlich noch ein paar Tage im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, dann verlängert sich der Zeitraum um diese Tage. Einfach erklärt bedeutet es, dass Sie das Pflegeheim aus verschiedenen Gründen einfach für 42 Tage verlassen können und trotzdem verlieren Sie den Anspruch an den Platz nicht.
Die Kosten bei Abwesenheit
Sie beziehen Leistungen der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers und Sie sind länger als drei Tage aus dem Heim abwesend, dann bekommen Sie 25 % der Kosten zurück.
Die 25 % beziehen sich auf die Kosten für Unterkunft, Pflege und eventuelle Zuschläge für eine integrierte Versorgung und dabei handelt es sich um die gesetzliche Untergrenze.
Sie können auch durchaus mehr Kosten erstattet bekommen, aber das hängt von Ihrem Bundesland und dem Prozentsatz ab, der in dem Bundesland gilt. Die konkrete Zahl wird zwischen den Pflegekassenverbänden und den Unternehmen vereinbart und dazu kommt ein Rahmenvertrag auf Landesebene zum Einsatz. Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welcher Prozentsatz im Einzelnen für Sie gültig ist. Der Pflegeheimbetreiber muss Ihnen auf Wunsch den aktuell gültigen Rahmenvertrag vorlegen.
Keine Erstattung von Investitionskosten
Die Kosten für ein Pflegeheim, die jeder Bewohner monatlich an das Heim zu zahlen hat, setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.
Einen Teil des Heimentgelts machen Pflege, Unterkunft und Mahlzeiten aus und dazu kommen die sogenannten Investitionskosten. Die Investitionskosten zahlt jeder Heimbewohner an das Pflegeheim und dabei handelt es sich um Kosten, die dem Heimbetreiber durch Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen entstehen.
Auch bei Abwesenheit eines Bewohners hat das Heim in diesem Bereich keine Kosteneinsparung und somit muss dieser Teil des Heimentgelts in voller Höhe bezahlt werden.
Regelungen zur Abwesenheit schriftlich festhalten
Sie sind Selbstzahler der Pflegeeinrichtung, dann achten Sie genau auf den Vertrag und die enthaltenen Informationen rund um das Entgelt zum Thema Abwesenheit.
In dem Vertrag stehen konkrete Zahlen zum Pauschalbetrag oder es ist ein Prozentsatz vorhanden. Zudem sollte schriftlich festgehalten sein, wie lange der Heimbetreiber den Platz freihalten muss, wenn eine Abwesenheit vorhanden ist. Alle diese Punkte sind in einem Gesetz festgehalten und danach muss der Heimbetreiber sich richten. Eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Heimbetreiber wird verhindern, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist und alle Punkte regelt.
Dauerhafte Abwesenheit und die Heimkosten
Heimbewohner kehren in manchen Situationen überhaupt nicht mehr in das Pflegeheim zurück.
Der Heimbewohner verstirbt bei einem Krankenhausaufenthalt und kommt nicht mehr in das Heim zurück. Die Angehörigen müssen verschiedene Schritte einleiten, wenn der Heimbewohner verstirbt.
Sie entscheiden sich nach einem längeren Reha-Aufenthalt für ein anderes Heim, dann müssen Sie den aktuellen Heimvertrag künden.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Pflegeheimkosten
1. Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt weiterhin bezahlt?
Das Pflegegeld wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt weiterhin bezahlt, zumindest für 28 Tage. Das gilt aber nur bei einer vollstationären Behandlung in einer Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung oder einer Krankenhausbehandlung.
2. Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich in ein Pflegeheim komme?
Grundsätzlich wird das Vermögen dazu verwendet, die Kosten für das Pflegeheim zu bezahlen. Es gibt aber einen sogenannten Schonbetrag in Höhe von 5.000 Euro, der nicht für die Pflege verwendet wird.
3. Wer zahlt die Heimkosten nach dem Tod?
Nach dem Tod kommt es zu einem Erbfall und wenn der Angehörige das Erbe annimmt, dann wendet sich das Pflegeheim mit seinen Forderungen an diese Person.
4. Was bleibt, wenn der Partner ins Heim kommt?
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass der Ehepartner für die Kosten des Pflegeheims aufkommen muss, wenn der leistungsfähig ist. Er muss einen sogenannten Unterhaltsbetrag bezahlen.
5. Kostensenkung bei dreiwöchigem Urlaub?
Das Pflegeheim senkt die Kosten, wenn Sie einen dreiwöchigen Urlaub machen. Die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung senken sich um mindestens 25 %.
Fazit
Bewohner eines Pflegeheims können getrost in Urlaub gehen oder einfach die Familie besuchen und der Heimplatz bleibt Ihnen bis zu 42 Tage erhalten. In Bezug auf die Kosten senken sich die Preise, denn Pflege, Unterkunft und Verpflegung ist geringer, wenn ein Bewohner nicht anwesend sind. Diese Einsparung gibt der Pflegeheimbetreiber an den Bewohner weiter.