Die Gesundheit und die Hygiene leidet, die Pflege stimmt überhaupt nicht und das Essen ist verdorben. Probleme mit einem Pflegeheim sind vielfältig und wenn solche Probleme auftreten, dann haben Sie verschiedene Reaktionsmöglichkeiten.
Werden Sie aktiv
Bei mangelhafter Pflegeleistung werden Sie einfach selber aktiv, denn immer wieder kommt es zu Mängel in den Pflegeeinrichtungen.
Sie ahnen schon seit einer ganzen Weile, dass irgendwas in der Pflegeeinrichtung nicht stimmt. Sie oder ein Angehöriger leben in einem Pflegeheim, aber die Pflege, Hygiene und Zuwendung stimmen nicht mit den Erwartungen überein. Der Speiseplan ist unausgewogen und das Essen sogar regelmäßig kalt. Zudem sind die Zimmer nur oberflächlich sauber und regelmäßiges Waschen der Pflegebedürftigen ist eine Seltenheit. Selbst das Wechseln der Windeln dauert einfach zu lange. Sie müssen aber nicht untätig sei, denn als Betroffener haben Sie verschiedene Möglichkeiten.Es läuft schief
Natürlich kann es vorkommen, dass ab und zu etwas schiefläuft und das bedeutet aber nicht, dass es ein grundsätzliches Problem gibt.
Fehler passieren überall und so auch in Pflegeeinrichtungen. Direkt nach dem Fehler ist ein Gespräch mit dem Personal oder auch mit der Heimleitung eine gute Idee. Aber wenn die Fehler häufiger auftreten, dann ist Aktivität der erste Weg. Werden Sie aktiv, wenn in den folgenden Bereichen regelmäßig Probleme deutlich werden:
- mangelnde Körperpflege
- regelmäßige Stürze
- ungewechselte Windeln
- Fixierungen am Bett oder im Rollstuhl
- schlechtes Essen
- verschwundene persönliche Dinge
- Eingriff in die Privatsphäre
- unangenehme Gerüche
- ungeputzte oder ungepflegte Räumlichkeiten
Mängel dokumentieren, wenn Probleme vorhanden sind
Sie sind der Auffassung, dass die Heimleitung die Leistung schlecht oder überhaupt nicht richtig ausfüllt, dann dokumentieren Sie die Mängel.
Führen Sie eine Art Tagebuch und notieren Sie sich alle Mängel, die Sie sehen und feststellen. Auch Zeugen sind sehr hilfreich und das sind meist Angehörige, die zu Besuch kommen. Nehmen Sie einfach einen Freund mit, wenn Sie das Gespräch mit der Heimleitung suchen. Eine gute Möglichkeit um auf die Missstände hinzuweisen sind Fotos oder ganze Videoaufnahmen.
Der Bewohner, seine Bevollmächtigen oder ein gesetzlicher Betreuer hat das Recht auf Einsicht der Pflegedokumentation.
Konflikte mit dem Pflegeheim und der Vorgang
Bringen Sie zuerst die Beschwerde bei dem Personal zur Sprache oder wenden Sie sich an den Heimbeirat.
Kommt es nicht zur Besserung, dann suchen Sie schnellstmöglich das Gespräch mit der Heimleitung und dazu sollten Sie einen Gesprächstermin verabreden. Wichtig ist, dass Sie nicht mit Ärger in die Situation gehen, denn ein Streitgespräch macht in der Regel keinen Sinn. Sie bringen zuerst Ihr Anliegen vor und stellen sogar konkrete Forderungen, damit es zu Verbesserungen kommt. Sie verabreden einen Besichtigungstermin und können dann feststellen, ob es zu Besserungen gekommen ist.
Kommt es nicht zu einer Besserung, dann schalten Sie die Pflegekasse und die Heimleitung ein. In jedem Bundesland gibt es außerdem eine zuständige Heimaufsicht, wo Sie Beschwerde einlegen können.
Achtung:
Die Bundesinteressenvertretung für alte und betroffene Menschen e.V. informieren Sie im weiteren Verlauf und auch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. hilft bei Konflikten.
Die ganzen Maßnahmen haben keine Einigung erzielt, dann haben Sie die Möglichkeit gerichtliche Schritte einzuleiten und einen Rechtsanwalt ins Boot zu holen. Das Vorgehen muss auf jeden Fall mit Datumsangabe dokumentiert werden.
Weniger zahlen bei Mängel
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das Entgelt kürzen, wenn die vereinbarten Leistungen massive Mängel aufweisen.
Sie müssen dem Heimunternehmen frühzeitig und ausdrücklich deutlich machen, dass das Entgelt gekürzt wird und zudem müssen Sie die Gründe vorlegen. Erst danach dürfen Sie das Entgelt kürzen, aber auch nur, wenn Sie darlegen, zu welchen Zeiten die Mängel aufgetreten sind und in welcher Höhe die Kürzung eintreten soll.
Die Höhe der Kürzung ist unterschiedlich und wird von Fall zu Fall abgewogen. Wichtig ist dabei immer, wie sehr der betroffene sich beeinträchtigt fühlt, durch die mangelhafte Leistung und ob die Wohnraumnutzung und die Lebensführung betroffen sind. Nutzen Sie vor der Kürzung der Zahlung immer zuerst eine Beratung und dafür bietet sich die Verbraucherzentrale an.
Eine Kürzung im Rahmen des Eigenanteils nehmen Sie vor, wenn Sie Leistungen über eine Pflegeversicherung oder einen Sozialhilfeträger beziehen. Setzen Sie sich mit der Pflegekasse oder dem Sozialhilfeträger in Verbindung, dann können Sie die Kostenanteile auch kürzen.
Wer trägt die Umzugskosten?
Die ganzen Bemühungen haben keinen Erfolg gebracht und Sie ziehen einen Umzug in eine neue Pflegeeinrichtung in Erwägung.
Eine neue Einrichtung finden Sie mithilfe der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in der Nähe.
Kündigen Sie den Vertrag mit der bisherigen Einrichtung und wenn es einen wichtigen Grund für die Kündigung gibt, dann nennen Sie ihn auch. Bei einem schwerwiegenden Grund, der es dem Bewohner unzumutbar macht, weiterhin in der Einrichtung zu bleiben, kommt es zu einer Kündigung ohne Kündigungsfrist.
Die Kosten für den Umzug zahlen Sie in manchen Situationen nicht selber, nämlich wenn es aufgrund der fristlosen Kündigung zu einer groben Pflichtverletzung kommt.
Nutzen Sie immer zuerst eine Beratung bevor Sie eine Kostenerstattung durchsetzen. Die Kosten werden vom Heim nicht übernommen, wenn der Heimbewohner sich gegen die Verbesserungsmaßnahmen gewehrt hat.
Schmerzensgeld und Schadenersatz
Einen Anspruch auf Wiedergutmachung haben Sie, wenn Ihnen oder dem Angehörigen durch den Heimaufenthalt ein materieller oder körperlicher Schaden zugefügt wurde.
Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist sehr schwer, wie die Praxis in den letzten Jahren klar gezeigt hat und aus dem Grund ist eine anwaltliche Beratung eine gute Idee.
Beispiel:
Das Heim ist verpflichtet die Wäsche zu waschen und diese Aufgabe ist in dem Vertrag schriftlich festgehalten. Bei Ausfüllung der Arbeit ist ein Kleidungsstück verloren gegangen und Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz.
Sie können Schmerzensgeld einfordern, wenn aufgrund von falschen pflegerischen Maßnahmen beispielsweise ein Druckgeschwür entstanden ist.
Hilfe finden Sie hier
Bei Fehl- oder Nichtleistung gibt es eine Reihe von Beratungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können.
Beratung finden Sie:
- Verbraucherzentralen
- Heimaufsicht
- Pflegestützpunkte
- Pflegekassen
- BIVA
- Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Probleme mit Pflegeheimen
1. Wo kann man sich bei Problemen mit dem Pflegeheim beschweren?
Es gibt einen Bewohnerbeirat oder einen Heimfürsprecher. Auch ein Gespräch mit der Heimleitung kann helfen. Reagiert die Heimleitung nicht, dann wenden Sie sich an die Pflegekasse.
2. Was kontrolliert die Heimaufsicht?
Die Heimaufsicht ist für die Überwachung der Pflegeheime zuständig.
3. Wann kommt die Heimaufsicht?
Die Heimaufsicht kommt in die Pflegeheime, wenn es Fälle von Problemen gibt und die Heime selber nicht reagieren. Sie hat die Pflicht den Hinweisen nachzugehen und Mängel zu beheben, wenn nachgewiesen.
4. Wer haftet bei verschwundener Kleidung?
grundsätzlich kommt die Reinigung für den Verlust der Kleidung auf, wenn Sie mit dem Heim einen entsprechenden Vertrag haben und das Heim mit der Reinigung.
5. Kann ich das Entgelt bei Problemen einfach kürzen?
Bei Problemen mit dem Pflegeheim sollte das Entgelt nicht direkt gekürzt werden. Sprechen Sie zuerst mit der Heimleitung, um Missstände aus dem Weg zu räumen und dann wenden Sie sich an einen Anwalt oder die Pflegekasse.
Fazit
Immer wieder kommt es in den Pflegeheimen zu Missständen, die mitunter schwerwiegend sind. Eine Dokumentation hilft beim Beweisen und ein Gespräch mit der Heimleitung ist meist der erste Weg. Kommt es trotzdem nicht zu einer Besserung, dann wenden Sie sich an die Heimaufsicht oder die Pflegekasse. Im schlimmsten Fall suchen Sie sich ein anderes Pflegeheim.