Facebook ist eine der bekanntesten Plattformen rund um Sozialmedia und egal, ob Statusmeldung oder Bild, es gibt unterschiedliche Nutzungsbedingungen. Die Widersprüche auf Facebook verbreiten sich immer weiter. Aber das funktioniert nicht und wir erklären auch warum.
Täglich werden in den sozialen Netzwerken Bilder gepostet, eine neue Statusmeldung veröffentlicht oder ein Video gepostet und mit einem kleinen Aufwand können Sie die eigenen Daten, Bilder und Texte schützen. Kettenbriefe mit solchen Informationen machen immer wieder auf Facebook und Co. die Runde.
Die Rede ist von Urheberrecht, Artikel und Paragraphgen und zuerst machen diese Postings auch einen seriösen Eindruck, aber es hilft nichts. Sie verbreiten sich weiter, egal, ob Bilder, Statusmeldungen oder Daten und dafür gibt es sogar einen Namen „Hoax“, was Schwindel bedeutet.
Das Widerlegen von Hinweisen
Die AGB-Widersprüche berufen sich meist auf Gesetzestexte und das sorgt dafür, dass die Information seriös aussieht.
Schon nach einer kurzen Recherche lassen sie sich aber widerlegen, denn in solchen Beiträgen wird häufig von dem Artikeln 111, 112 und 113 aus dem Strafgesetzbuch gesprochen. Da Gesetzwerk lässt sich gut im Internet nachlesen und nicht nur, dass das Strafrecht sich nicht um den Datenschutz kümmert, es finden sich an den Stellen auch:
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- §111: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten – wenn Sie auf Demonstrationen oder mit Hilfe von Flugblättern zu einer Straftat anstiften
- § 112: Der Paragraf ist seit 1946 nicht mehr vorhanden, denn es handelte sich um einen Paragraf, der mit der Befehlsverweigerung von Soldaten zu tun hatte
- §113: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – wenn Sie gegenüber einem Soldaten oder einen Polizisten im Dienst gewalttätig werden oder ihn bedrohen
Veröffentlicht: 21. Februar 2020
Haben Sie eine E-Mail von Google bekommen, in der es um geänderte Nutzungsbedingungen des Suchmaschinenriesen geht. Viele Nutzer vermuten hinter der Nachricht Spam beziehungsweise Phishing. Doch in diesem Fall stammt die Info wirklich von Google.
Das sollten Sie wissen
Sie sollten zu den angeblichen AGB-Widersprüchen die folgenden Dinge wissen:
- Die Texte beziehen sich in den meisten Fällen auf die neuen AGB oder die neuen Facebook-Nutzungsbedingungen, aber diese ändern sich eigentlich nicht so oft. Am 31. Juli 2019 fand die jüngste Veränderung statt und das gibt Facebook am Ende seiner Nutzungsbedingungen an.
- Es ist Unsinn, wenn ein Artikel aus dem Strafgesetzbuch zitiert wird. Das Strafgesetzbuch besteht aus Paragrafen und Artikel gibt es im Grundgesetz.
- Sprachlich und auch inhaltlich vollkommener Unsinn sind Sätze wie: „Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberecht.“ Das Urheberrecht gilt für alle Facebook-Nutzer und auch für alle Beiträge – das ist und bleibt so!
Facebook nimmt sich aber das Recht raus, dass die veröffentlichten Dinge für eigene Zwecke verwendet werden und das bedeutet, wenn Sie ein Foto hochladen, dann behalten Sie das Urheberrecht. Sie dürfen entscheiden, für welche Zwecke das Bild verwendet wird, aber jetzt wird es dann doch kompliziert:
- Sie erlauben Facebook aber auch das Foto zu nutzen, solange das Foto auf Facebook öffentlich zu sehen ist.
- In den Nutzungsbedingungen steht nicht, für welche Zwecke das Foto genutzt wird. Ein Zweck ist aber, dass das Foto auch anderen Menschen auf Facebook gezeigt werden darf. Das Recht gewähren Sie, sonst kann niemand das hochgeladene Foto sehen.
Zum Schluss:
- Es ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn die Widersprüche als Beitrag verbreitet werden. Nicht jedes Bild und jede Statusmeldung sehen die Mitarbeiter von Facebook, denn täglich sind mehr als 1,6 Milliarden Nutzer aktiv und das ist fast unmöglich. Die Nutzung von Facebook nach individuellen Regeln ist einfach nicht möglich und wenn Ihnen die Nutzungsbedingungen nicht gefallen, dann laden Sie keine Texte, keine Bilder und nur sehr wenige Daten hoch. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie Facebook einfach verlassen.
Das Verbreiten von Fehlinformationen
Die Nutzer hinterfragen in den sozialen Netzwerken die Informationen meist nicht und das ist nicht gut.
Wenn es um die Verbreitung von Beiträgen in den sozialen Netzwerken geht, mussten Forscher ernüchternde Dinge feststellen.
In einer Studie der Columbia University (USA) haben rund 60% der Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter den eigentlichen Nachrichtenartikel nicht einmal gelesen, bevor Sie ihn an andere Follower versendet und weitergeschickt haben.
Die Forscher der Universität La Sapienza (Italien) und der Bosten University (USA) haben festgestellt, dass Nutzer in der Regel die Inhalte interessant finden, die einem bestimmten Weltbild entsprechen und diese dann teilen. Beiträge, die gegen die eigene Einstellung sprechen werden einfach ignoriert.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Facebook
1. Warum gibt es Kettenbriefe auf Facebook?
In den letzten Jahren ist Facebook zu einem Medium mit großer Macht geworden und somit sind auch Betrüger unterwegs. Die Kettenbriefe rund um das Thema Widerrufsrecht werden von verschiedenen Gruppierungen gesetzt, die Probleme mit den sozialen Netzwerken haben oder einfach Zugriff auf Daten haben wollen.
2. Muss ich auf Widerrufs-Kettenbriefe reagieren?
Nein. Im Idealfall ignorieren Sie diese Art von Kettenbriefen und senden Sie diese auch nicht weiter.
3. Haben die Kettenbriefe zum Widerrufsrecht einen rechtlichen Hintergrund?
Schon nach wenigen Minuten Recherche werden Sie feststellen, dass es keinen rechtlichen Hintergrund gibt.
4. Was mache ich auf Facebook mit einem solchen Kettenbrief?
Sie haben die Möglichkeit einen solchen Brief einfach zu löschen. Schicken Sie ihn auf keinen Fall weiter und teilen Sie ihn auch nicht.
5. Kümmert sich Facebook darum?
Facebook hat mehr als 1,6 Milliarden Nutzer und kümmert sich schon um viele Dinge, damit das Netzwerk aktiv ist. Die Verantwortlichen wissen bescheid und es wird auch was dagegen unternommen.
ebay E-Mail: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen…
Veröffentlicht: 24. Juni 2020
Sie haben eine E-Mail von eBay mit dem riesigen Betreff „Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung“ in Ihrem E-Mail-Postfach? Diese könnte tatsächlich von dem Auktionshaus stammen. Denn aktuell versendet das Unternehmen an alle Mitglieder
Fazit
Facebook ist ein soziales Netzwerk, welche von mehr als 1,6 Milliarden User verwendet wird. Somit ist es kein Wunder, dass immer häufiger Kettenbriefe auftauchen, die sich mit neuen Nutzungsbedingungen beschäftigen sollen. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn Änderungen gibt es nur selten und einige der Informationen sind einfach nur purer Unsinn.