Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.
Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.
Früherkennung: Diese Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen zu – Erwachsene, Jugendliche und Kinder bekommen ein umfangreiches Leistungsangebot der Krankenkasse
Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.
Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.
Erwachsene, Jugendliche und Kinder haben einen Anspruch auf sogenannte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot für alle Versicherten, denn nicht alle Leistungen zahlt die Krankenkasse.
Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die notwendigen, aber auch regelmäßigen Gesundheitschecks- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
Mit der Teilnahme an den Untersuchungen sammeln Sie Punkte für Bonusprogramme, so dass Ihnen finanzielle Vorteile entstehen.
Zusätzliche Extras können die Krankenkassen übernehmen, aber darüber hinaus gibt es auch kostenpflichtige Früherkennungsuntersuchungen. Diese zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen und sind aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen
Eine sehr wichtige Präventionsmaßnahme sind die Vorsorgeuntersuchungen, um eine bestimmte Krankheit frühzeitig zu erkennen.
Das regelmäßige Wahrnehmen der Untersuchungen sorgt nicht nur für den Erhalt der Gesundheit. Sie bietenauch bessere Heilungschancen bei einer Krankheit. Z.B. schwere Erkrankungen lassen sich besser heilen, wenn sie in einem frühen Stadium erkannt werden. Dann besteht die Möglichkeit einer schnelleren und besseren medizinischen Reaktion.
Eine ganze Reihe von regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen sind daher für gesetzliche Krankenversicherte vorhanden. Sie sind allerdings abhängig vom Geschlecht und vom Alter. Zudem werden sie nur in bestimmten Zeitabständen gewährt.
Die Untersuchungen für Jüngere
18 Jahre bis 35 Jahre – Männer und Frauen nutzen z.B. einen einmaligen, allgemeinen Check
ab 20 Jahre – Frauen nutzen z.B. einmal im Jahr eine Genitaluntersuchung zur Krebsfrüherkennung und lassen sich gründlich untersuchen
… 25 Jahre – Frauen gehen z.B. jährlich zur Brust- und Hautuntersuchung, aber auch die Selbstuntersuchung der Brust ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Früherkennung
ab 35 Jahre – Frauen gehen z.B. alle drei Jahre zu einem kombinierten Screening, wozu die zytogologischer Untersuchung und der HPV-Test gehören
… 35 Jahre – Männer und Frauen machen z.B. einen allgemeinen Gesundheitscheck und er dient zur Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und Nierenerkrankungen
ab 35 Jahre – Männer und Frauen machen z.B. ein Hautkrebs-Screening, wobei die Haut des Körpers in Augenschein genommen
Die Untersuchungen für Ältere
… 45 Jahre – Männer gehen z.B. zur jährlichen Krebsfrüherkennung und machen einen gründlichen Check
ab 50 Jahre – Frauen gehen z.B. zur Darmkrebsfrüherkennung und machen einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl
… 50 Jahre – Männer gehen z.B. regelmäßig zum Test zur Darmkrebsfrüherkennung. Auch zwischen 50 und 54 Jahren findet ein jährlicher Test statt und ab 50 Jahre sollten zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, also alle 5 Jahre gemacht werden
zwischen 50 und 69 Jahren – Frauen nutzen z.B. alle zwei Jahre die Möglichkeit ein Mammographie-Screening zu machen, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen
ab 55 Jahre – Frauen machen z.B. alle zwei Jahren einen Test zur Früherkennung von Darmkrebs und dazu wird auch das Blut im Stuhl untersucht. Außerdem, haben Sie Anspruch auf zwei Darmspiegelungen alle 5 Jahre
ab 65 Jahre – Männer haben z.B. einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung, die zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader dient
Allerdings hat jede Krankenkasse eine eigene Satzung und in dieser befinden sich alle Untersuchungen. Die Kostenübernahme findet daher automatisch statt und muss nicht beantragt werden. Im Einzelfall lassen Sie sich z.B. von der Krankenkasse beraten und ein Berater stellt Ihnen alle Untersuchungen vor.
Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie
Neben den ganzen Voruntersuchungen bieten die Krankenkassen auch einen Impfschutz für Männer und Frauen an, denn auch dieser Schutz gehört zu den sogenannten Vorsorgeleistungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Kosten für die Impfungen, denn die STIKO empfiehlt sie und dazu bietet jede Kasse noch weitere Leistungen im Bereich der Impfungen an. Im Einzelfall sind die weiteren Leistungen mit der Krankenkasse abzusprechen, denn ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Die empfohlenen Impfauffrischungen sind:
alle 10 Jahre Tetanus oder auch Wundstarrkrampf genannt und Diphterie
einmal im Erwachsenenalter Keuchhusten, auch Pertussis genannt
einmalig gegen Maser, wenn Sie nach 1970 geboren sind und älter als 18 Jahre, einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmalig gegen Masern in der Kindheit geimpft wurden
Pneumokokken ab dem 60 Lebensjahr eine einmalige Impfung
eine jährliche Grippeimpfung für Schwangere, Personen ab 50 Jahre, chronisch Kranke und Menschen mit hoher Infektionsgefahr (medizinisches Personal)
Gürtelrose, wenn Sie über 60 Jahre sind, Asthma oder Diabetes haben und über 50 Jahre sind
FSME bietet sich für alle Personen an, die in einem Risikogebiet leben und mit Zecken in Kontakt kommen
Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem
Zur Früherkennung und zur Vorsorge gibt es von der Geburt des Kindes bis zur Volljährigkeit eine Menge Untersuchungen und die Kosten zahlen Sie nicht, denn sie werden von der Kasse übernommen.
1 bis 6 Jahre
Insgesamt 10 Untersuchungen finden in den ersten sechs Jahren statt und diese dienen zur Kontrolle der verschiedenen Körperbereiche. Die Sinnes-, Atmungs-, und Verdauungsorgane, die Muskulatur und das Skelett werden untersucht, aber auch Stoffwechselstörungen herausgefunden. Auch die Entwicklungs- und Verhaltensstörungen werden festgestellt. Bei diesen Untersuchungen handelt es sich um die U-Untersuchungen und diese sind in U1 bis U9 gekennzeichnet. Dazu kommt die U7A. Zusätzlich gibt es eine Menge an Regelimpfungen von Tetanus über Diphtherie bis hin zu Kinderlähmung, Keuchhusten und Röteln. Nach der Geburt des Kindes erhalten Eltern ein sogenanntes Untersuchungsheft und in diesem Heft stehen alle wichtigen Untersuchungen mit den entsprechenden Zeiträumen drin. Machen Sie frühzeitig einen Termin beim Kinderarzt, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite, so dass Ihr Kind mit allen wichtigen Untersuchungen und Impfungen versehen wird. Einige Kinderärzte erinnern sogar an die Untersuchungen, so dass Sie keine vergessen.
12 bis 15 Jahre
Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es einige weitere Untersuchungen und diese dienen zur Kontrolle der körperlichen Verfassung und der seelischen Entwicklung des Jugendlichen. Die Untersuchungen sind alle an einen Termin gebunden, denn sie brauchen ein wenig Zeit und können nicht innerhalb von wenigen Minuten gemacht werden.
Mädchen von 9 bis 14 Jahre
Die Kosten für die Gebärmutterkrebsschutzimpfung bei Mädchen, kurz auch HPV-Impfung genannt, werden von der Krankenkassen übernommen. Diese Impfung wird zwischen dem 9. und dem 14. Lebensjahr gegeben. Aber mittlerweile empfiehlt die STIKO (ständige Impfkommission), dass nicht nur Mädchen in dem Alter geimpft werden sollen, sondern auch alle Jungen. Jugendliche unter 18 Jahre sollten die Impfung unbedingt nachholen und zwar vor dem 18. Geburtstag, wenn sie die Impfung nicht bis 15 Jahre bekommen haben.
Ein neuer Kettenbrief macht derzeit in den sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp und Instagram die Runde. Dabei wird das Thema Brustkrebs als Aufhänger genommen. Sie sollen Ihr Profilbild gegen ein Bild mit einem Herz austauschen.
Die Krankenkassen haben spezielle Bonusprogramme ins Leben gerufen und diese sollen einen ganz bestimmten Zweck erfüllen.
In den letzten Jahrzehnten sind die Deutschen recht Impf- und Arztfaul geworden. Aus dem Grund haben die Krankenkasse die Bonusprogramme ins Leben gerufen, damit die Vorsorgeuntersuchungen interessant werden. Sie erhalten beispielweise einen finanziellen Zuschuss, wenn Sie an den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, aber auch andere Boni sind möglich. Sie müssen sich bei der Krankenkasse für das Bonusprogramm anmelden und die entsprechenden Untersuchungen von dem Arzt abstempeln lassen.
Zahnärzte und das Bonusheft
Ein gutes Beispiel bietet sich im Bereich der Zahnärzte an, denn wenn ein Zahnersatz notwendig wird und die regelmäßigen Kontrollbesuche sind gemacht, dann gibt es einen finanziellen Zuschuss.
Allein aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass jede Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eingetragen wird, denn ansonsten zahlen die Krankenkasse nur 50% der Kosten und den Rest zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Einen Zuschuss von 60 % erhalten Personen, die innerhalb von 5 Jahre die Zähne einmal im Jahr kontrollieren lassen. Eine Kostenerstattung von 65% sind möglich, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind und diese mit dem Bonusheft nachweisen.
Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.
Viele Arztpraxen bieten zusätzlich noch weitere Tests und Vorsorgeuntersuchungen an, aber dabei handelt es sich um private Leistungen.
Die Kosten für diese Untersuchungen sind nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten und somit werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen.
Bei den Untersuchungen spricht man von individuellen Gesundheitsleistungen und deren Nutzen ist in vielen Fällen stark umstritten. Der igel-monitor bewertet die angebotenen Untersuchungen immer anhand von wissenschaftlichen Ergebnissen.
Aus dem Grund prüfen Sie immer zuerst, ob Ihre Krankenkasse die angebotenen Leistungen auch bezahlt oder Sie selber zur Kasse gebeten werden. Im Einzelfall werden kostenpflichtige Zusatzbehandlungen von der Krankenkasse getragen, aber das ist mit der jeweiligen Krankenkasse individuell zu klären. Klären Sie die Kostenübernahme immer zuerst und dann lassen Sie sich behandeln, denn wenn der Kostenübernahme nicht zugestimmt wird, zahlen Sie auf jeden Fall und eine Erstattung gibt es nicht.
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese
1. Werden die Kosten für die Darmkrebsuntersuchung von der Krankenkasse getragen?
Die Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung ist eine notwendige Untersuchung zur Früherkennung und befindet sich im Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse. Somit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und Sie zahlen keinen Cent.
2. Wie bekomme ich eine Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse?
Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und er wird auf Wunsch zugeschickt. Senden Sie den ausgefüllten Antrag umgehend an die Krankenkasse zurück. Innerhalb von sechs Wochen erhalten Sie Bescheid.
3. Corna-Zeit – Wie kläre ich meine Angelegenheiten mit der Krankenkasse?
Zurzeit sind alle Krankenkassen für den Besuchsverkehr geschlossen, um die Corona-Ausbreitung zu verhindern. Sie können per Telefon oder E-Mail mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Allerdings sind die Leitungen oft überlastet, nutzen Sie also gegebenenfalls die Rückruffunktion oder eine E-Mail.
4. Wie wichtig sind die U-Untersuchungen für Kinder?
Ab der Geburt bietet die Krankenkasse die U-Untersuchungen für Babys und Kinder an. Die U-Untersuchungen finden in regelmäßigen Abständen statt und auch Impfungen sind enthalten. Die Impfungen schützen die Kinder vor ansteckenden und teilweise tödlichen Krankheiten.
5. Muss ich mein Kind impfen lassen?
In den letzten Jahren kam es immer mehr zu Impfgegner. Sie haben ihre Kinder aus Protest nicht impfen lassen. Die Gründe sind recht unterschiedlich, aber die Kindergärten haben protestiert. Gerichte haben entschieden, dass ein Kindergarten das Kind ablehnen kann, wenn bestimmte Impfungen nicht erledigt sind.
Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die
Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot. Sie bieten daher den Kunden Untersuchungen und Impfungen an, deren Kosten sie übernimmt. Die Vorsorgeuntersuchungen sind jedenfalls sehr wichtig, um eine Erkrankung schnell erkennen und behandeln zu können. Wichtig ist daher, dass Sie vor einer Untersuchung abklären, ob die Krankenkasse die Kosten. Anderenfalls müssten Sie selber zahlen. Einige Arztpraxen bieten nämlich Untersuchungen an, die zu den privaten Untersuchungen zählen und somit übernimmt die Kasse die Kosten nicht. Diese Kosten tragen Sie komplett alleine und aus dem Grund ist ein Vorabgespräch mit der Kasse notwendig. Eine Kostenübernahme ist nur in seltenen Fällen möglich und muss mit einem Antrag erfragt werden. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Wochen und bis dahin muss die Untersuchung warten. Nutzen Sie aber alle Vorsorgeuntersuchungen und nehmen Sie an Bonusprogrammen teil, um finanzielle Vorteile zu erhalten.