Für Diesel-Pkw gibt es den sogenannten Widerrufsjoker und dieser kann für den Verbraucher eine gute Möglichkeit sein, das Fahrzeug wieder loszuwerden. Allerdings gibt es ein paar Bedingungen und dazu gehört in erster Linie, dass Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben und diesen Kredit muss der Autohändler vermittelt haben. Aber es sind noch weitere Bedingungen notwendig, um den Widerrufsjoker einzusetzen.
Der Widerrufsjoker ist ein bekannter Trick, der unter bestimmten Umständen auch für die Diesel-Fahrer funktioniert. Allerdings ist er an einige Bedingungen gebunden und in Sachen Rechtlage gibt es auch ein paar Uneinigkeiten.
Der Diesel-Skandal hat dafür gesorgt, dass die Verbraucher, die einen Diesel-Pkw fahren, von dem Widerrufsjoker Gebrauch machen wollen. Nur, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, dann kann der Widerrufsjoker gesetzt werden und dazu muss das Fahrzeug grundsätzlich finanziert sein. Bei einem Montagsauto ist die Möglichkeit gegeben und lohnt sich auch.
Aber beachten Sie, dass Sie sich immer zuerst rechtlich beraten lassen, bevor Sie den Widerrufsjoker nutzen.
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Finanzierung widerrufen – Kann ich das Diesel-Fahrzeug zurückgeben?
Grundvoraussetzung für einen Widerruf ist, dass der Autokauf und der Vertrag zur Finanzierung rechtlich miteinander verbunden sind.
In den meisten Fällen ist das der Fall, wenn der Vertrag zur Finanzierung über den Autohändler läuft.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag mit Fehlern versehen ist. Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung haben Sie ein Widerrufsrecht, weil die Bank entweder keine oder unvollständige Angaben gemacht hat, wenn es um die vorzeitige Beendigung des Vertrags geht. Mittlerweile haben verschiedene Landgerichte geurteilt und die Auswahl der verbraucherfreundlichen Entscheidungen finden Sie hier:
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17 Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az: 4 O 150/16 (gegenstandslos)
- Berlin Landgericht, Urteil vom 15.02.2019, Az: 4 O 20/18
- Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 Az: 4 O 232/Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018, Az: 29 O 14138/17
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018, Az: 14 O 340/17 Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.08.2018, Az: 9 O 143/18
- Erfurt Landgericht, Urteil vom 08.03.2019, Az: 9 O 480/18 Landgericht Wuppertal, Urteil vom 21.10.2019, Az: 17 O 62/19 (betrifft einen Leasingvertrag)
- Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2020, Az: I-1 O 374/19 (finanziertes Gebrauchtfahrzeug)
- Landgericht Hof, Urteil vom 18.03.2020, Az: 17 O 10/19
Achtung:
Nicht alle Urteile sind auch rechtkräftig oder die beklagte Bank hat aus verschiedenen Gründen einfach eine Gerichtentscheidung vermieden, in dem es einen Vergleich gibt oder ein Anerkenntnis. Im Grunde kann ein höheres Gericht also durchaus noch urteilen und es gibt sogar zwei Landgerichte, die eine Klage abgewiesen haben:
- Landgericht Düsseldorf (Az. 11 O 37/17),
- Landgericht Köln (Az. 21 O 23/17)
Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof am 26. März 2020 kann sich ein ganz neuer Ansatz für ein Widerruf ergeben, denn die Entscheidung betrifft nicht nur das Widerrufsrecht bei einem Verbraucherdarlehen, sondern erweitert auch die Möglichkeiten in Bezug auf Fehler in der Widerrufsbelehrung und den Pflichtinformationen. Ein Urteil in der Sache wird sich auch auf die Autofinanzierungen auswirken. Der Bundesgerichtshof wird mit Sicherheit in einigen Fällen darauf verzichten, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit einzubeziehen, denn nicht alle Kreditgeber handelt entsprechend und die Musterbelehrung ist ordnungsgemäß.
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Widerruf ist möglich – Geld bekomme ich jetzt zurück?
Bei den Widerruf werden beide Verträge rückabgewickelt und das sind der Kreditvertrag und der Autokaufvertrag.
Sie müssen den gekauften Wagen zurückgeben und sobald die Widerrufserklärung bei der Bank vorliegt zahlen Sie keine Zinsen und Tilgungszahlungen mehr. Außerdem verlangen Sie die gezahlten Raten von dem Kreditgeber zurück und dieser muss sie zahlen.
Im Gegenzug hat die Bank allerdings einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Kreditzinsen, denn der Kredit lief ja schon eine Weile und Sie haben ihn in Anspruch genommen. Diese Vereinbarung beginnt mit der Auszahlung des Kredits und endet erst zum Zeitpunkt des Widerrufzugangs.
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Kreditzinsen werden abgezogen, aber das restliche Geld wird ausgezahlt?
Leider ist das nicht so einfach, denn grundsätzlich müssen Sie dem Händler eine Art Wertersatz zahlen, wenn Sie von dem Widerruf Gebrauch machen.
Sie haben das Fahrzeug schließlich auch gefahren und somit ist der Wert des Fahrzeugs in der Zeit gesunken.
Es gibt Juristen, die der Meinung sind, dass bei einem Widerrufs eines Finanzierungsvertrags kein Nutzungswertersatz anfällt, wenn er nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Das Landgericht Berlin hat am 15. Februar 2019 entschieden, dass es keinen Wertersatz gibt, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stattgefunden hat. Die Bank darf nur die für den Kredit gezahlten Zinsen behalten und das Fahrzeug wird im Endeffekt kostenfrei gefahren.
Diese Position teilt auch das Oberlandesgericht München mit einem Urteil am 18. Juni 2020. Aber es ist fraglich, ob die Entscheidung tatsächlich relevant ist, denn bei diesem Urteil geht es um einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung und dieser Vertrag liegt nicht im Anwendungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften.
Interessant:
Es gibt viele andere gerichtliche Entscheidungen, die das deutlich anders sehen und sich auch mit dem Widerrufsrecht des Verbrauchers befassen. Sie schließen nicht aus, dass Sie für die Nutzung des Fahrzeugs einen Wertersatz leisten müssen und zwar für die gefahrenen Kilometer.
Die Berechnung ist aber nicht so einfach, denn es gibt keine Pauschale für einen Kilometer oder ähnlich. Im Grunde werden die gefahrenen Kilometer mit dem Bruttokaufpreis des Autos multipliziert und dann durch die erwartete Restlaufzeit dividiert. Bis zum Widerruf sind Sie 50.000 km mit dem Auto gefahren und das Fahrzeug hat 10.000 Euro gekostet. Bei einer anfangs erwarteten Restlaufleistung von 100.000 km müssen Sie einen Wertersatz von 5.000 Euro zahlen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie auch einen Ersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs zahlen müssen, aber meist nur, wenn der Wertverlust deutlich höher ist als normal. Beispielsweise, wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug verursacht haben oder durch starke Innenraumverschmutzung. Im Endeffekt wird der Umfang für die Ersatzansprüche regelmäßig durch Gerichtsurteile festgelegt.
Der genaue Wertersatz wird immer nach dem Widerruf festgesetzt, aber vor der Erstattung des Geldes. Über die Gelderstattung und den Widerruf gibt es einen Rechtsstreit, dann dauert dieser meist einige Jahre und Sie waren auf ein abschließendes Urteil. In einem solchen Fall ist sehr lange unklar, ob und wie viel Geld Sie zurückbekommen.
Lohnt sich der Widerruf?
Diese Frage lässt sich nicht pauschalisieren, denn es kommt immer auf den Einzelfall an.
Es liegen auch noch wenig rechtkräftige Gerichtsurteile vor, so dass die Rechtsprechung in beide Seiten möglich ist und somit kann es zu positiven oder negativen Entscheidungen kommen.
In den Verfahren ist der Streitwert meist sehr hoch und liegt regelmäßig im fünfstelligen Bereich, so dass auch das Kostenrisiko für Sie sehr hoch ist. Ein Prozess nimmt meist mehrere Jahre in Anspruch und das sollten Sie im Vorfeld genau abwägen.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Kreditwiderruf
1. Kann ich den Kredit einfach widerrufen?
Jedem Verbraucher steht das Widerrufsrecht zu und das besagt, dass Sie von dem Kreditvertrag zurücktreten können. Sie haben die Möglichkeit den Kreditvertrag auch nach der Unterschrift rückgängig zu machen, aber lassen Sie sich im Vorfeld immer rechtlich beraten.
2. Wie lässt sich der Autokredit widerrufen?
Im besten Fall nutzen Sie die Textform, um einen Autokredit zu widerrufen. Sie können einen Brief, ein Fax oder eine Mail nutzen und Sie haben ein 14-tägige Widerrufsrecht.
3. Was ist, wenn ich die Raten nicht zahlen kann?
Sie können die Raten für den Autokredit nicht mehr zahlen, dann wird die Bank das Fahrzeug einziehen. Die Bank muss sich aber an eine gesetzlich vorgeschriebene Schonfrist halten. Sobald zwei aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt werden, tritt der schlimmste Fall ein.
4. Kann ich das Fahrzeug auch während der Finanzierung zurückgeben?
Durch das Widerrufsrecht haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug auch während der Finanzierung zurückzugeben. Das Fahrzeug kommt zur Autobank und Sie erhalten die Finanzierungsraten zurück.
5. Darf ich das Fahrzeug verkaufen, wenn die Finanzierung noch läuft?
Solange die Finanzierung noch läuft, gehört das Fahrzeug der Bank und somit darf es eigentlich nicht verkauft werden. Aber unter Umständen stimmt die Bank einem Verkauf zu, wenn Sie beispielsweise ein neues Auto finanzieren wollen.
Fazit
Der Dieselskandal hat in den letzten Jahren die Verbraucher und Gerichte beschäftigt. Mit Hilfe des Widerrufsjokers konnten viele Verbraucher die Diesel-Fahrzeuge loswerden ohne dass es zu Schwierigkeiten kommt. Sie haben durch den Widerrufsjoker die Möglichkeit, das finanzierte Fahrzeug zurückzugeben, wenn der Kredit über einen Autohändler vermittelt wurde. Lassen Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten, bevor Sie einen Widerruf starten!