Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen, wie Sie ihr Recht bekommen.
Das Display bleibt schwarz, die Kaffee-Maschine streikt oder die Naht der neu gekauften Jacke geht auf – das müssen Sie nicht hinnehmen. Bei der Reklamation im Geschäft will der Verkäufer Sie ausbremsen und Ihnen die fehlerhafte Ware nicht umtauschen, dann machen Sie sich keine Sorgen, denn das Recht ist auf Ihrer Seite.
Es kommt immer wieder vor, dass ein Verkäufer die Pflicht von sich abwälzt und an den Hersteller verweist, wenn ein Produkt einen Fehler aufweist. Der Verkäufer sagt, dass Sie sich an den Hersteller direkt wenden müssen. Sie haben die nachfolgend beschriebenen Rechte.
Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher
Veröffentlicht: 27. Dezember 2019
Sie möchten ein gekauftes Produkt zurückgeben? Nicht selten kommt es vor, dass nach einem getätigten Kauf das Produkt Mängel aufweist oder sich als unliebsames Geschenk beziehungsweise Fehlkauf herausstellt. Welche Rechte haben Sie in einem solchen
Die Gewährleistung
Der Händler beziehungsweise der Verkäufer ist verpflichtet Ihnen eine Frist von zwei Jahren einzuräumen und innerhalb dieser Zeit haben Sie ein Reklamationsrecht.
Die Frist beginnt ab dem Tag des Kaufes und der Händler übergibt in der Regel ein mangelfreies Produkt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Die Ware zeigt schon innerhalb der ersten 6 Monate an, dass ein Fehler vorhanden ist, dann geht man davon aus, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Erst nach diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweisen, dass die Sache schon beim Kauf einen defekt hatte oder der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
Die Garantie
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller oder Händler ihren Kunden sogenannte Garantien an.
Eine Garantie hat keinen festen Umfang und der Hersteller beziehungsweise der Händler legt den Umfang der Leistung selber fest, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Viele Schadensfälle werden in der Hersteller-Garantie ausgeschlossen, aber in anderen Fällen kann die Garantie eine gute Zusatzgewährleitung sein. Detaillierte Informationen rund um die Garantie finden Sie in den entsprechenden Bedingungen. Innerhalb der zweijährigen Gewährleitungszeit entscheiden Sie als Kunde selber, welche Art günstiger ist, entweder die Garantie oder die Gewährleistung.
Geben Sie sich nicht zu schnell mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ab!
Veröffentlicht: 17. Dezember 2018
Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular
Die Reklamation
Reklamieren Sie defekte Ware im besten Fall immer schriftlich und beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel so genau wie möglich.
Nutzen Sie dazu einen Brief oder senden Sie eine detaillierte E-Mail. Sie haben auch die Möglichkeit einer mündlichen Reklamation und dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor und während des Gesprächs Notizen machen.
- Name des Gesprächspartners
- Datum
- Reklamationsgründe
- Ergebnis des Gesprächs
- gesetzte Fristen
sind während des Gesprächs aufzuschreiben.
Die Fristen
Sie vereinbaren mit dem Verkäufer immer zuerst eine Frist und innerhalb dieser Frist hat der Verkäufer das recht die mangelhafte Ware zu reparieren.
Dazu muss die Reklamation in der Gewährleistungsfrist liegen, aber es besteht auch die Möglichkeit eines einfachen Umtauschs. Das heißt, Sie erhalten einfach eine fehlerfreie neue Ware. Der Zeitraum für eine solche Frist liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen und diese Zeit ist auch angemessen.
Veröffentlicht: 8. Januar 2021
Der Versandhandel boomt, weil immer mehr Verbraucher im Onlinehandel bestellen. Doch damit entstehen ganz neue Probleme. Denn wenn das Paket nicht beim Kunden ankommt, dann gibt es meist viele Fragen. Auf die wichtigsten Fragestellungen gehen
Die weiteren Rechte des Kunden
Sie haben das Recht weitere Rechte geltend zu machen, wenn innerhalb der festgelegten Frist der Reparaturversuch mehrfach scheitert.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten oder, dass der Kaufpreis reduziert wird. Sie pochen auf einen reduzierten Preis, wenn das Produkt erhebliche Mängel aufweist und Sie nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten.
Unterschiede zum Umtausch
Sie haben mit Sicherheit schon gelesen, dass einige Händler schreiben, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.
Aber kaputte Ware können Sie trotzdem reklamieren, denn der Umtausch ist eine freiwillige Leistung. In der Regel wird vom Umtausch Gebrauch gemacht, wenn Ihnen die Ware nach dem Kauf doch nicht mehr gefällt und das will der Verkäufer mit dem Umtauschausschluss ausschließen. Das Mangelrecht ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Gegenstände, die Sie bei einem Händler kaufen können und dazu gehören auch die reduzierten Waren.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Reklamation
1. Was ist ein Grund für die Reklamation?
Die Grundvoraussetzung für eine Reklamation ist ein Sachmangel und der Sachmangel steht vor dem Gefahrenübergang. Der Zeitpunkt der Produktübergabe wird als Gefahrenübergang bezeichnet. Beispielsweise gibt der Hersteller die Ware an den Verkäufer und dieser die Ware an den Käufer. Der Zeitpunkt zwischen den einzelnen Posten ist der Gefahrenübergang, in dem ein Mangel auftreten kann. Der Mangel ist der Grund zur Reklamation.
2. Wie verfasst man eine Reklamation?
Die Reklamation sollte schriftlich verfasst werden und in ihr beginnen Sie mit der Betreffzeile, beschreiben die Mängel genau und setzen Forderungen. Zudem müssen Sie eine Frist festlegen und am Ende folgt die Unterschrift.
3. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Umtausch oder einer Reklamation?
Bei einem Umtausch handelt es sich um die Rückgabe einer Ware aufgrund von Missfallen oder das Kleidungsstück passt einfach nicht. Die Ware ist heil und kann wieder verkauft werden. Bei einer Reklamation weist die Ware einen Mangel auf und kann nicht in den Neuverkauf gehen, sondern wird repariert oder durch ein neues Produkt getauscht.
4. Wie lange kann ich die Ware beim Händler reklamieren?
Es gibt eine gesetzlich festgelegte Frist, die bei zwei Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Ware problemlos reklamieren.
5. Der Fehler besteht schon nach vier Monaten – was mache ich jetzt?
Ihnen fehlt ein Mangel schon nach vier Monaten auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um einen Fehler ab Werk handelt und der Hersteller kümmert sich um die Reklamation.
Fazit
Reklamationen sind immer ärgerlich, denn Sie haben sich für eine Ware entschieden und erwarten auch volle Funktionsfähigkeit. Immer wieder kommt es vor, dass nach kurzer Zeit die ersten Mängel auftreten. Der Sauger saugt nicht mehr richtig oder das Display vom Handy bleibt einfach schwarz. In einem solchen Fall müssen Sie eine Reklamation durchführen. Reklamieren Sie immer in schriftlicher Form und verwenden Sie ein Einschreiben oder eine E-Mail. Beschreiben Sie die Mängel sehr genau und setzen Sie eine Frist. Reklamationen sind Rechte des Käufers und Ihr Recht dürfen Sie durchsetzen!