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Recht im Restaurant: Gäste müssen nicht alles schlucken und haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten


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Der Restaurantbesuch ist für viele Menschen ein Highlight und kommt nicht so häufig vor, so dass der Abend in allen Zügen genossen wird. Aber viele Menschen kennen ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten als Gäste nicht, wenn Sie im Restaurant sind. Gehört das lange Warten aufs Essen oder die Rechnung zu den Pflichten eines Gastes?

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben einen Tisch reserviert, aber essen oder trinken nichts oder Sie tauchen gar nicht erst im Restaurant auf, dann können Sie dafür belangt werden.
  • Das bestellte Essen kommt viel zu spät, dann brauchen Sie nicht den vollen Preis bezahlen.
  • Der Wirt muss den Mangel am Essen beheben oder ein neues Essen servieren, wenn Sie die Speisen reklamieren. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, dann können Sie ohne Bezahlung einfach das Essen zurückgehen lassen.

Sie warten schon seit mehr als einer Stunde auf das Essen und der Magen knurrt immens. Endlich kommt das Essen und dann handelt es sich um lieblos servierte Pommes, die schon kalt sind, das Gemüse hat keine Bissfestigkeit mehr und ist labbrig und das Steak ist nicht „medium“. Am Ende wollen Sie nur noch die Rechnung und darauf wird überhaupt nicht reagiert. Sie als Gast müssen sich im Restaurant schon einiges gefallen, aber nicht bieten lassen.

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Handelt es sich bei einer Tischreservierung um eine Verbindlichkeit?

Sie haben in einem Restaurant ein Tisch reserviert, dann sollten Sie dort auch zum vereinbarten Zeitpunkt auftauchen.

Der Wirt hat nämlich die Möglichkeit Schadenersatz zu verlangen, wenn Sie trotz Tischreservierung nicht erscheinen. Allerdings kommt das in der Regel eher nicht vor, zumindest nicht bei einer telefonischen Reservierung, denn Ihre Adresse ist nicht bekannt.

Eine ganz andere Sache ist es, wenn Sie einen Tisch reservieren und im Restaurant einfach nicht zu sich nehmen. Bei einer Tischreservierung sind die verpflichtet zu bestellen, ansonsten hat der Wirt das Recht Sie zu belangen.

Sind die Speisekartenangaben verbindlich?

Sie sind im Restaurant und haben die Speisekarte gewälzt, und sogar etwas nach Ihrem Geschmack gefunden.

Sie sollten sich aber nicht zu früh freuen, wenn die Ankündigungen auf der Speisekarte sind unverbindliche Angebote und der Wirt muss den Wunsch nicht erfüllen. Beispielsweise hat er die Speisen und Getränke vielleicht nicht mehr da oder sie sind ausverkauft. Ist das der Fall, dann müssen Sie das akzeptieren.

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Das Warten auf das Essen

Sie brauchen eine zu lange Wartezeit nicht zu dulden, denn kommt das Essen viel zu spät zum Tisch, dann können Sie den Preis herabsetzen.

Das Landgericht Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass ein Restaurantbesucher die Rechnung um 30% kürzen darf, wenn er mehr als 1,5 Stunden auf sein Essen warten müssen. Normalerweise ist aber eine Wartezeit von etwa 30 Minuten hinnehmbar.

Schlechtes Essen und mieser Service – welche Möglichkeiten habe ich?

Die Speisen und Getränke sollten eine einwandfreie Qualität aufweisen und gut zubereitet sein.

Reklamieren Sie verdorbene Lebensmittel wie einen schimmligen Käse oder den Salat mit ranzigem Öl. Sie können auch unübliche Dinge beanstanden und dazu zählen rohe Nudeln, versalzener Fisch oder eine kalte Suppe, wenn es sich nicht um Gazpacho handelt.

Sie brauchen das Essen nicht zu sich nehmen, wenn es sich um ein anderes Gericht handelt als Sie bestellt haben. Gefordert haben Sie Brokkoligemüse und bekommen haben Sie Blumenkohl, das müssen Sie nicht hinnehmen. Sie brauchen auch kein halbrohes Steak essen, wenn Sie ein durchgebratenes haben wollen.

Sie müssen sich auch nicht mit viel zu kleinen Portionen oder einem sehr schlechten Service zufrieden geben. Für eine Kneipe mag eine ruppige Bedienung vielleicht noch in Ordnung sein, aber in einem Drei-Sterne-Restaurant dürfen Sie eine Preisminderung ansetzen. Aber Sie müssen in einem gehobenen Restaurant natürlich mit kleinen Portionen rechnen, denn es handelt sich schließlich nicht um eine Gaststätte mit bürgerlichem Essen.

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Weniger Zahlen bei schlechtem Essen?

Sie haben ein Problem mit dem Essen, dann muss der Wirt den Mangel zuerst beheben und das Gericht durch ein einwandfreies Gericht austauschen.

Der Koch muss also das rohe Steak nach Kundenwunsch durchbraten und der Salat vom Vortag ist durch einen frischen Salat zu ersetzen. Sie können den Preis für die Gerichte herabsetzen, wenn diese Möglichkeit nicht besteht, weil kein Salat mehr da ist oder der Wirt sich weigert. In einem solchen Fall vergeht einem der Appetit und Sie können ohne Bezahlung das Restaurant verlassen.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Essen später zurückzugeben. Beispielsweise zeigt sich eine Raupe erst nach ein paar Minuten auf dem Teller oder ein Glassplitter im Kompott kommt erst nach der Hälfte zum Vorschein, dann geben Sie den Rest einfach zurück. Allerdings hat der Wirt die Möglichkeit zu sagen, dass Sie zumindest die Hälfte bezahlen, die Sie auch gegessen haben.

Das Warten auf die Rechnung

Sie müssen in einem Restaurant keine Ewigkeiten auf die Rechnung warten, denn wenn der Kellner auch bei mehrmaligen Rufen keine Reaktion zeigt, dann zahlen Sie einfach an der Theke.

Sie dürfen das Restaurant nicht einfach ohne zu bezahlen verlassen, denn das ist nicht richtig und es handelt sich um „Zechprellerei“. Hinterlassen Sie Name und Anschrift, damit der Wirt Ihnen die Rechnung zuschicken kann.

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Jacke weg – wer haftet?

Böse Überraschungen erleben Sie als Gast auch manchmal nach der Bezahlung, denn Ihnen fällt auf, dass die Jacke oder der Mantel weg ist.

Der Wirt haftet nicht beim Verlust der Jacke oder des Mantels, wenn Sie die Garderobe vom Tisch aus sehen konnten. Sie konnten das Kleidungsstück nicht im Auge behalten, dann haftet der Wirt für den Verlust und das gilt auch, wenn er er ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ stehen hat.

Sturz im Restaurant – haftet der Wirt?

Sie rutschen auf dem Weg zum Tisch aus oder stolpern an der Tür, dann ist es einfach Pech, denn der Inhaber trägt dafür keine Verantwortung.

Allerdings muss der Wirt Sie vor besonderen Gefahren extra warnen, wenn zum Beispiel der Boden gerade glatt gebohnert ist oder sich an der Tür eine Schwelle befindet. Ansonsten ist er nämlich doch schadensersatzpflichtig.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Recht im Restaurant

1. Mein Essen ist kalt – muss ich den vollen Preis bezahlen?

Wenn das Essen kalt am Tisch ankommt, dann haben Sie die Möglichkeit, dass der Wirt Ihnen ein neues Gericht warm serviert. Macht er das nicht, dann müssen Sie den Preis nicht bezahlen, sollten das Gericht aber auch nicht essen.

2. Zwei Stunden ohne Essen – darf ich einfach gehen?

Sie warten seit zwei Stunden auf Ihr Essen und trotz anfragen kommt es immer noch nicht, dann stehen Sie einfach auf und gehen. Sie brauchen sich nur 30 Minuten Wartezeit gefallen lassen.

3. Das Essen schmeckt mir nicht – muss ich bezahlen?

Ja, denn der Wirt kann nichts dafür, wenn Ihnen das Essen nicht schmeckt.

4. Wie lange muss ich auf einen Tisch warten?

Sie haben sich ein Restaurant ausgesucht und das ist bis auf den letzten Tisch voll. Warten können Sie an der Theke oder Sie suchen sich ein neues Restaurant. Die Wartezeit auf einen Tisch kann nicht bestimmt werden.

5. Glatter Fußboden, ausgerutscht, Knöchel verstaucht – bekomme ich Schadensersatz?

In den meisten Fällen können Sie keinen Schadensersatz verlangen. Ausnahmen gibt es, wenn der Wirt nicht auf die Besonderheit hinweist oder Lebensmittel auf dem Boden nicht entfernt werden.

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Fazit

Der Besuch im Restaurant ist ein Highlight für viele Menschen, aber dabei kennen sie ihre Rechte und Pflichten in der Regel nicht. Sie haben sehr viele Rechte, aber auch Pflichten, wenn Sie ein Restaurant besuchen. Nehmen Sie kein verdorbenes Essen zu sich, zahlen Sie nicht für ein Gericht, was Sie nicht bestellt haben und kaltes Essen muss auch nicht sein. Verlassen Sie nie ein Restaurant ohne zu bezahlen, wenn das Essen geschmeckt hat, aber die Bedienung die Rechnung nicht bringt.

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