Die professionelle Zahnreinigung ist inzwischen eine private Leistung. Aber die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihr Zahnarzt kann Sie also nicht nur beraten, sondern Ihnen auch in Bezug auf die Kosten alle wichtigen Informationen mitteilen.
Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und somit gehen viele Patienten davon aus, dass auch sonst keine Krankheitsvorbeugungen im Bereich der Zähne von der Krankenkasse übernommen werden. Aber das ist nicht richtig, denn schon für Kinder und Jugendliche gibt es zahlreiche Angebote und auch Erwachsene können kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen.
Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)
Veröffentlicht: 17. Juli 2020
Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung
Die Kassenleistung für Erwachsene
Sie sind gesetzlich krankenversichert, dann können Sie alle 6 Monate zur kostenlosen Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen.
Dazu können Sie z.B. einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung verlangen und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes. Auf diese drei Untersuchungen haben die gesetzlich Versicherten inzwischen einen rechtlichen Anspruch. Somit ist diese Untersuchung auch kostenfrei.
Kontrolluntersuchung
Das Ziel der Kontrolluntersuchung ist es z.B., die Krankheiten am Zahn frühzeitig zu erkennen und weitere Behandlungen im Bedarfsfall einzuleiten. Dabei werden alle Zähne der Reihe nach durch den Zahnarzt untersucht und das Ergebnis wird in einem Zahnschema festgehalten. Dort steht auch, welche Zählen fehlen, welche Zähne gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Der Zahnarzt achtet zudem noch auf die Mundschleimhaut, Verfärbungen, Zahnstein, Zahnfleischtaschen und auch auf Veränderungen der Zunge. Diese Untersuchungen gehören inzwischen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Sie sollten also in das Bonusheft eingetragen werden. Am Ende können Sie dadurch einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse für Zahnersatz bekommen.
Entfernung von Zahnstein
Zahnsteinentfernung ist eine sinnvolle Sache, denn die Beläge führen nicht nur zu Reizungen des Zahnfleisches, sondern auch zu Entzündungen. Aus der Zahnfleischentzündung entsteht dann oft eine Parodontitis.
Parodontale Screening-Index
Seit 2004 ist der Parodontale Screening Index eine Kassenleistung. Der Zahnarzt misst dabei mit einer kleinen speziellen Sonde die Zahnfleischtaschen im Ober- und Unterkiefer. Dadurch kann er eine grobe Abschätzung machen und dadurch feststellen, ob z.B. eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.
Veröffentlicht: 26. September 2018
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern gibt es seit dem 1. Juli 2019 eine neue gesetzliche Regelung und diese besagt, dass Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat drei Vorsorgeuntersuchungen nutzen können.
Zeitlich sind die Untersuchungen inzwischen mit den bekannten U-Untersuchungen abgestimmt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwischen dem 3. und 6 Lebensjahr drei Zahnarztuntersuchungen, wobei diese auch schon zu den Früherkennungsuntersuchungen gehören. Also insgesamt haben Kinder Anrecht auf sechs Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt bis zum 6. Lebensjahr. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juni 2018, so dass eine frühzeitige Behandlung möglich ist.
Jedes halbe Jahr zahlt die Krankenkasse eine Kontrolluntersuchung, allerdings nur dann, wenn die Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sind. Dazu kommen die Fissurenversiegelung der beiden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Dazu kommt ein Anspruch auf Zahnschmelzhärtung mit Fluroidlack. Diese Leistung wird allerdings nur 2x im Jahr bezahlt, und auch nur bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Bis einschließlich 11 Jahre haben Kinder zudem Anspruch auf Gruppenprophylaxe. Die Kinder üben unter fachlicher Anleitung nicht nur das richtige Zähne putzen, sondern bekommen auch Informationen zur Ernährung und werden zur ordentlichen Mundhygiene Zuhause motiviert.
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse
Veröffentlicht: 5. Oktober 2017
Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie
Zusatzleistungen der Krankenkasse
Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung wird von einigen gesetzlichen Kranken mittlerweile zum Teil oder ganz übernommen.
Allerdings gibt es in der Hinsicht keine feste Regelung, denn die Höhe und auch die Bedingungen sind von Fall zu Fall individuell zu bewerten. Bei solchen Leistungen handelt es sich um sogenannte freiwillige Satzungsleistungen und die beschließen die Krankenkassen selbstständig.
Bundesregierung vereinfacht Krankschreibung um Coronavirus einzudämmen
Veröffentlicht: 10. März 2020
Die Bundesregierung möchte die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland verlangsamen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass Ärzte Patienten auch ohne persönlichen Arztbesuch krankschreiben können. Wir erklären, für wen und wie lange die Regelung gilt.
Fragen und Antworten
FAQs zum Thema Zahnvorsorge der Krankenkasse
1. Wird die professionelle Zahnreinigung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?
In der Regel wird die professionelle Zahnreinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Privatleistung. In den letzten Jahren haben sich die Krankenkasse unterschiedlich verhalten und einige Kassen zahlen heute einen Teil der Kosten.
2. Wie oft kann ich zum Zahnarzt gehen und die Krankenkasse zahlt?
Erwachsene können alle sechs Monate zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen, denn diese Untersuchungen sind Leistungen der Krankenkasse und Sie müssen keine zusätzlichen Kosten tragen.
3. Ab wann können Kleinkinder zum Zahnarzt?
Mittlerweile sollten Kleinkinder ab einem Alter von 6 Monaten zum Zahnarzt gehen, denn es handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung.
4. Wie sinnvoll sind Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt?
Beim Zahnarzt zählen Vorsorgeuntersuchungen genauso wie alle anderen Vorsorgeuntersuchungen auch. Sie sind sehr wichtig, denn mit Hilfe des Bonusheftes können Sie im Alter einen hohen Zuschuss für Zahnersatz bekommen.
5. Was ist, wenn Vorsorgeuntersuchungen durch den Zahnarzt im Bonusheft fehlen?
Das Bonusheft hilft Ihnen einen Zuschuss zum Zahnersatz zu bekommen, aber wenn Untersuchungen fehlen, dann fällt der Zuschuss deutlich geringer aus. Es gibt dafür aber keine feste Regelung, so dass die Krankenkasse individuell entscheiden kann.
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner
Veröffentlicht: 26. September 2018
Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. War diese
Fazit
Zahnarztvorsorgeuntersuchungen sind immens wichtig, denn nicht nur, dass sie dafür sorgen, dass Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können, sondern mit ihnen sammeln Sie Pluspunkte für den Zahnersatz. Schon Kleinkinder haben Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und schon am 6. Monaten sollte der Besuch zum Pflichtprogramm gehören. Zeitlich liegen die Zahnarztuntersuchungen mit den U-Untersuchungen gleich, so dass es Ihnen keine Umstände macht.