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Hilfsmittel beantragen – Wie geht das richtig? Achten Sie genau auf den Ablauf für eine schnelle Bearbeitung


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Die gesetzliche Krankenkasse kann viele Leistungen ermöglichen, aber Sie sollten sich immer an einen bestimmten Ablauf halten, denn nur dann kann die Krankenkasse den Antrag auf Hilfsmittel reibungslos bearbeiten. Zudem dauert die Antragsstellung und die Bearbeitung nicht lange, wenn Sie sich genau an die Vorgaben halten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt verordnet ein Hilfsmittel und dann brauchen Sie das Hilfsmittel natürlich in der Regel recht schnell.
  • Sie müssen einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, damit das Hilfsmittel genehmigt wird und dann können Sie nur noch warten.
  • Halten Sie immer einen bestimmten Ablauf ein, damit das Verfahren nicht durch Rückfragen der Krankenkasse länger wird und Sie somit auch länger auf das Hilfsmittel warten müssen.

Zuerst brauchen Sie eine Verordnung oder ein Rezept des behandelnden Arztes, wenn Sie ein Hilfsmittel brauchen und die Krankenkasse die Erstattung übernehmen soll. Das ist vor allen Dingen bei einer Erstversorgung sehr wichtig, denn der Arzt entscheidet, ob das Hilfsmittel sinnvoll und erforderlich ist und welches Hilfsmittel gebraucht wird.

Im Anschluss wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und lassen sich Informationen über die Anbieter geben, mit denen die Krankenkasse Leistungsverträge abgeschlossen hat. Jede Krankenkasse hat Leistungsverträge abgeschlossen, denn damit garantieren Sie Ihren Versicherten Hilfsmittel zu sehr günstigen Konditionen. Die Krankenkasse kann Ihnen aber auch ohne Leistungsverträge eine gute Hilfe sein, denn sie kennen die Anbieter für Hilfsmittel und können Informationen rausgeben.

Danach lassen Sie sich bei dem Anbieter, entweder einem Orthopädietechniker oder einem Sanitätshaus, einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel erstellen. Den Kostenvoranschlag reichen Sie zusammen mit dem Rezept des Arztes, einem Anschreiben und der Stellungnahme bei der Krankenkasse ein.

Wichtig:

Sie haben Anspruch auf ein Widerspruchsrecht, wenn die Versorgung mit dem Hilfsmittel abgelehnt wird.

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Beim Arztbesuch zu beachten

Damit Sie ein Hilfsmittel erhalten, sollten Sie schon bei Ihrem Arzt darauf achten, dass er die Verordnung so genau wie möglich ausfüllt.

Die medizinische Notwendigkeit muss aus dem Rezept eindeutig hervorgehen und zudem sollte der Arzt das Hilfsmittel genau beschreiben. Im Idealfall mit einer Hilfsmittelnummer. Die Diagnose, die Anzahl, die Art der Herstellung und die Mengenanzahl für Tage oder Monate müssen auch eindeutig zu erkennen sein.

Einige Ärzte lehnen das Erstellen einer Verordnung ab, weil Sie angeblich nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung haben, dann weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass Hilfsmittel in diesem Budget nicht enthalten sind.

Die Rezepteinlösung

Es kommen immer mehrere Kostenträger in Frage, wenn es um ein Hilfsmittel geht, denn der Zweck ist hier entscheidend.

Sie können sich an die Krankenkasse, aber auch an die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, das Jugendamt, das Sozialamt, die Pflegekasse oder die Arbeitsagentur wenden. Erkundigen Sie sich bei der Servicestelle für Rehabilitation, wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Kostenträger für Ihr Hilfsmittel in Frage kommt.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wo Sie das Hilfsmittel bekommen, denn in der Regel arbeiten die Krankenkassen mit günstigen Anbietern zusammen. Sie haben natürlich die Möglichkeit einen anderen Leistungsanbieter zu wählen, aber dann müssen Sie die Kosten entweder zum Teil oder komplett selber tragen.

Die Krankenkassen schließen in eigenen Bereich der Hilfsmittelversorgung keine Verträge mit Leistungsanbietern ab und dann gelten meist Festbeträge. Bei den Festbeträgen handelt es sich um festgelegte Höchstpreise für ein bestimmtes Hilfsmittel und bis zu diesem Höchstpreis übernehmen die Krankenkassen dann die Kosten für das Produkt oder die notwendige Dienstleistung.

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Die Unterlagen für Ihre Krankenkasse

Die Krankenkasse braucht nicht nur das Rezept des behandelnden Arztes von Ihnen, sondern auch den Kostenvoranschlag des Sanitätshauses für das Hilfsmittel.

Ein zusätzliches Anschreiben an die Krankenkasse kann durchaus hilfreich sein, wenn Sie Ihre persönliche Situation erklären und deutlich machen, warum Sie das Hilfsmittel brauchen. Sie können in dem Anschreiben auch Informationen zu Ihren Einschränkungen reinschreiben und auch die verbliebenen Fähigkeiten können festgehalten werden. Diese Informationen sind für die Krankenkasse sehr wichtig, um die Notwendigkeit des Hilfsmittels zu erkennen.

Die Bewilligung des Hilfsmittels

Der Leistungsanbieter rechnet direkt mit der Krankenkasse ab, aber nur wenn ein Rezept und der Kostenvoranschlag vorliegt.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Krankenkasse erst nach Erhalt der ganzen Unterlagen entscheidet, ob Sie das Hilfsmittel überhaupt gewährt bekommen und ob die Kosten getragen werden.

Warten Sie unbedingt den Bescheid der Krankenkasse ab, denn wenn Sie das Hilfsmittel im Vorfeld kaufen, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen und zahlen selber. Es gibt nämlich keine nachträgliche Kostenübernahme. Der Hintergrund ist einfach, denn Sie haben zwar einen Anspruch auf das Hilfsmittel, aber nicht auf die Rückerstattung der Kosten.

Die Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels und der Bedarf werden von der Krankenkasse überprüft und fließen in die Entscheidung mit ein. Die Verordnung, den Kostenvoranschlag, die Stellungnahme und weitere Unterlagen nehmen die Krankenkassen als Grundlage. Zuerst prüfen die Krankenkassen, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes enthalten ist, denn die Krankenkasse gewähren nur getestete Hilfsmittel. Die Krankenkasse nimmt eine Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, wenn das Hilfsmittel nicht im Katalog enthalten ist und das dauert natürlich eine Zeit.

Wichtig:

Aus dem Grund legen Sie nicht nur den Antrag auf das Hilfsmittel und alle anderen Unterlagen bei der Krankenkasse vor, sondern auch alle Informationen zum Hilfsmittel, die Sie von dem Hersteller erhalten haben.

In Ihrem Antragsschreiben, in der Stellungnahme und in der Verordnung ist nicht nur die aktuelle Situation zu erklären, sondern auch das Hilfsmittel muss präzise beschrieben werden. Bedenken Sie immer, dass dem Sachbearbeiter nur diese Unterlagen vorliegen und anhand der Unterlagen muss er eine Entscheidung treffen.

Sie haben kein Recht auf ein neues Hilfsmittel, denn die Krankenkassen haben die Möglichkeit ein Hilfsmittel auch zu verleihen. Gebrauchte Hilfsmittel werden Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt und dazu können Gehilfen, Inhalationsgeräte oder Standardrollstühle gehören. Sie müssen nicht für jeden Patienten individuell hergestellt werden, allerdings müssen diese Hilfsmittel einwandfrei und generalüberholt sein.

Die Entscheidung der Krankenkassen

Von der Antragsstellung bis hin zur Genehmigung brauchen Sie Krankenkassen in der Regel ein bisschen Zeit und diese Zeit kann sehr lang werden.

In dieser Zeit bleibt der Versicherte meist unversorgt und aus dem Grund wurde die Genehmigungsfiktion durch das Patientenrechtegesetz eingeführt. Das bedeutet, dass die Patienten das Recht haben das Hilfsmittel zu kaufen, auch wenn keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt und die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss, wenn eine Genehmigung ausgesprochen wird.

Das bedeutet, wenn Sie als Versicherter einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, dann muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung gefallen sein. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist, dann kann es auch bis zu fünf Wochen dauern.

Die Krankenkasse muss eine schriftliche Begründung rausschicken, wenn sie die Frist nicht einhalten kann. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn Sie nach Ablauf der Frist keine schriftliche Begründung erhalten haben. Sie können sich die erforderlichen Leistungen besorgen und die Kosten der Krankenkasse in Rechnung stellen.

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Holen Sie sich einen fachlichen Rat ein, wenn Sie sich ein Hilfsmittel kaufen, ohne dass Ihre Krankenkasse eine Genehmigung rausgegeben hat. Die Voraussetzungen und der Geltungsbereich für das Thema Genehmigungsfiktion sind sehr kompliziert. Hierzu hat das Bundessozialgericht schon einige Urteile gesprochen (Aktenzeichen B 1 KR 1/17 R, B 1 KR 26/16 R, B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R).

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfsmittel beantragen

1. Wer übernimmt die Kosten für ein Hilfsmittel?

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel, wenn es medizinisch notwendig ist,

2. Reicht der Antrag auf das Hilfsmittel aus?

Ein Antrag auf Hilfsmittel reicht in der Regel nicht aus, denn ein Rezept oder eine Verordnung, ein Kostenvoranschlag und eine Erklärung des Patienten sind notwendig, um eine schnelle Bearbeitung zu erhalten.

3. Wie lange braucht die Krankenkasse bis zur Genehmigung der Hilfsmittel?

Die Sachbearbeiter der Krankenkassen arbeiten recht schnell und wenn alle Unterlagen vorhanden sind, dann dauert es im Höchstfall drei Wochen.

4. Vier Wochen ohne Genehmigung – was soll ich machen?

Der einfachste Fall ist, wenn Sie sich an die Krankenkasse wenden und nachfragen, was los ist. Ansonsten sollten Sie sich einen fachlichen Rat einholen.

5. Zählt eine Duschhocker zu den Hilfsmitteln?

Ein Duschhocker gehört zu den Hilfsmitteln, wenn ohne den Hocker ein alleinigen Duschen nicht mehr möglich ist und die medizinische Notwendigkeit erwiesen ist.

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Fazit

Heutzutage brauchen viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen Hilfsmittel. In der Regel dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse drei Wochen, aber es ein medizinisches Gutachten notwendig ist, dann kann es auch schon mal fünf Wochen dauern. Wichtig ist, dass Sie den Ablauf beachten, denn dann funktioniert es sehr schnell. Nicht nur das Rezept müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen, auch der Antrag, ein Anschreiben und ein Kostenvoranschlag sind notwendig.

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