Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt, so dass ein eigenständiger Alltag wieder nahezu möglich ist.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung bis zu einer bestimmten Höhe und die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. Die Hörgeräte kosten unterschiedlich und demnach ist auch die Zahlung der Krankenkasse recht unterschiedlich. Grundsätzlich hängt es von der Vereinbarung zwischen dem Akustiker und der Krankenkasse ab, wie teuer die Hörgeräte im Einzelnen sind.
Wichtig ist, dass die Krankenkasse für das zweite Hörgerät einen deutlich geringeren Anteil übernimmt, wenn Sie für beide Ohren ein Hörgerät brauchen. Die nachfolgenden Hinweise und Tipps helfen Ihnen dabei, dass Sie das richtige Gerät finden.Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie
Der technische Standard
In der heutigen Zeit müssen die Hörgeräte für den Kassenpatienten mindestens mit Digitaltechnik ausgestattet sein, denn das hat einen entscheidenden Vorteil.
Das digitale Hörgerät passt sich perfekt der Hörschwäche des Patienten an und lässt sich optimal einstellen. Die Technik sorgt nicht nur für eine intelligente Signalverarbeitung, sondern unterscheidet auch super zwischen den Umgebungsgeräuschen und der Sprache. Auf das Ort trifft der Schall und es kommt zu einer automatischen Regulierung, so dass eine Feineinstellung mit der Hand nicht mehr notwendig ist. Zudem gibt es noch ein paar andere technische Standards, auf die Sie achten müssen. Das Hörgerät sollte mit mindestens vier Kanälen ausgestattet sein und drei Hörprogramme besitzen. Zudem ist eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung notwendig, aber auch eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel.
Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.
Die Kostenübernahme
Die Entscheidung welche Hörhilfen als Kassengerät angeboten werden, wird von den Hörgeräte-Akustikern selber entschieden.
Allerdings müssen Sie auch Modelle im Sortiment haben, so dass die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung komplett übernehmen und somit keine Zuzahlung des Patienten notwendig ist. Allerdings müssen Sie immer bedenken, dass Sie einen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät leisten müssen, wenn Sie nicht komplett von der Zuzahlung befreit sind.
Die Hörgeräte sind mitunter sehr teuer, wenn die Hörschwäche und der individuelle Bedarf höher ist. In solchen Fällen kommt es vor, dass der Höchstbetrag von knapp 800 Euro nicht ausreicht und weitere Kosten von mehreren Tausend Euro dazu kommen. Die Kosten für ein solches höherpreisiges Gerät übernimmt die Krankenkassen nicht und somit müssen Sie selber tief in die Tasche greifen. Es gibt nur eine Ausnahme und die besagt, dass die Krankenkasse auch ein hochwertiges Modell übernehmen muss, wenn das Gerät mit dem höheren Frequenzbereich medizinisch notwendig ist.
Brief von der Bundesstelle für Seuchenschutz – so reagieren Sie richtig
Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet