Auf zahlreichen Reisestrecken sind die Fernbusse unterwegs, denn in den letzten Jahren sind Reisen mit Fernbussen immer mehr zum Trend geworden. Egal, ob von Köln nach Frankfurt oder von Düsseldorf nach Berlin, die Streckenmöglichkeiten sind vielfältig. In einer Verordnung der EU sind die Rechte der Fahrgäste von Fernbussen geregelt.
Fahrten mit einer Wegstrecke von mindestens 250 km
Die EU-Verordnung 181/2011 ist seit dem 1. März 2013 in Kraft und regelt das Recht der Fahrgäste in Bezug auf die Fernbuslinien.
Die nachfolgenden Richtlinien gelten für alle Fahrten mit einer Wegstrecke von mindestens 250 km. Allerdings muss der Abfahrts- oder der Ankunftsort innerhalb der EU liegen.
Veröffentlicht: 17. Juli 2020
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Annullierung, Abfahrtverzögerung und Überbuchung
Es kommt immer wieder vor, dass eine Fahrt überbucht ist oder für den Beförderer ist es absehbar, dass die Abfahrt von einem Busbahnhof annulliert wird. Aber auch eine Verzögerung von mehr als zwei Stunden lässt sich erkennen, dann haben Sie als Fahrgast folgende Möglichkeiten:
- Sie können die Reise baldmöglichst fortsetzen und eine geänderte Streckenführung in Kauf nehmen, aber zahlen keinen Aufpreis und es gelten die gleichen Bedingungen.
- Sie verzichten auf die Fahrt und lassen sich den Fahrpreis erstatten. Zudem können Sie eine Rückfahrt zum Abfahrtsort verlangen.
Der Beförderer muss diese zwei Auswahlmöglichkeiten umgehend anbieten, ansonsten haben Sie die Möglichkeit nicht nur die Fahrpreiserstattung zu verlangen, sondern gleichzeitig eine Entschädigung von bis zu 50% des Fahrpreises. Die Entschädigung muss spätestens in einem Monat gezahlt werden, wenn der Antrag eingereicht wurde.
Wichtig:
Die Fahrt wird annulliert oder der Start verzögert sich um zwei Stunden, dann entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung. Kommt es zu so einem Fall, dann können Sie entweder zwischen einer schnellen Fortsetzung der Reise, eine geänderte Streckenführung oder eine Fahrpreiserstattung wählen.
Das Unternehmen bietet Ihnen in der Regel diese Alternativen an und der Fahrpreis muss dann innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Der volle Fahrtpreis wird erstattet, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Plänen des Gastes nicht mehr sinnvoll ist. Das gilt auch, wenn schon Teile der Fahrt erfolgt sind. Die Kosten für Zeitfahrkarten sind in solchen Fällen anteilig zu erstatten und die Erstattung erfolgt in Geld. Eine Ausnahme gibt es, nämlich, wenn der Fahrgast mit einer anderen Erstattungsform einverstanden ist, dann darf es auch ein Gutschein oder ähnliches sein.
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Verpflegung und Unterkunft bei Annullierung oder Abfahrtverzögerung
Es kommt vor, dass eine Busfahrt sich entweder verzögert oder annulliert wird, dann kommt es auf die Länge der Fahrzeit und die Wartezeit selber an. Bei einer planmäßigen Fahrt von mehr als 3 Stunden und einer Wartezeit von mehr als 90 Minuten ist der Beförderer verpflichtet, sich um Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen zu kümmern. Allerdings sollten sie im Bus oder am Bahnhof verfügbar sein und auf zumutbare Weise beschafft werden können.
Sollte ein Aufenthalt eine oder mehrere Nächte notwendig machen, dann muss der Beförderter für ein Hotelzimmer oder eine andere Unterkunft sorgen. Auch der Beistand für die Organisation zur Unterkunft zu gelangen liegt in der Pflicht des Beförderers. Der Beförderer hat aber die Möglichkeit die Gesamtkosten ohne den Transfer für einen Gast und pro Nacht auf 80 Euro zu beschränken.
Kann der Beförderer nachweisen, dann die Verspätung oder Annullierung aufgrund von widrigen Wetterbedingungen oder schweren Naturkatastrophen beeinträchtigt wird, dann muss er die Unterbringung nicht bezahlen.
Die Verordnung enthält keine Regelungen in Bezug auf Verspätungen durch einen Stau.
Körperverletzung / Tod von Fahrgästen oder Beschädigung / Verlust von Gepäck
Die Ansprüche des Fahrgastes richten sich bei Unfällen immer nach der Art der Körperverletzung oder anhand einer Entschädigung im Todesfall. Aber auch Beschädigungen am Gepäck oder dessen Verlust muss entschädigt werden, denn da gelten die nationalen Rechtsvorschriften. In den nationalen Vorschriften stehen auch die Höhen der Entschädigungen, die nicht weniger als 220.000 Euro pro Fahrgast und 1.200 Euro für ein Gepäckstück betragen dürfen.
Allerdings muss der Beförderer immer einen Bick auf die unmittelbaren praktischen Bedürfnisse des Fahrgastes haben und anhand dieser Leistungen erbringen. Drunter Unterbringung, Verpflegung, Kleidung und Beförderung, aber auch erste Hilfe. Die Gesamtkosten kann der Beförderer auf 80 Euro für eine Nacht beschränken, aber bedenken Sie, dass Hilfe nicht bedeutet, dass das Unternehmen die Haftung anerkennt.
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Regelungen für Strecken unter 250 km
Zudem gibt es auch Regelungen für Strecken, die deutlich unter 250 km liegen.
Rechte für behinderte Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Der Zugang zum Bus darf behinderten oder eingeschränkt mobilen Menschen nicht verweigert werden, so dass auch eine Reservierung möglich ist und eine Verweigerung seitens des Beförderers nicht rechtswirksam. Natürlich gibt es Ausnahmen, wenn es um die geltende Sicherheit geht oder es aufgrund der Fahrzeugbauart nicht möglich ist, einen sicheren Ein- und Ausstieg zu garantieren. Zudem sind die Fahrscheine ohne einen Aufpreis auszustellen.
Kommt es zu einem Verlust oder einer Beschädigung an Rollstühlen, Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten, dann haftet der Beförderer und der Busbahnhofbetreiber. Eine entsprechende Entschädigung muss auf den Kaufpreis oder die Reparaturkosten des Geräts zurückzuführen sein.
Beschwerdesystem und Informationsrecht
Die Fahrgäste müssen vor und während der Reise mit den entsprechenden Informationen rund um die Reise versorgt werden. Die Busbahnhöfe und die Beförderer sind verpflichtet über das Internet und an den Bahnhöfen über die Rechte anhand der Verordnung zu informieren. Die Informationen müssen auch den Fahrgästen mit mobiler Einschränkung zugängig sein, wenn es möglich ist. Ein Beschwerdesystem zur Bearbeitung von Beschwerden ist vom Beförderer einzurichten.
Pauschalreise oder private Gruppenfahrten mit Hilfe von Busfahrten
Die oben genannten Regelungen, egal ob unter 250 km oder deutlich über 250 km gelten für alle Fahrten mit dem Fernbus.
Wichtig ist, dass eine Gruppe von Fahrgästen durch die Initiative eines Auftraggebers eine Fahrt unternimmt. Dazu gehören Reiseveranstalter aber auch Privatpersonen, die eine Hochzeit oder eine Klassenfahrt organisieren.
Fragen & Antworten
FAQs zum Thema Reise mit dem Fernbus
1. Kann ich mit einem Rollstuhl einen Fernbus nutzen?
Grundsätzlich können Sie mit einem Rollstuhl auch einen Fernbus nutzen, wenn der Bus entsprechende Sicherheitseinrichtungen hat und den barrierenfreien, sicheren Zugang garantiert ist.
2. Koffer im Fernbus weg-wer haftet?
Wenn Sie den Koffer im Fernbus abgeben und bei Ankunft am Zielort der Koffer nicht mehr vorhanden ist, dann haftet der Beförderer.
3. Was kostet die Reise mit einem Fernbus?
Die Reise mit einem Fernbus wird in Bezug auf die Kosten anhand der Strecke festgelegt. Die Kosten können zwischen 20 Euro und 100 Euro für eine Fahrt kosten. Erkundigen Sie sich beim entsprechenden Anbieter.
4. Fahren die Fernbusse überall hin?
In der Regel können Sie mit einem Fernbus von einem Bahnhof zum nächsten reisen, wenn die Strecke durch den Anbieter abgedeckt ist. Das Streckennetz ist noch nicht zu 100% ausgebaut, so dass zurzeit nur einzelne Verbindungen möglich sind.
5. Kann jeder mit dem Fernbus fahren?
Ja, jeder Mensch kann mit einem Fernbus fahren, wenn er sich ein Ticket kauft und pünktlich am Abfahrtsort ist.
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Fazit
In den letzten Jahren ist das Reisen mit dem Fernbus zum Trend geworden, denn nicht nur, dass es gut für die Umwelt ist. Außerdem sind die Kosten recht überschaubar. Allerdings ist das Streckennetz noch nicht so gut ausgebaut, aber die Anbieter sind dabei. Wichtig ist, dass es für Fernbusreisen wichtige Regelungen gibt, so dass Sie als Reisender sich keine Sorgen machen müssen.