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BAföG – Staatliche Förderung für Studierende sorgt für finanzielle Sicherheit


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Studierende aus einkommensschwachen Familien haben die Möglichkeit eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Forderungshöhe hängt nicht nur von dem Einkommen der Eltern, sondern auch von dem eigenen Vermögen ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten zuerst prüfen, ob Sie eine staatliche Förderung bekommen, wenn Ihre Eltern Sie finanziell nicht unterstützen können.
  • Das Einkommen der Eltern und das eigene Vermögen ist für die Höhe und die Möglichkeit des BAföG verantwortlich.
  • 50% der BAföG-Summe wird als Zuschuss gewährt und die anderen 50% werden als zinsloses Darlehen gewährt, so dass es nach der Förderung zurückzuzahlen ist.
  • Damit Sie BAfÖG bekommen, müssen Sie nach dem 4.Semester einen Studienleistungsnachweis erbringen. Die Förderung des Staates fällt weg, wenn der Studierende nicht genügend Credit Points erreicht.

Alles im Leben kostet Geld und dazu gehören nicht nur Miete und Strom, sondern auch Kleidung, Bücher, Nahverkehr und Essen. Im Schnitt geben Studierende 819 Euro im Monat für den eigenen Lebensunterhalt aus. Dieses Ergebnis hat das Deutsche Studienwerk bei der jüngsten Sozialerhebung erhalten. Inzwischen haben sich die Ausgaben mit Sicherheit erhöht, denn gerade in den Großstädten steigen die Mieten immer weiter an.

Die Eltern können das Studium des Kindes nicht immer finanzieren und aus dem Grund müssen Sie eine andere Quelle für Geld finden. Der erste Weg bietet sich mit dem BAföG-Amt an.

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BAföG ist Unterstützung vom Staat

In der Regel können 8 von 10 Studierenden von den Eltern unterstützt werden und dieser finanzielle Zuschuss liegt im Schnitt bei 541 Euro im Monat. 

Diese Zahl zeigt, dass mit dem Elternunterhalt das Studium in der Regel nicht zu finanzieren ist. Aus dem Grund müssen Studierende schauen, dass Sie auch Geld aus anderen Mitteln bekommen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG ist dafür eine wichtige Säule.

Nach Auskunft des Studentenwerkes erhielten im Jahr 2016 18% der Studenten eine staatliche Förderung und das ist kein hoher Wert. Der Wert wird mit Sicherheit steigen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung bekannt gemacht werden.

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Der Anspruch auf BAföG

Verschiedene Personenkreise haben Anspruch auf die staatliche Förderung und dazu gehören Studierende

  • mit einer deutschen Staatsbürgerschaft oder eine einer dauerhaften Bleibeperspektive
  • die mit Beginn des Studiums unter 30 Jahre als sind
  • ein förderfähiges Fach studieren.

Es können auch ältere Studenten gefördert werden, aber dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Die sogenannte Prüfung im Vorabverfahren (§ 46 Abs. 5 BAföG) bietet die Möglichkeit herauszufinden, ob eine Förderung prinzipiell möglich ist. Die Voraussetzungen werden vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft, aber ein positiver Bescheid sagt Ihnen noch nicht, wie hoch das BAföG am Ende ist. Das zuständige Studentenwerk wird Ihnen hier weiterhelfen, denn sie stellen auch fest, ob eine elternunabhängige Förderung möglich ist.

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So funktioniert BAföG

Einkommensgrenzen und Regelstudienzeit sind entscheidend für die staatliche Förderung, so dass nicht nur das Einkommen der Eltern, sondern auch das eigene Vermögen mit eingerechnet werden.

Ein Haushalt mit einem Durchschnittseinkommen konnten in der Vergangenheit keine staatliche Förderung bekommen, aber mit den neuen Reformen soll sich das ändern. Bis 2021 soll es zu einer schrittweisen Anhebung der Fördersumme kommen, aber auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden angepasst. Allerdings ist die Berechnung der Freibeträge kompliziert und die Familienkonstellation ist dafür mitverantwortlich.

Mit Hilfe des BAföG-Rechner des Studentenwerkes Göttingen können Sie eine erste Orientierung bekommen und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf Förderung haben, dann stellen Sie einfach einen Antrag. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, können Sie damit rechnen, dass Sie als Einzelkind verheirateter Eltern den Höchstsatz an Förderung erhalten, wenn ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Eine staatliche Unterstützung ist eher unwahrscheinlich, wenn das Einkommen über 60.000 Euro liegt. Liegt das das gemeinschaftliche Bruttoeinkommen zwischen diesen Summen, dann müssen Sie mit Abzügen rechnen.

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Die BAföG-Höhe

Der BAföG-Höchstsatz für einen Studierenden mit eigenem Haushalt, inklusive 109 Euro Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, liegt im Moment bei 855 Euro im Monat.

Lebt der Studierende aber immer noch im Haushalt der Eltern, dann wird der Satz auf 583 Euro im Monat gesenkt.

Der Höchstsatz soll bis August auf 861 Euro erhöht werden. Grundsätzlich wird die Förderung immer für ein Jahr gewährt und dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung wird über die gesamte Regelstudienzeit gezahlt, aber nur 37% schließen ihr Studium auch innerhalb der Regelstudienzeit ab.

Das bedeutet, dass die Mehrheit der Studierenden am Ende ohne Förderung dasteht und meist die letzten Semester aus der eigenen Tasche finanzieren müssen. Aus dem Grund spielen Nebenjobs eine bedeutende Rolle.

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Kein BAföG ohne Studienleistung

Der Studierende muss die Ausbildung ordentlich durchziehen, um BAföG zu erhalten, denn das ist Voraussetzung für die Förderung.

Das BAföG-Amt verlangt meistens nach dem vierten Semester einen Nachweis über die Studienleistungen. In diesen Studienleistungen sind Credit Points oder ECTS-Punkte vorhanden. Anhand der Studienordnung wird deutlich, wie viele der Punkte zu erreichen sind.

Sie sollten sich die Anforderung vor Beginn des Studiums durchlesen, damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben. In der Regel sind zwischen 80 und 120 Punkte gefordert, so dass weniger Punkte zum Förderungsverlust führen. Die einzige Ausnahme sind spezielle Gründe, denn es gibt durchaus Gründe, die Verzögerungen oder schlechte Studienleistungen zur Folge haben.

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Der Aufschub des BAföG-Amtes

Es gibt Situationen, in denen der Studierende mehr Zeit für die Leistungsnachweise bekommt. Hier können Sie nachlesen, wann das BAföG-Amt ein Auge zudrückt.

  • Sie haben ein Modul oder eine Zwischenprüfung zum ersten Mal nicht bestanden (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 4 BAföG)
  • Es besteht eine Schwangerschaft oder es wird ein Kind unter 10 Jahren versorgt (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG)
  • Sie haben eine Krankheit (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs. 3 Nr.1 BAföG)
  • Es ist zu einem Verschulden der Hochschule gekommen (§48 Abs. 2 i. V. m. §15 Abs.3 Nr. 1 BAföG)

Kein Grund für eine Verlängerung ist:

  • die Teilnahme an einem Wettbewerb
  • eine außeruniversitäre Bildung
  • ein zeitraubender Nebenjob
  • die Pflege eines Angehörigen.

Einen Ausweg bietet der Studienkredit der KfW-Bank. Für viele Studierende wird es mächtig eng, wenn kein BAföG mehr fließt, aber eine Möglichkeit bietet der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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BAföG nach dem Studium zurückzahlen

Beim BAföG handelt es sich um kein geschenktes Geld, denn 50% der Summe ist ein Zuschuss und die anderen 50% sind ein zinsloses Darlehen.

Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen und die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs. Das Datum des Examens spielt keine Rolle.

Die Standardrate für die Rückzahlung liegt seit April 2020 bei 130 Euro im Monat und nach 77 Monatsraten sind Sie dann schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen war. Im Grunde entspricht die Rückzahlung etwa einer Summe von 10.000 Euro und alles was über diese Summe geht wird Ihnen erlassen.

Wichtig:

In Zukunft haben Sie ein geringes Einkommen und können nur geringe Raten zahlen, dann ist das kein Problem. Nach 77 Monaten Zahlung ist Ihre Pflicht erfüllt, auch wenn Sie bis dahin keine 10.000 Euro zurückzahlen konnten. Sind Sie nicht in der Lage innerhalb von 20 Jahren die 77 Raten zu bezahlen, dann werden Ihnen die kompletten Restschulden erlassen.

Eine Verschiebung der Rückzahlung oder eine Verringerung der Raten ist nur auf Antrag möglich.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema BAföG

1. Wann ist man BAföG berechtigt?

Sie dürfen noch keinen Hochschulabschluss haben und wenn Sie einen Bachelor haben, dann können Sie die Förderung für für einen Master-Studiengang beantragen. Eine abgeschlossene Ausbildung ist kein Grund, dass Sie keine Förderung erhalten.

2. Wird mein Stiefvater mit in die Berechnungen einbezogen?

Die Mutter und der leibliche Vater müssen ihre Finanzen offenlegen, aber der Stiefvater nicht. Allerdings gilt das auch nur, wenn der Stiefvater das Kind nicht adoptiert hat. Nach einer Adoption muss auch er seine Finanzen offenlegen.

3. Wie hoch ist die Förderung im Monat?

Die Höhe der Förderung hängt von der finanziellen und persönlichen Situation ab. Im Moment liegt die Förderung im Monat zwischen 580 und 861 Euro.

4. Wo kann ich den BAföG-Antrag stellen?

Der BAföG-Antrag ist im Internet zu finden oder Sie wenden sich an die Hochschule.

5. Wie oft muss BAföG beantragt werden?

In der Regel muss die Förderung einmal im Jahr neu beantragt werden.

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Fazit

Das Studium ist das Ziel vieler junger Menschen, aber die finanzielle Belastung ist hoch. Meistens können die Eltern unterstützen, aber bei einkommensschwachen Familien ist das nicht möglich. BAföG ist eine staatliche Förderung für diese Familien. Durch einen Antrag und einer Prüfung des Einkommens können Studierende eine Art Zuschuss und ein zinsloses Darlehen erhalten. Nach Abschluss des Studiums muss 50% des Förderungsbetrags (10.000 Euro) zurückgezahlt werden.

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